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Gesendet: Freitag, 9. Dezember 2005 02:30
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Das "Aus" für Internet-Foren?

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 9. Dezember 2005

Hallo, liebe Leser,
Dichtung, Wahrheit und digitale Fotos
Ersetzen Sie eine beliebige Anzahl von Leerzeichen durch Tabulatoren
Hinterhältiger Instant-Messenger-Wurm chattet mit Opfern
Über den Fachverlag für Computerwissen
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Hallo, liebe Leser,

bisweilen landet ja doch der ein oder andere virtuelle Vorgang, der sich im Internet abspielt, in der realen Welt vor dem Richter. Dort fällt man dann ab und an Urteile, die ihrerseits in höchsten Maße virtuell entstanden zu sein scheinen, so sehr fehlt Ihnen die Bodenhaftung aus der Sicht des Normalbürgers.

Ein solcher Fall ist auch gerade Online im "Spiegel" zu besichtigen: Die Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen "Universal Boards" und dem Informationsdienst "heise online".Was war geschehen?

Das Hamburger Landgericht hat Anfang der Woche eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es "heise online" verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der "Heise Zeitschriften Verlag" wird damit, so sagt er, faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte, so es nicht revidiert wird, on jedem Fall gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen "Universal Boards" und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von "Universal Boards" ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte "Universal Boards" eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterher rennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.

Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von "heise online" sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson.

Der "Heise Zeitschriften Verlag" hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Eine dolle Sache, finden Sie nicht? Lassen wir mal dahingestellt, ob die genannten Forenbeiträge nun wirklich gefährlich für das Unternehmen waren oder nicht – aber wie kann den heute ein Richter wirklich glauben, dass es möglich ist, in einem offenen Forum jeden Beitrag vor seiner Veröffentlichung prüfen zu können? So etwas geht eben immer noch nicht wirklich gut automatisch, obwohl "Content Filtering" da schon sehr weit ist. Ist soviel Technikgläubigkeit heute wirklich noch der Stand der Dinge?

Und welcher Forenbesucher wird wohl noch unbefangen seine Meinung zum Ausdruck bringen wollen, wenn er mit einem "Zensurfilter" rechnen muss? Irgendwie kann man sich da des Eindrucks nicht erwehren, dass die zuständigen Staatsdiener nicht nur frei in Ihrer Amtsausübung sind, sondern auch von einigen Grundkenntnissen eher unbeleckt sind. Das ist nun wahrlich keine Schande – wohl aber, sich nicht fachkundigen Rat zu holen. Oder zumindest mal das Teledienstgesetz zu Rate zu ziehen. Das Hamburger Urteil führt ja faktisch in eine vorauseilende Zensur für jeden einzelnen Forenbeitrag, die bei mehreren Tausend Einträgen pro Tag (wie im genannten Fall) höchstens noch als ABM-Maßnahme für Zensoren und Juristen dienen könnte.

So fragt dann auch zu Recht (auch wenn der Vergleicht ein wenig hinkt) im "Lawblog": " Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"

Der Internet-Gemeinde bleibt jetzt zunächst nur die Hoffnung auf die nächste Instanz. Dabei ist es nach Auffassung von Experten nicht auszuschließen, dass der Fall zur letztgültigen Klärung vor dem Bundesgerichtshof landet.

Mit juristisch einwandfreiem Gruß

Torsten Kieslich

Lawblog zum Heise-Fall

Dichtung, Wahrheit und digitale Fotos

Wer sich zu Weihnachten eine Digitalkamera schenken möchte, kann aus einem riesigen Angebot wählen – und ist damit oft überfordert. Denn manche Hersteller preisen ihre Geräte mit Superlativen an, die sich bei näherer Betrachtung als maßlos übertrieben, wenn nicht gar substanzlos erweisen. Das Fotomagazin "Chip Foto-Video digital" entlarvt in seiner aktuellen Ausgabe typische Mogelversuche und Marketing-Gags, mit denen Hersteller auf Kundenfang gehen.

"Digicam mit 24-fach-Zoom für 99 Euro!" Was auf den ersten Blick unglaublich günstig erscheint, ist im Grunde nicht viel mehr als ein plumper Trick, denn der Hersteller hat das optische 4-fach-Zoom kurzerhand mit dem digitalen 6-fach-Zoom multipliziert. Ob jeder Laie, der ein schönes Weihnachtspräsent sucht, dieses Rechenkunststück durchschaut, darf bezweifelt werden.

Jüngstes Beispiel für derlei Marketing-Getöse ist der "ISO-Verwacklungsschutz", der auch als "digitaler Bildstabilisator" beworben wird. Beides sind vornehme Umschreibungen für die Fähigkeit einer Digitalkamera, die ISO-Empfindlichkeit bei Bedarf zu erhöhen. Dadurch verkürzt sich die Belichtungszeit und somit die Verwacklungsgefahr. Ein triviales Feature, das nahezu jede Digicam bietet und das nicht mit dem echten Verwacklungsausgleich verwechselt werden darf, bei dem tatsächlich die Bewegung ausgeglichen wird.

Zumindest drei Punkte sollten Laien laut "Chip Foto-Video digital" unbedingt beachten:

  1. Ignorieren Sie die Angaben zum digitalen Zoom, nur das optische zählt.
  2. Bei der Auflösung geht es um den physikalischen Wert, vergessen Sie Angaben wie "6 Megapixel interpoliert".
  3. Beim Kontroll-Display ist neben der Größe auch die Auflösung wichtig: Je mehr Pixel, desto besser.

Ersetzen Sie eine beliebige Anzahl von Leerzeichen durch Tabulatoren

Versionen: Word 97, Word 2000, 2002 und 2003

Wenn Sie eine Textdatei erhalten haben, in denen Tabellen mithilfe von Leerzeichen formatiert wurden, hat das in der Regel viel manuelle Formatierarbeit zur Folge. So sind die Spalten nicht durch Tabulatoren, sondern durch Leerzeichen voneinander getrennt. Die Anzahl der Leerzeichen ist dann auch noch in jeder Spalte und Zeile unterschiedlich, sodass die Standardfunktionen von Word zur Umwandlung in eine Tabelle nicht weiterhelfen.

Die Funktion "Tabelle-Umwandeln-Text in Tabelle" versagt, weil kein eindeutiges Trennzeichen zwischen den Spalten vorhanden ist. Auch das Ersetzen der Leerzeichen durch Tabulatoren ist nicht ohne weiteres möglich, weil die Anzahl der Leerzeichen immer unterschiedlich ist. Ein kleiner Trick hilft weiter:

  • Setzen Sie den Cursor an den Anfang des Dokuments.
  • Wählen Sie das Menü "Bearbeiten-Ersetzen" und geben Sie in das Feld "Suchen nach" ein Leerzeichen und dann die folgende Zeichenkette ein: {2;} Mit dem Ausdruck {2;} erreichen Sie, dass nicht nur nach einer festen Anzahl von Zeichen, sondern nach allen Zeichenketten mit zwei oder mehr Leerzeichen gesucht wird.
  • Wechseln Sie in das Feld "Ersetzen durch" und geben Sie ^t als Platzhalter für einen Tabulator ein.
  • In Word 2003, 2002 und 2000 öffnen Sie den unteren Teil des Dialogfensters mit einem Klick auf "Erweitern".
  • Aktivieren Sie nun das Kontrollkästchen "Platzhalterzeichen verwenden" (Word 2003/2002) bzw. "Mit Mustervergleich" (Word 2000/97) und klicken Sie auf "Alle ersetzen". Word durchsucht den Text daraufhin nach den Stellen, an denen zwei oder mehr Leerzeichen auftauchen und ersetzt sie durch einen Tabulator. Schließen Sie das Dialogfenster.

Anschließend setzen Sie das Menü "Tabelle-Umwandeln-Text in Tabelle" wie gewohnt ein.

Dieser Tipp stammt aus der Redaktion von Word professionell. Weitere Tipps finden Sie hier:

Word professionell

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Makro-Toolbox 2 für Word

Nutzen Sie diese ultimativen Assistenten für die Arbeit mit Word – exklusiv aus der Redaktion von Word Tipps & Tricks von A bis Z und nur hier erhältlich! Für Word 2003, 2002/XP, 2000 und 97 Mit dem neuen Benutzer-Manager können Sie Ihren Benutzer-Namen und Ihr persönliches Daten-Verzeichnis per Mausklick wechseln, z.B.:

  • Mit dem Datums-Manager fügen Sie ab sofort 8 verschiedene Datumsangaben per Mausklick ein – selbstverständlich fertig berechnet.
  • Mit dem Disketten-CD-Inhaltsmanager können Sie alle Verzeichnisse bequem und vollautomatisch z.B. in einen CD-Einleger einfügen.
  • Oder aber der neue Dokument-Info-Manager platziert ganz einfach Datum, Seitenzahlen oder Dokumentnamen in Ihrem Text: Kein Suchen mehr nach Funktionen!

http://www.computerwissen.de/ shop/ index.php ?pid=205020 &rid=5210

Hinterhältiger Instant-Messenger-Wurm chattet mit Opfern

Ein neuer Wurm, der es auf AOL-Instant-Messenger-Anwender abgesehen hat, attackiert potenzielle Opfer auf besonders hinterhältige Art. Um ahnungslose Anwender zum Anklicken des zerstörerischen Links zu bewegen, nimmt der mit dem Namen "IM.Myspace04.AIM" betitelte Wurm aktiv am Chat teil. Laut amerikanischen Sicherheitsexperten von IMlogic stellt diese Vorgehensweise eine absolute Premiere dar. Sie gehen davon aus, dass der noch wenig verbreitete Wurm nur zu Testzwecken ausgesandt wurde und warnen vor einer neuen großen Wurmwelle im IM-Bereich.

"IM.Myspace04.AIM" meldet sich über Instant Messages mit Beiträgen wie "lol thats cool" und verweist auf eine URL mit der den Wurm aktivierenden Datei "clarissa17.pif". Selbst bei Rückfragen misstrauischer Opfer ist der Wurm offenbar um keine Antwort verlegen. Auf die Frage, ob das Attachment sicher kein Virus sei, antwortete er IMlogic zufolge: "lol no its not its a virus". Einmal geöffnet, deaktiviert die Datei die Sicherheitssoftware des Computers, installiert eine Hintertür und bringt Systemdateien in Unordnung. Danach verschickt sich der Wurm unsichtbar an alle User aus der Kontaktliste des Opfers.

"Rudimentäre Mitteilungen von Würmern gekoppelt mit einem Link zur schadhaften eigenen Software sind im Instant-Messaging-Bereich an sich nichts Neues", meint Candid Wüest, Virenexperte von Symantec. Die Ausnützung der Chatfunktion, wie von IMlogic beschrieben, stelle allerdings ein wirkliches Novum dar, so Wüest weiter. Durch die ständige mediale Prominenz des Sicherheitsthemas seien Benutzer in ihrem Internetgebrauch vorsichtiger geworden. Damit ein Link aus einer E-Mail oder Instant-Message angeklickt werde, müsse die schadhafte Software mittlerweile viel mehr Überzeugungsarbeit leisten als früher, erklärt Wüest die neue Vorgehensweise der Programmierer.

In dieselbe Kerbe schlägt auch die multilinguale Flexibilität, die einige Wurmvarianten wie der "W32.Kelvir.HI" an den Tag legen. Um möglichst echt zu wirken, passen sie ihre Sprache an die lokalen Anwendergegebenheiten an. Der neu entdeckte Wurm, der laut Symantec möglicherweise eine Weiterentwicklung des Kelvir-Wurmes darstellt, könnte sich eben diese Funktion zunutze machen, um einen globalen größeren Angriff zu starten.

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