Von: Computerwissen Daily [newsletter@computerwissen.de]
Gesendet: Dienstag, 2. Mai 2006 08:04
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Das Lied der reichen Ernte

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 2. Mai 2006

Das Lied der reichen Ernte
Bringen Sie Ihren Wänden das Sprechen bei!
Sie brauchen ein einzelnes Bild aus einer PDF-Diashow? Kein Problem!
Gratis-Newsletter für Webdesigner
DVD-Rohlinge im Test
Über den Fachverlag für Computerwissen
"Computerwissen Daily" abbestellen

Das Lied der reichen Ernte

Hallo, liebe Leser,

der erste Satz im Unternehmensprofil von Google  lautet „Das Ziel von Google besteht darin, die Informationen der Welt zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen“.  Nun wissen wir ja schon von Suchmaschinen wie MSN oder Yahoo, dass „allgemein nutzbar“ ein sehr dehnbarer Begriff ist – vor allem in China.
Dort wittert auch Google den Markt der Zukunft und ist entsprechend mit einem eigenen Suchdienst inklusive der vorauseilenden Selbstzensur in China präsent. Laut einer dpa-Meldung hat sich Google nun bei seiner Namensgebung in China recht deutliche (wenn auch wirkungslose) Ohrfeigen eingehandelt: „Zwei Wochen nach der Vorstellung des Namens «Gu Ge», was als «Lied der reichen Ernte» übersetzt werden kann, haben sich in einem Internetforum mehr als 10 000 Nutzer gegen den Namen ausgesprochen. Bis Freitag höhnten 4820 Forenteilnehmer, Google solle sich doch «Gou Gou» nennen, was «Hündchen» bedeutet. Einige plädierte für «Diensthund». 1543 würden Google lieber «Gu Gu» oder «Tantchen» nennen. Und 1708 Befragte hatten derart die Nase voll, dass sie sich für «Gou le» aussprachen: «Es reicht uns.»

Der Name „Gu Ge“ war nach Angaben von Google-Chef Eric Schmidt unter 1800 lautähnlichen Wörtern ausgesucht worden und soll die reiche Ernte symbolisieren, die bei der Suche über Google eingeholt werden könne.“

Böse Zungen in Internetforen interpretieren die „reiche Ernte“ als Hinweis auf die Profite, die sich Google vom Massenmarkt China verspricht, wenn es nur willfährig genug Zensur ausübt und politisch heikle Themen wie Kritik an Menschenrechtsverletzungen oder an der kommunistischen Führung herausfiltert. Google rechtfertigt sein Vorgehen übrigens mit örtlichen «Gesetzen und Gebräuchen».

Die „Financial Times“ beschrieb die Situation recht treffend in einem Kommentar mit dem Titel „Orwells Suchmaschine“: „Google blendet in China nicht nur einzelne Treffer aus, sondern liefert eine Art Orwell’schen Suchdienst: ein Abbild des Internets, das zuvor im Sinne Pekings komplett von unerwünschten Wahrheiten gesäubert worden ist. Man stelle sich vor, eine Zeitung oder ein Magazin würde eine China-Ausgabe publizieren, deren Artikel von der Kommunistischen Partei abgenickt worden sind. Nichts anderes macht Google.“

Wer nun glaubt, dass ihn diese Situation hierzulande ja nichts angeht, da wir ja über die volle Informationsfreiheit verfügen, muss sich darüber im Klaren sein, dass mittlerweile alle Suchmaschinen im Rahmen eines Vereins zur freiwilligen Selbstkontrolle  zusammengeschlossen sind und längst bei Suchen im Internet mit dem Satz „ Aus Rechtsgründen hat Google 2 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.“ antworten können.

Was soll nun dieser seltsam inhaltsleere Satz bedeuten? Ein Klick auf den weiterführenden Link macht da auch nicht viel schlauer, denn dort heißt es ohne weitere Erklärung: „ Ihre Suche hätte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist.“
Aha! Da gibt es also „zuständige Stellen“, die etwas als unrechtmäßig einordnen können. Aber worum geht es denn tatsächlich? Welche Stelle soll das sein? Google verrät uns da sicherheitshalber nichts, was die ganze Geschichte nur dubioser erschein lässt.

Nach einer etwas längeren Recherche finden sich dann aber fachkundige Aussagen im Internet, beispielsweise im Handelsblatt-Blog von Mario Sixtus: „Google.de schmeißt schlicht und einfach jene URLs aus seinem Index, welche die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den ihrigen gesetzt hat. So einfach geht das Spielchen. Dass dadurch zwangsläufig auch Erwachsene lediglich durch eine kindgerechte Internet-Kopie browsen, gehört eben zu den Risiken und Nebenwirkungen dieser Methode.“

In einer Presseerklärung beschreibt die FSM das so: „Die FSM hat gemeinsam mit den Suchmaschinenanbietern zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex des Vereins einen speziellen Sub-Kodex entwickelt, zu dessen Einhaltung sich die beteiligten Anbieter verpflichtet haben. Darüber hinaus hat sie in Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Verfahren entwickelt, welches sicherstellt, dass Internetadressen (URLs), die von der BPjM auf den Index jugendgefährdender Medien gesetzt wurden, in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden. Damit leisten die Suchmaschinenbetreiber einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Verbraucher- und Jugendmedienschutzes in Deutschland.“

Das mag von der Idee her ja gut gemeint sein, um den Zugang zu pornographischen oder faschistischen Inhalten zu erschweren, setzt aber doch am falschen Ende an. Wenn es um Jugendschutz geht, ist es Sache der Eltern, den Zugang zu solchen Inhalten für ihre Kinder zu reglementieren – z.B. mit diversen lokal einsetzbaren Sperrprogrammen. Erwachsenen aber  die Meinungsbildung auf diese Art zu erschweren, ist ein zweischneidiges Schwert. Eine solche Form der Selbstkontrolle wir da ganz schnell zur Informationsverhinderung.

Anders als im Kino gibt es im Internet keine Altersgrenze – die Sperrung betrifft automatisch alle Benutzer, also auch den Studenten, der versucht, für eine Hausarbeit über Neonazis zu recherchieren. Aber natürlich hat das mit Zensur nichts zu tun, schließlich handelt es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren. Oder, wie Google es so schön beschreibt, um „örtliche Gesetze und Gebräuche“. Übrigens ist auch die Zensur in China gesetzlich geregelt.

Bedenklich wird das Ganze auch dadurch, dass Google zumindest an so untergeordneten Stellen wie seinem deutschen Sprecher, keine Kenntnis darüber hat, was überhaupt gefiltert wird: "Wir richten uns nach dem jeweils geltenden Recht, das sieht eben in jedem Land anders aus", sagt Stefan Keuchel. Und so gebe es entsprechend andere gefilterte Themen. Die Liste kenne er nicht, die sei "so geheim wie das Rezept für Coca Cola" (in FAKTuell).

Wie ist das nun zu interpretieren? Bekommt Google jeden Monat einen geheimnisvollen Briefumschlag, den nur ein ausgewählter Mitarbeiter lesen darf, um die Sperrliste zu aktualisieren? Oder schickt die BPjM einfach eine aktuelle Sperrliste direkt in den Google-Server, damit alles vollautomatisch geht? Ernsthaft: Der Sprecher von Google kennt den Inhalt einer solchen Liste nicht? Das Unternehmen ist nicht imstande, auf Anfrage mitzuteilen, vor welchen gefährlichen Inhalten sie die Bevölkerung meint schützen zu müssen? Vielleicht sollte er mal bei der BPjM nachfragen. Dort gibt es immerhin eine Auskunft über die Zusammensetzung der Liste bei gezielter Nachfrage nach einzelnen Internet-Adressen unter der E-Mail liste@bundespruefstelle.de.

Mit der Sperrung durch die BPjM-Liste ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass Suchende trotzdem fündig werden – beispielsweise über die amerikanische Google-Seite. Während in den USA der Grundsatz, dass jeder das Recht hat, sich über alles informieren zu können, bis zur Schmerzgrenze gepflegt wird, sieht man in Deutschland anscheinend im erwachsenen Internetanwender eher jemanden, den man vor sich selbst schützen muss. Aber, so wird Google-Sprecher Keuchel zitiert: «"Ich würde das nicht Zensur nennen", meint allerdings Stefan Keuchel. Solche Seiten wolle kein normaler Mensch sehen.»

Es ist doch schön, wenn Google - ...die Informationen der Welt zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen... - uns auch noch erklärt, was normal ist. Und das bekommt Google wiederum von der BPjM erklärt. Und wer erklärt es der BPjM?

Rein rechtlich gesehen ist das vorauseilende Filtern übrigens völlig unnötig: Suchmaschinen sind, da sie keine eigenen Inhalte liefern, durch § 11 des Teledienstgesetzes geschützt. Sie haften nämlich für fremde Inhalte nur dann, wenn sie deren Rechtswidrigkeit kennen.

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen der Zensur in China und in Deutschland: In China zensierte Webseiten werden von Google und Co. komplett ausgeblendet und sind auch über die direkte Eingabe der URL nicht erreichbar. Hierzulande kann jeder, der die Adresse kennt, die ausgeblendeten Seiten direkt aufrufen.

Mit gegoogeltem Gruß

Torsten Kieslich

Bringen Sie Ihren Wänden das Sprechen bei!

Lebensmotto oder Lieblingsgedicht, frecher Spruch oder intelligentes Zitat, märchenhafte Kinderreime oder gestylte Wortkunst – die Möglichkeiten sind unbegrenzt…
 
Früher musste dafür mit Schablonen die Wand bemalt werden, heute bestellen Sie ein Wand-Tattoo unter www.silbensalon.de. Die Schriften sind hauchdünne, selbstklebende Spezialfolien. Der Text wird vorpositioniert auf einer Trägerfolie geliefert, so dass er sich einfach ankleben (und ebenso leicht wieder entfernen) lässt.
 
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt: selber texten oder auf der Homepage in den Zitat-Kategorien stöbern. Die Größe des Wand-Tattoos ist frei wählbar, für Schrifttyp und Farbe gibt es zahlreiche Vorschläge, in denen jeder fündig wird. Und wenn Sie Lust auf einen anderen Spruch haben, dann wechseln Sie ihn einfach aus, denn die silbensalon-Wandtattoos sind bezahlbar und leicht zu entfernen.

Warum nicht Worte zu Kunst an der Wand machen? Warum nicht Geist mit Dekorativem verbinden? Die Idee vom silbensalon war geboren. Im Sommer 2004 schlossen sich Martina Gallant und Jutta Reichert zusammen, um mit dem silbensalon das Leben wortreicher zu machen. Als Innenarchitekten und freie Künstler haben die Gründerinnen reichlich Erfahrung in der Gestaltung von Lebensräumen und kombinieren ihre Kompetenz für Stilfragen mit dem ausgeprägten Gespür für das richtige Wort am richtigen Fleck.

Sie brauchen ein einzelnes Bild aus einer PDF-Diashow? Kein Problem!

Ein guter Freund hat mir letztens eine sorgsam zusammengestellte PDF-Diashow seiner schönsten Winterbilder geschickt. Eine Aufnahme hat mir so gut gefallen, dass ich sie für eine Internetseite verwenden wollte. Mein Freund war damit einverstanden – und musste mir das Bild dazu nicht gesondert schicken.

Ein oder auch mehrere Foto lassen sich nämlich spielend leicht aus einer PDF-Datei extrahieren:

  • Klicken Sie oben im Adobe Reader auf die Schaltfläche "Bildverarbeitung" und dann auf "Exportieren". Wenn Sie die "Bildverarbeitung" nicht sehen, gehen Sie zunächst auf "Anzeige, Schaltflächen, Bildverarbeitung".
  • Im Dialogfeld klicken Sie die Bilder an, die Sie als Einzeldateien brauchen. Rechts legen Sie noch ein Verzeichnis fest, dann klicken Sie auf "Exportieren" – schon landen die ausgewählten Bilder einzeln auf Ihrer Festplatte.


Dieser Tipp stammt aus dem Newsletter "Photoshop Elements professionell nutzen"


Anzeige

Misco - Ihr Lieferant für aktuelle Notebooks, PCs, Server, Hardware, Software und PC-Zubehör

Hier erhalten Sie alles, was Sie für ein innovatives Büro oder Unternehmen benötigen. Es werden Ihnen Service-Vorteile geboten, die Sie schon lange suchen. Von individueller Beratung über Maßanfertigungen bis zur direkten Bestellmöglichkeit im Internet.

4 Gründe, warum Sie bei MISCO Germany kaufen sollten:

  • Riesige Auswahl
  • Attraktive Preise
  • Geschulte Beratungen
  • Kürzeste Lieferzeiten

Auf was warten Sie noch - sichern Sie sich direkt den kostenlosen Misco-Katalog.

Gleich gratis bestellen!

Gratis-Newsletter für Webdesigner

Kostenlose News für Homepage-Betreiber, Webseiten-Bastler und HTML-Tüftler

Steckt in Ihnen auch ein kleiner bzw. großer Webdesigner? Pflegen und hegen Sie regelmässig Ihre private Homepage, Ihr Vereins-Forum oder Ihr Blog? Wenn ja, dann wird Ihnen unser neuer E-Mail-Newsletter für Webdesigner gefallen.

Mit Webdesign Secrets erfahren Sie alle 14 Tage, wie Sie Ihre eigene Homepage oder die Ihrer Kunden professioneller gestalten können und welche Neuigkeiten es zum Thema Webdesign und Internet gibt.

Tragen Sie sich hier für den kostenlosen E-Mail-Newsletter ein: Webdesign Secrets.

DVD-Rohlinge im Test

Länger lesbar

Inzwischen gehört die DVD schon beinah als fester Bestandteil zum Computer. Die unterschiedlichsten Rohlinge buhlen um die Gunst des Kunden – mit durchaus deutlichen Preisunterschieden. Aber welcher Rohling ist nun der Beste? Die Stiftung Warentest hat 46 Rohlinge aller Formate untersucht und gibt auf ihrer Webseite Hilfestellung:

«Stiftung Warentest hat mit 46 DVD-Rohlingen aller Formate im Sandkasten gespielt, sie ins Licht gelegt, mit Wärme behandelt. Welche Scheiben halten das am besten aus? test.de gibt Antwort. (...)

Wärme oder Licht

Die Plattenformate zeigen unterschiedliche Robustheit bei den Testbelastungen durch Kratzer, Licht und Wärme. So hielten einmal beschreibbare DVD+R und -R Temperaturbelastungen meist gut aus. Sie mussten Temperaturwechsel zwischen +70 und -20 Grad aushalten, sowie ununterbrochen eine Woche lang Saunatemperaturen. In der Lichtbeständigkeit waren die DVD+R und -R-Rohlinge dafür eher schwach. Alle Rohlinge wurden sechs Tage starkem Licht ausgesetzt, dass etwa 100 Tagen Sonnenlicht entspricht. Anders die mehrfach beschreibbaren RW-Scheiben. Sie reagierten empfindlich auf Wärme, hielten aber Lichtbelastungen locker stand. Ausnahme: Verbatim DVD-RW 4x. Diese DVD hatte weder Probleme mit der Temperatur noch mit dem Licht. Abgesehen von ihrer dürftigen Kratzfestigkeit hat sie als Einzige in der Robustheit nur „sehr gute“ Noten bekommen. Ein Rohling kostet zwischen 1,50 und 1,60 Euro.

Testsieger in den Formaten

Testsieger im Format +RW ist der Rohling TDK DVD+RW1-4x. Der Preis liegt zwischen 1,10 Euro und 2,15 Euro. In der Kategorie +R zeigt Maxell DVD+R 1-16x Xtreme Protec beste Qualität und kostet zwischen 1,50 und 2 Euro. Im einmal beschreibbaren -R-Format konnte sich TDK DVD-R 1-8x Inkjet printable absetzen. Preis: 2 Euro. Und letztlich bei den doppellagigen DVDs lag beides Mal Verbatim vorne. Im Format -R mit der Dual Layer 4x, der 5,20 Euro kostet. Und im Format +R mit dem Double Layer DataLifePlus 2,4x. Der ist mit 3 bis 3,80 Euro deutlich billiger.»

Über den Fachverlag für Computerwissen

Der Newsletter "Computerwissen Daily" ist ein kostenloser E-Mail-Service des Fachverlags für Computerwissen. Informationen zu unserem Verlagsprogramm sowie zu weiteren kostenlosen Services finden Sie auf unseren Internetseiten unter der folgenden Adresse:

http://www.computerwissen.de/

"Computerwissen Daily" abbestellen

Sollten Sie an "Computerwissen Daily" einmal nicht mehr interessiert sein, können Sie den Newsletter jederzeit abbestellen. Ein Formular für Ihre Abbestellung finden Sie auf unseren Internetseiten unter der folgenden Adresse:

http://www.computerwissen.de/newsletter/

Impressum

"Computerwissen Daily" wird herausgegeben von:

Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Fachverlag für Computerwissen
Theodor-Heuss-Strasse 2-4
53095 Bonn

Telefon: 02 28 / 9 55 01 90
Fax: 02 28 / 3 69 60 01

Internet: http://www.computerwissen.de/
E-Mail: info@computerwissen.de

Haftungsausschluss: Sämtliche Beiträge und Inhalte des Newsletters sind sorgfältig recherchiert. Dennoch ist eine Haftung ausgeschlossen.

Alle Rechte liegen beim Fachverlag für Computerwissen. Nachdruck und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nicht gestattet.

Copyright © 2006 Fachverlag für Computerwissen