Computerwissen Daily | ||||||||||||
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Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 30. März 2006 | ||||||||||||
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Hallo, liebe Leser, erinnern Sie sich noch an den Filofax? Diesen Taschenkalender, den man mit verschiedensten einheftbaren Seiten zu so einer Art persönlicher Daten- und Kontaktsammlung machen konnte? Lange Zeit war ja so ein prall gefüllter Filofax das Statussymbol für erfolgreiche Geschäftsleute und alle anderen, die wichtig erscheinen wollten. Jedenfalls war das bis vor fast genau zehn Jahren der Fall. Da begann der Siegeszug seines elektronischen Pendants, des PalmPilot. Die 90er Jahre waren eine wilde Zeit für die Computerindustrie – das WWW gewann rapide an Bedeutung, Vernetzung und Datenaustausch waren der letzte Schrei und irgendwo in den USA träumten Designer und Techniker von kleinen, mit einem Stift zu bedienenden Computern. Der PalmPilot war schließlich das erste Produkt dieser neuen Marktnischen namens PDA, das massenhaft Verbreitung fand und den schweren und unhandlichen Filofax zugunsten eines winzigen Plastikgerätes, das kaum mehr als einen Bildschirm und vier Tasten beherbergte, aus den Büros verdrängte. Die Firma Palm Computing schuf mit seinem "Personal Digital Assistant" (PDA) ein erfolgreiches, wenn auch nicht wirklich langlebiges Geschäftsfeld, das heute seine Fortsetzung in den so genannten Smartphones findet. Begonnen hat der Traum vom universellen Taschencomputer allerdings nicht bei Palm sondern schon einige Jahre früher bei Apple. Der inzwischen zum Kultgerät aufgestiegene Newton sollte schon anno 1993 den Computermarkt umkrempeln. Allerdings war der Newton für einen echten Revolutionär zu teuer, zu groß und zu schwer. Die Hardware war noch zu klobig, die Akkulaufzeiten zu gering und die Handschriftenerkennung war, gelinge gesagt, gewöhnungsbedürftig. Der Newton wurde zum Flop. Zeitgleich zum Newton dachte man auch im neu gegründeten Unternehmen "Palm Computing" über ein tragbares Gerät nach und lernte schnell aus den Fehlern der Konkurrenz. Das neue Gerät sollte nicht mehr alles können, was auch der PC auf dem Schreibtisch konnte. Stattdessen wollte man nur die wichtigsten Funktionen im wahrsten Sinne des Wortes an den Mann bringen. Schließlich kam 1996 der "Palm Pilot" auf den Markt – allerdings nicht von "Palm Computing", sondern vom Modemhersteller "US Robotics", der das an chronischem Geldmangel leidende Unternehmen mittlerweile aufgekauft hatte. Der "Palm Pilot" wurde das Gerät zum Zeitgeist: Er passte in die Hemdtasche, konnte auf einfache Art Kontakte und Termine mit dem PC austauschen und war einfach das Trendgerät dieser Jahre – Handys waren noch nicht so reichlich vertreten und erst recht nicht sexy. Der "Palm Pilot" boomte und hatte in ganz kurzer Zeit einen Marktanteil von rund 70 Prozent erreicht. In 18 Monaten hatte das Gerät eine Million Käufer gefunden und war damit eines der ersten Computer-Trend-Produkte überhaupt. Die Zeit danach verlief für den Palm ziemlich wechselhaft: erst wurde auch "US Robotics" aufgekauft, dann verließen die führenden Mitarbeiter der Palm-Abteilung das Unternehmen und gründeten "Handspring", eine Firma, die etwas später mit dem "Treo", einem Mischgerät aus Mobiltelefon und Palm, von sich reden machen sollte. "Palm" selbst wurde selbständig. Inzwischen gab es auch PDAs mit einem Windows-Betriebssystem und der Marktanteil von Palm ging stetig zurück – der Zenit von Palm schien überschritten. Um dem steigenden Markterfolg der Windows-basierten Handhelds etwas entgegenzusetzen, beschloss Palm den Einstieg in den Smartphone-Bereich und übernahm Handspring, das Unternehmen der ehemaligen Kollegen aus "US Robotics"-Zeiten. Mittlerweile konzentriert man sich bei Palm vor allem auf die Treo Smartphones, von denen bislang gut drei Millionen Stück verkauft wurden. Mit dem günstigen digitalen Organizer "Zire" machte Palm auch verlorenen Boden gegenüber den Windows-Geräten gut. 2005 war Palm gemessen an den verkauften Geräten wieder der führende Anbieter in Deutschland. Mit organisiertem Gruß | ||||||||||||
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Google AdWords vor Gericht Heute steht erneut die Frage zur gerichtlichen Klärung an, ob Google für die AdWords-Werbung haftbar ist. Konkret geht es um AdWords-Werbung, die unter Benutzung geschützter Marken als "AdWord" geschaltet wird und Google über diesen Sachverhalt informiert. Bei Eingabe der Marke als Suchwort in das Abfragefenster unter Google werden dann nicht nur die Trefferliste, sondern hierzu in Abhängigkeit der Eingabe beauftragte Werbeanzeigen (= AdWords-Werbung) eingeblendet. Dagegen wendet sich die "metaspinner media GmbH", Hamburg, Inhaberin der eingetragenen Wortmarke "Preispiraten". Obwohl Google darüber informiert wurde, dass die Marke von Konkurrenten als AdWord bei Google gebucht und damit Werbeeinblendungen zu einem Plagiat der Website www.preispiraten.de bei Eingabe des Suchwortes "Preispiraten" erscheinen, sieht der Suchmaschinenanbieter keine rechtliche Verpflichtung zur Löschung jenes AdWord-Auftrages. "Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich," so Rechtsanwalt Stefan Maas von der metaspinner betreuenden Kanzlei "maas_rechtsanwälte" aus Köln, "die Benutzung geschützter Marken durch Unbefugte als AdWords anders zu beurteilen als bei Metatags. Dort ist es Gerichtspraxis, dass eine solche manipulative und verdeckte Zeichenbenutzung als Markenverletzung angesehen wird". In beiden Fällen wird die Suchfunktion des Suchmaschinenanbieters durch Wettbewerber des Markeninhabers zu Werbezwecken missbraucht. Da sich der Suchmaschinenanbieter die AdWords-Anzeigen vergüten lässt, hat Google aus der Markenverletzung des werbenden Konkurrenten unmittelbare Vorteile. Dies begründet und rechtfertigt aus Sicht der Klägerin eine Verschiebung der Prüfungspflichten bzw. der Haftungsmaßstäbe, erst recht, nachdem Google über das Bestehen von Markenrechten informiert wurde. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht in Deutschland noch aus. Das Verfahren vor dem OLG Hamburg (3 U 180/04) ist daher rechtsfortbildend und insofern nicht nur für die Parteien, sondern jeden Markeninhaber und Werbenden relevant. Der nun anstehende Verhandlungstermin setzt den vorläufigen Schlusspunkt unter die seit Oktober 2003 geführte Auseinandersetzung. In dieser hat zunächst die klagende "metaspinner media GmbH" eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirken können (LG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2003, Az. 312 O 887/03). Diese hat Google jedoch nicht als abschließend anerkannt, so dass das Hauptsacheverfahren einzuleiten war. In diesem hat die 1. Instanz (LG Hamburg, Urteil vom 21. September 2004, 312 O 324/04) die Klage zu Gunsten von Google mit der Begründung abgewiesen, "AdWord-Advertising" stelle keine markenmäßige Benutzung dar. Das OLG Hamburg verhandelt im nun anstehenden Termin über die von der "metaspinner media GmbH" gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung. | ||||||||||||
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So zeigen Sie beliebig viele Tage in der Terminvorschau von Outlook an Unter Outlook sehen Sie auf der Seite "Outlook Heute" standardmäßig eine Vorschau der nächsten 5 Tage, an denen Termine eingetragen sind. Diese Vorschau lässt sich über die Schaltfläche "Outlook Heute anpassen" auf sieben Tage erhöhen, dann ist Schluss. Durch einen Eintrag in der Registry können Sie die Vorschau auf beliebig viele Tage ausdehnen.
Hinweis: Sollte der Wert nicht vorhanden sein, klicken Sie mit der rechten Maustaste ins rechte Fenster und legen über "Neu" eine Zeichenfolge an. Geben Sie dieser den Namen "CalDays" und fahren Sie mit Schritt 2 fort. Nach einem Neustart von Outlook ist die erweiterte Terminvorschau aktiviert. Dieser Tipp stammt aus der Redaktion von Hardware-Troubleshooting. Weitere Tipps finden Sie hier: | ||||||||||||
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Anzeige Access aktuell: API-Funktionen API-Funktionen werden häufig als zu komplex und zu riskant für die Stabilität der Datenbankanwendung eingeschätzt. In diesem Themen-Special räumen wir mit solchen Vorurteilen auf. Zudem können API-Funktionen Ihre Datenbanken mit wenig Aufwand um verblüffende neue Funktionen erweitern, die Access standardmäßig gar nicht anbietet. http://www.computerwissen-shop.de/ index.php ?pid=205076 &rid=5308 | ||||||||||||
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Selbstzerstörende SMS auch in Deutschland Wie Geheimagenten können sich nun auch die Kunden von mmsclick.de fühlen, denn die Berliner Firma bietet nun auch in Deutschland sich selbst zerstörende SMS an. Die Nachrichten können vom Empfänger nur ein einziges Mal gelesen werden, danach wird die Nachricht automatisch gelöscht. mmsclick.de sieht sein Produkt secretSMS als Antwort auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches jüngst die Beschlagnahmung von SMS-Nachrichten auf Mobiltelefonen genehmigt hat. Mit Hilfe von secretSMS kann man sich sicher sein, dass vertrauliche Daten nicht in falsche Hände geraten. Die Empfänger erhalten zuerst nur eine SMS mit der Handynummer des Absenders, einem kurzen Hinweistext und einem WAP-Link. Ruft der Empfänger die WAP-Seite auf, so kann er die vollständige SMS lesen und der Absender erhält eine Lesebestätigung per E-Mail. Versucht der Empfänger den SMS-Text ein weiteres Mal abzurufen, scheitert er, der SMS-Text wurde gelöscht. Ob das nun eine so sinnvolle Sache ist, sei einmal dahingestellt – umständlich ist die Prozedur allemal. Wir dürfen gespannt sein, ob sich dieses Produkt durchsetzen wird. Der Versand einer secretSMS kostet 12 Cent – zzgl. der Übertragungskosten für die WAP-Seite. Eine Grundgebühr oder ein Mindestumsatz fällt nicht an und nach der Anmeldung bei mmsclick.de stehen dem Kunden sogar 30 Cent Startguthaben zum Testen zur Verfügung. | ||||||||||||
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