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Gesendet: Freitag, 7. April 2006 01:45
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Betreff: Ausgeklingelt

Der E-Mail-Dienst für PC-Profis, Ausgabe vom 7. April 2006

Ausgeklingelt
Radikal, aber hilfreich: Windows neu installieren
High-Speed-UMTS: Ericsson zeigt 28 MBit/s via UMTS
Sicherheitsloch in Drucker-Software von Hewlett-Packard
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Ausgeklingelt

Von Dr. Giesbert Damaschke, München

Liebe Leser,

wer eine Bude auf dem Markt hat, so lautet eine alte Marketing-Regel, der muss schreien. Doch in den letzten Monaten scheint es mir, als würde diese bewährte Regel immer stärker in Richtung "... der muss versuchen, seine Kunden hinters Licht zu führen" verschoben. Immer häufiger fallen mir Angebote auf, die ganz gezielt darauf ausgerichtet scheinen, unerfahrene oder leichtgläubige Käufer hereinzulegen.

Seit dem sich herumgesprochen hat, dass Kinder und Jugendliche eine enorme Kaufkraft repräsentieren, finden sich immer wieder zum Teil sehr bedenkliche Fälle, bei denen ganz offensichtlich versucht wird, den Kids durch Vorspiegelung falscher Tatsachen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Ein Beispiel für eine noch relativ harmlose, aber doch schon eher fragwürdige Methode habe ich heute bei einem Abstecher zum Elektronik-Discounter gesehen. Dort stand im DVD-Regal scheinbar bereits der Trickfilm "Ice Age 2", der gerade erst in den Kinos angelaufen ist. Erst bei genauem Hinsehen entpuppte sich die DVD als Bluff. Sie bot natürlich nicht den Film, sondern ein "Action Pack" (was auch immer darunter verstanden werden soll).

Dergleichen ist natürlich kein Einzelfall, im Gegenteil. Sobald etwas auf dem Markt Erfolg hat, folgen täuschend ähnlichen Kopien und Trittbrettfahrer. Immerhin: Wer sich nicht gleich vom ersten Impuls leiten lässt, der erkennt in diesen Fällen, dass er einer gezielt inszenierten Verwechslung aufsitzt.

Anders liegt der Fall bei mancher Werbung für Handy-Logos und Klingeltöne. Hier werben einzelne Anbieter mit einer fast schon betrügerischen Dreistigkeit mit niedrigen Preisen für Soundclips oder Bildchen, während die wahre Kostenstruktur im sehr klein Gedruckten möglichst unverständlich formuliert wird. Dabei wird ganz eindeutig darauf spekuliert, dass die Zielgruppe – nämlich Kinder und Jugendliche – nicht überblicken kann, worauf sie sich einlässt.

Doch so sehr ich mich über die miesen Machenschaften dieser Anbieter ärgere, so sehr hat mich heute ein Urteil des Bundesgerichtshofs gefreut. Dort nämlich hat man nun entschieden, dass bestimmte Klingeltonwerbung in Jugendzeitschriften unlauter und also verboten ist.

Anlass für das Urteil war eine Klage von Verbraucherschützern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bemängelt, dass bei einer Klingeltonwerbung in einer Jugendzeitschrift der Hinweis darauf fehle, wie lange ein durchschnittlicher Download über eine sündhaft teure 0190er-Nummer dauert. Der Käufer hatte so nicht nur keinen Anhaltspunkt darüber, wieviel ihn der scheinbar so günstige Spaß tatsächlich kosten wird, er hat diese Kosten obendrein erst lange Zeit später auf seiner Telefonrechung gefunden.

Die Klage ging durch die Instanzen und wurde nun vom BGH letztinstanzlich entschieden. Dabei wurde nicht Klingeltonwerbung generell verboten und auch nicht die Klingeltonwerbung in Jugendzeitschriften. Doch man muss, so die Argumentation der Richter, die Zielgruppe der Werbung berücksichtigen. So kann eine Werbung, die sich ausschließlich an ein erwachsenes Publikum richtet, zulässig sein und gleichzeitig unzulässig werden, wenn sie sich nicht nur an Erwachsene, sondern auch oder gar ausschließlich an Kinder und Jugendliche wendet.

Konkret bedeutet das für die Klingeltonwerbung in Jugendzeitschriften, dass der echte Minutenpreis und die wahren Kosten unmissverständlich genannt werden müssen.

Nach dieser erfreulichen Nachricht habe ich zum Wochenende nur noch den einen Wunsch, dass sich die Juristen auch noch mit den unsäglichen Klingeltonspots in der TV-Werbung beschäftigen.

Ihr

Dr. Giesbert Damaschke

Radikal, aber hilfreich: Windows neu installieren

Viren, Würmer, Trojaner und ähnliche Schadenssoftware – so genannte "Malware" – können nicht nur Dokumente zerstören, Programme beschädigen und die Sicherheit des System kompromittieren. Ihre Entfernung und zuverlässige Löschung kann zu einer ungemein Zeit und Nerven fressenden Aufgabe für den Anwender werden.

Wer hier auf Nummer Sicher gehen will, der sollte sich gegebenenfalls dazu entschließen, seinen Windows-Computer komplett neu zu installieren. Dies zumindest empfiehlt Mike Danseglio von der Microsoft Security Group. Gerade bei moderner Spyware oder so genannten "Rootkits" sei es sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, die Schadenssoftware vollständig zu entfernen.

Statt sich also nur auf Virenscanner und ähnliche Programme zu verlassen, sollten die Unternehmen auch in ihre Backuplösungen investieren und im extremen Notfall gar nicht erst versuchen, ein befallenes System zu retten, sondern es neu aufsetzen und die Backups installieren.

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High-Speed-UMTS: Ericsson zeigt 28 MBit/s via UMTS

Der Mobilfunk-Experte Ericsson will auf der vom 5. bis zum 7. April statt findenden Mobilfunkmesse "CTIA Wireless 2006" in Las Vegas erstmals ein neues UMTS-Verfahren vorstellen, mit dem Geschwindigkeiten von bis zu 28 MBit/s möglich sein sollen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des derzeit gültigen HSPA-Verfahrens (High Speed Packet Access) , mit dem aktuell Downloads mit bis zu 14 MBit/s möglich sind. Das von Ericsson entwickelte neue Verfahren hört auf das Kürzel MIMO (Multiple Input, multiple Output) und soll etwa ab 2008 kommerziell einsetzbar sein.

Sicherheitsloch in Drucker-Software von Hewlett-Packard

Jede Software, die in vernetzten Umgebungen arbeitet und auch noch aufs Internet zugreifen kann, ist ein potentielles Angriffsziel für digitale Einbrecher. Das gilt auch für Software, bei der man im ersten Moment nicht unbedingt an eine mögliche Gefährdung denkt. So hat der Druckerhersteller Hewlett-Packard nun davor gewarnt, dass in der Toolbox-Software seiner Farblaserdrucker Color Laserjet 2500 und Color Laserjet 4600 ein Sicherheitsloch entdeckt wurde. Die Software setzt auf den Internet Explorer auf, um beispielsweise Statusmeldungen des Druckers anzeigen zu können. Der Programmfehler ermöglicht es unter bestimmten Umständen, dass Angreifer von außen Zugriff auf fremde Windows-Rechner erhalten.

Hewlett-Packard hat auf seinen Webseiten Updates der Software bereit gestellt, mit denen der Fehler behoben wird.

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