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Gesendet: Donnerstag, 20. April 2006 07:31
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Das Internet und die Rechtslage

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 20. April 2006

Das Internet und die Rechtslage
Tippfehler führen zu gefährlichen Webseiten
Automatisches Ausschalten nach dem Herunterfahren
Windows Media Player 11 kommt vor Vista
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Hallo, liebe Leser,

vor gut vier Monaten fällte das Landgericht Hamburg das so genannte Forenhaftungs-Urteil. Bei dieser Entscheidung ging es um die Frage, ob ein Forenbetreiber – in diesem Falle war es der Heise-Verlag – für Inhalte haftbar ist, die in dem Forum verbreitet werden.

Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg nun die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Der Heise-Verlag zitiert in einer Meldung die Urteilsbegründung. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.

Der bisherigen Rechtsprechung, wonach der Anbieter eines Forums erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts haftet und nicht zu einer aktiven Suche verpflichtet ist, folgten die Hamburger Richter nicht. Das Bereithalten von Internetforen stelle eine Form unternehmerischen Betriebs dar. Der Betreiber müsse sein Unternehmen so einrichten, dass er mit seinen sachlichen und personellen Ressourcen in der Lage sei, diesen Geschäftsbetrieb zu beherrschen. "Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken", so das Landgericht Hamburg.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen „Universal Boards“ und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht von „heise online“ über die Geschäftspraktiken von „Universal Boards“ ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtungserklärung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Obwohl nach der Löschung kein weiterer Beitrag mit einem entsprechenden Aufruf folgte, erwirkte die „Universal Boards“ eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht ab.

Die Kammer sieht den Verlag als so genannten "Störer", weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem "die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden." Dem Argument des „Heise Zeitschriften Verlags“, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Nur vage äußerte sich die Kammer zur Frage, ob sich ihre Sichtweise auf jedes Webforum oder nur auf Dienste von Presseorganen bezieht. Sie spricht von derjenigen "Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden". Dies gelte "auch für Unternehmen, die Inhalte über das Internet verbreiten." Der „Heise Zeitschriften Verlag“ verbreite in seinem Webforum Äußerungen von Nutzern "pressemäßig". Dies dürfte folglich auf jedes Internet-Forum zutreffen, eine weitere Differenzierung nehmen die Richter zumindest nicht vor.

Sogar bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorlag, hatten Rechtsanwälte bereits unter Berufung darauf missliebige Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt. Derlei Fälle dürften sich nun häufen. Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen würde das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten", kommentierte Heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich: "Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein grobes Fehlurteil. Es hätte gravierende Folgen für alle Betreiber von Foren, wenn die Entscheidung Bestand haben sollte."

Das Landgericht Hamburg hat ja nun schon einen gewissen einschlägigen Ruf, wenn es um die Rechtssprechung in Sachen Internet geht. Die hier gefällten Urteile – man erinnere sich nur an das ähnlich ‚populäre’ Urteil zur Verlinkung von Webseiten – scheinen mit dem gesunden Menschenverstand nicht auf Anhieb fassbar zu sein. Ich würde da doch gern mal Mäuschen spielen und erfahren, was die Hamburger Richter so zu ihren Urteilen bewegt...

Mit verurteiltem Gruß

Torsten Kieslich

Tippfehler führen zu gefährlichen Webseiten

Tool erkennt gefälschte URLs

Das fehlerhafte Eintippen von bekannten URL-Adressen wird von Phishing-Betrügern, Werbeportalen und Seiten mit pornografischem Inhalt immer häufiger dazu verwendet, um ahnungslose Surfer umzuleiten. Um Anwendern die lästige und bisweilen auch gefährliche Prozedur zu ersparen, hat Microsoft deshalb ein neues Tool entwickelt. Der so genannte URLTracer registriert verbreitete Tippfehler von populären URL-Adressen und blockiert das Aufrufen der skrupellosen Nutznießer.

Microsoft zufolge stellen vor allem Phishing-Attacken, die vom Layout auf eine identische Kopie bauen, die größte Gefahr dar. Die meisten Tippfehler beziehen sich laut Microsoft auf vergessene Punkte (microsoftcom), Buchstabenanordnungen (mircosoft), nicht dem Unternehmen zugeordnete Domain-Endungen sowie ausgetauschte Buchstaben (microzoft).

Die kostenlose Software befindet sich noch in einer Prototyp-Version und läuft derzeit nur unter Windows XP bzw. Internet Explorer 6. Die Datenbank des URL-Tracer stammt aus einem eigens errichteten Netzwerk, das aus 16 im Microsoft-Forschungszentrum stationierten Rechnern besteht. Diese generieren mit spezieller Software-Unterstützung eine Vielzahl an zu erwartenden Tippfehlern und testen diese online durch. Spürt das Netzwerk aktive Links auf, die sich diese Fehler zu Hilfe nehmen, fügt es die entsprechenden URLs in seine Datenbank ein.

Automatisches Ausschalten nach dem Herunterfahren

Wenn sich Ihr PC nach dem Herunterfahren nicht von selbst ausschaltet und dafür die Meldung anzeigt "Sie können den Computer jetzt ausschalten", ist eine Änderung in der Registry erforderlich.

Das manuelle Ausschalten nervt schnell und ist zeitraubend, doch mit dieser Einstellung fährt Ihr PC wieder sauber herunter:

  1. Über "Start" und "Ausführen" öffnen Sie mit "regedit" den Registrierungseditor.
  2. Wechseln Sie zum Schlüssel "HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE \Microsoft\Windows NT\CurrentVersion\Winlogon".
  3. Suchen Sie den Eintrag "PowerdownAfterShutdown" und setzen Sie den Wert auf "1", damit der Computer automatisch ausgeschaltet wird ("0"= manuelles Ausschalten).


Starten Sie den PC anschließend neu, um die Änderungen in Kraft zu setzen.

Dieser Tipp stammt aus der Redaktion des Windows-Beraters.



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Windows Media Player 11 kommt vor Vista

Neue Version soll Synchronisation von Dateien erleichtern

Im Gegensatz zum verschobenen Veröffentlichungstermin von Windows Vista will Microsoft eine neue Version des „Windows Media Players“ noch im Juni dieses Jahres freigeben. Das hat das Unternehmen gegenüber US-amerikanischen Pressevertretern jetzt bestätigt. Mit Version 11 will Microsoft verbesserte Synchronisationsmöglichkeiten zwischen portablen Geräten und der Software anbieten. Zudem soll die Verwaltung über flexible Suchfunktionen und visuelle Neuerungen erleichtert werden. Angekündigt ist außerdem die Verknüpfung des Players mit dem kommerziellen Service "Urge", der in Kooperation mit MTV als neuer Online-Musik-Vertriebskanal genutzt werden soll.

Die nächste Generation des Media Players soll sich von seinem Vorgänger signifikant unterscheiden. So soll der Import von Bildern, Videos und Musikdateien von Handytelefonen und anderen tragbaren Geräten unterstützt werden. Ob eine stärkere Anbindung an Apples iPod in Planung ist, scheint derzeit allerdings noch unklar. Als bestätigt gilt hingegen, dass Microsoft auch weiterhin keine Konvertierungsfunktion anbieten wird, die erworbene Windows-Media-Titel in das von iTunes verwendete Format umwandelt. Geschützte Windows-Media-Dateien sollen dafür aber flexiblere Bearbeitungsmöglichkeiten bieten. Microsoft zufolge soll es Anwendern in Zukunft gestattet sein, diese Handy-tauglich zu komprimieren.

Auch will man das Kennzeichnen von digital erworbenen Titeln übersichtlicher gestalten. Im Gegensatz zu Apples iTunes, wo gekaufte Stücke standardmäßig auf den iPod überspielt werden können, aber auch auf eine eigene CD gebrannt werden dürfen, unterstützen die diversen Windows-Media-Stores unterschiedliche Lizenzoptionen. So dürfen manche Titel nicht auf CD gebrannt oder an einen externen MP3-Player transferiert werden, andere wiederum auf MP3-Playern abgespielt, aber nicht gebrannt werden. Der neue „Windows Media Player“ soll mit einer verbesserten Kennzeichnung aufwarten und Anwender über die jeweiligen Rechte aufklären.

Microsoft hat indessen bestätigt, dass die XP-Version des Players noch nicht alle angekündigten Features der Vista-Version beinhalten wird.

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