Das Lied der reichen Ernte
Hallo, liebe Leser,
der erste Satz im Unternehmensprofil von Google lautet „Das Ziel von
Google besteht darin, die Informationen der Welt zu organisieren und
allgemein nutzbar und zugänglich zu machen“. Nun wissen wir ja schon
von Suchmaschinen wie MSN oder Yahoo, dass „allgemein nutzbar“ ein sehr
dehnbarer Begriff ist – vor allem in China. Dort wittert auch Google
den Markt der Zukunft und ist entsprechend mit einem eigenen Suchdienst
inklusive der vorauseilenden Selbstzensur in China präsent. Laut einer
dpa-Meldung hat sich Google nun bei seiner Namensgebung in China recht
deutliche (wenn auch wirkungslose) Ohrfeigen eingehandelt: „Zwei Wochen
nach der Vorstellung des Namens «Gu Ge», was als «Lied der reichen Ernte»
übersetzt werden kann, haben sich in einem Internetforum mehr als 10 000
Nutzer gegen den Namen ausgesprochen. Bis Freitag höhnten 4820
Forenteilnehmer, Google solle sich doch «Gou Gou» nennen, was «Hündchen»
bedeutet. Einige plädierte für «Diensthund». 1543 würden Google lieber «Gu
Gu» oder «Tantchen» nennen. Und 1708 Befragte hatten derart die Nase voll,
dass sie sich für «Gou le» aussprachen: «Es reicht uns.»
Der Name
„Gu Ge“ war nach Angaben von Google-Chef Eric Schmidt unter 1800
lautähnlichen Wörtern ausgesucht worden und soll die reiche Ernte
symbolisieren, die bei der Suche über Google eingeholt werden
könne.“
Böse Zungen in Internetforen interpretieren die „reiche
Ernte“ als Hinweis auf die Profite, die sich Google vom Massenmarkt China
verspricht, wenn es nur willfährig genug Zensur ausübt und politisch
heikle Themen wie Kritik an Menschenrechtsverletzungen oder an der
kommunistischen Führung herausfiltert. Google rechtfertigt sein Vorgehen
übrigens mit örtlichen «Gesetzen und Gebräuchen».
Die „Financial
Times“ beschrieb die Situation recht treffend in einem Kommentar mit dem
Titel „Orwells Suchmaschine“: „Google blendet in China nicht
nur einzelne Treffer aus, sondern liefert eine Art Orwell’schen
Suchdienst: ein Abbild des Internets, das zuvor im Sinne Pekings komplett
von unerwünschten Wahrheiten gesäubert worden ist. Man stelle sich vor,
eine Zeitung oder ein Magazin würde eine China-Ausgabe publizieren, deren
Artikel von der Kommunistischen Partei abgenickt worden sind. Nichts
anderes macht Google.“
Wer nun glaubt, dass ihn diese Situation
hierzulande ja nichts angeht, da wir ja über die volle
Informationsfreiheit verfügen, muss sich darüber im Klaren sein, dass
mittlerweile alle Suchmaschinen im Rahmen eines Vereins zur freiwilligen Selbstkontrolle
zusammengeschlossen sind und längst bei Suchen im Internet mit dem Satz „
Aus Rechtsgründen hat Google 2 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.
Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter
ChillingEffects.org.“ antworten können.
Was soll nun dieser seltsam
inhaltsleere Satz bedeuten? Ein Klick auf den weiterführenden Link macht
da auch nicht viel schlauer, denn dort heißt es ohne weitere Erklärung: „
Ihre Suche hätte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir
Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland
mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist.“ Aha! Da
gibt es also „zuständige Stellen“, die etwas als unrechtmäßig einordnen
können. Aber worum geht es denn tatsächlich? Welche Stelle soll das sein?
Google verrät uns da sicherheitshalber nichts, was die ganze Geschichte
nur dubioser erschein lässt.
Nach einer etwas längeren Recherche
finden sich dann aber fachkundige Aussagen im Internet, beispielsweise im
Handelsblatt-Blog von Mario Sixtus: „Google.de schmeißt
schlicht und einfach jene URLs aus seinem Index, welche die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den ihrigen gesetzt hat.
So einfach geht das Spielchen. Dass dadurch zwangsläufig auch Erwachsene
lediglich durch eine kindgerechte Internet-Kopie browsen, gehört eben zu
den Risiken und Nebenwirkungen dieser Methode.“
In einer
Presseerklärung beschreibt die FSM das so: „Die FSM hat gemeinsam mit den
Suchmaschinenanbietern zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex des
Vereins einen speziellen Sub-Kodex entwickelt, zu dessen Einhaltung sich
die beteiligten Anbieter verpflichtet haben. Darüber hinaus hat sie in
Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
ein Verfahren entwickelt, welches sicherstellt, dass Internetadressen
(URLs), die von der BPjM auf den Index jugendgefährdender Medien gesetzt
wurden, in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nicht mehr angezeigt
werden. Damit leisten die Suchmaschinenbetreiber einen wichtigen Beitrag
zur Verbesserung des Verbraucher- und Jugendmedienschutzes in
Deutschland.“
Das mag von der Idee her ja gut gemeint sein, um den
Zugang zu pornographischen oder faschistischen Inhalten zu erschweren,
setzt aber doch am falschen Ende an. Wenn es um Jugendschutz geht, ist es
Sache der Eltern, den Zugang zu solchen Inhalten für ihre Kinder zu
reglementieren – z.B. mit diversen lokal einsetzbaren Sperrprogrammen.
Erwachsenen aber die Meinungsbildung auf diese Art zu erschweren,
ist ein zweischneidiges Schwert. Eine solche Form der Selbstkontrolle wir
da ganz schnell zur Informationsverhinderung.
Anders als im Kino
gibt es im Internet keine Altersgrenze – die Sperrung betrifft automatisch
alle Benutzer, also auch den Studenten, der versucht, für eine Hausarbeit
über Neonazis zu recherchieren. Aber natürlich hat das mit Zensur nichts
zu tun, schließlich handelt es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren.
Oder, wie Google es so schön beschreibt, um „örtliche Gesetze und
Gebräuche“. Übrigens ist auch die Zensur in China gesetzlich
geregelt.
Bedenklich wird das Ganze auch dadurch, dass Google
zumindest an so untergeordneten Stellen wie seinem deutschen Sprecher,
keine Kenntnis darüber hat, was überhaupt gefiltert wird: "Wir richten uns
nach dem jeweils geltenden Recht, das sieht eben in jedem Land anders
aus", sagt Stefan Keuchel. Und so gebe es entsprechend andere gefilterte
Themen. Die Liste kenne er nicht, die sei "so geheim wie das Rezept für
Coca Cola" (in FAKTuell).
Wie ist das nun zu interpretieren?
Bekommt Google jeden Monat einen geheimnisvollen Briefumschlag, den nur
ein ausgewählter Mitarbeiter lesen darf, um die Sperrliste zu
aktualisieren? Oder schickt die BPjM einfach eine aktuelle Sperrliste
direkt in den Google-Server, damit alles vollautomatisch geht? Ernsthaft:
Der Sprecher von Google kennt den Inhalt einer solchen Liste nicht? Das
Unternehmen ist nicht imstande, auf Anfrage mitzuteilen, vor welchen
gefährlichen Inhalten sie die Bevölkerung meint schützen zu müssen?
Vielleicht sollte er mal bei der BPjM nachfragen. Dort gibt es immerhin
eine Auskunft über die Zusammensetzung der Liste bei gezielter Nachfrage
nach einzelnen Internet-Adressen unter der E-Mail liste@bundespruefstelle.de.
Mit
der Sperrung durch die BPjM-Liste ist allerdings nicht ausgeschlossen,
dass Suchende trotzdem fündig werden – beispielsweise über die
amerikanische Google-Seite. Während in den USA der Grundsatz, dass jeder
das Recht hat, sich über alles informieren zu können, bis zur
Schmerzgrenze gepflegt wird, sieht man in Deutschland anscheinend im
erwachsenen Internetanwender eher jemanden, den man vor sich selbst
schützen muss. Aber, so wird Google-Sprecher Keuchel zitiert: «"Ich würde das nicht Zensur nennen", meint
allerdings Stefan Keuchel. Solche Seiten wolle kein normaler Mensch
sehen.»
Es ist doch schön, wenn Google - ...die Informationen der
Welt zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu machen... -
uns auch noch erklärt, was normal ist. Und das bekommt Google wiederum von
der BPjM erklärt. Und wer erklärt es der BPjM?
Rein rechtlich
gesehen ist das vorauseilende Filtern übrigens völlig unnötig:
Suchmaschinen sind, da sie keine eigenen Inhalte liefern, durch § 11 des
Teledienstgesetzes geschützt. Sie haften nämlich für fremde Inhalte nur
dann, wenn sie deren Rechtswidrigkeit kennen.
Natürlich gibt es
einen Unterschied zwischen der Zensur in China und in Deutschland: In
China zensierte Webseiten werden von Google und Co. komplett ausgeblendet
und sind auch über die direkte Eingabe der URL nicht erreichbar.
Hierzulande kann jeder, der die Adresse kennt, die ausgeblendeten Seiten
direkt aufrufen.
Mit gegoogeltem Gruß
Torsten Kieslich

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Bringen Sie Ihren Wänden das Sprechen bei!
Lebensmotto oder Lieblingsgedicht, frecher Spruch oder intelligentes
Zitat, märchenhafte Kinderreime oder gestylte Wortkunst – die
Möglichkeiten sind unbegrenzt… Früher musste dafür mit
Schablonen die Wand bemalt werden, heute bestellen Sie ein Wand-Tattoo
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wieder entfernen) lässt. Der Kreativität sind keine Grenzen
gesetzt: selber texten oder auf der Homepage in den Zitat-Kategorien
stöbern. Die Größe des Wand-Tattoos ist frei wählbar, für Schrifttyp und
Farbe gibt es zahlreiche Vorschläge, in denen jeder fündig wird. Und wenn
Sie Lust auf einen anderen Spruch haben, dann wechseln Sie ihn einfach
aus, denn die silbensalon-Wandtattoos sind bezahlbar und leicht zu
entfernen.
Warum nicht Worte zu Kunst an der Wand machen? Warum
nicht Geist mit Dekorativem verbinden? Die Idee vom silbensalon war
geboren. Im Sommer 2004 schlossen sich Martina Gallant und Jutta Reichert
zusammen, um mit dem silbensalon das Leben wortreicher zu machen. Als
Innenarchitekten und freie Künstler haben die Gründerinnen reichlich
Erfahrung in der Gestaltung von Lebensräumen und kombinieren ihre
Kompetenz für Stilfragen mit dem ausgeprägten Gespür für das richtige Wort
am richtigen Fleck.

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DVD-Rohlinge im Test
Länger lesbar
Inzwischen gehört die DVD schon beinah als fester Bestandteil zum
Computer. Die unterschiedlichsten Rohlinge buhlen um die Gunst des Kunden
– mit durchaus deutlichen Preisunterschieden. Aber welcher Rohling ist nun
der Beste? Die Stiftung Warentest hat 46 Rohlinge aller Formate untersucht
und gibt auf ihrer Webseite Hilfestellung:
«Stiftung Warentest hat
mit 46 DVD-Rohlingen aller Formate im Sandkasten gespielt, sie ins Licht
gelegt, mit Wärme behandelt. Welche Scheiben halten das am besten aus?
test.de gibt Antwort. (...)
Wärme oder
Licht
Die Plattenformate zeigen unterschiedliche
Robustheit bei den Testbelastungen durch Kratzer, Licht und Wärme. So
hielten einmal beschreibbare DVD+R und -R Temperaturbelastungen meist gut
aus. Sie mussten Temperaturwechsel zwischen +70 und -20 Grad aushalten,
sowie ununterbrochen eine Woche lang Saunatemperaturen. In der
Lichtbeständigkeit waren die DVD+R und -R-Rohlinge dafür eher schwach.
Alle Rohlinge wurden sechs Tage starkem Licht ausgesetzt, dass etwa 100
Tagen Sonnenlicht entspricht. Anders die mehrfach beschreibbaren
RW-Scheiben. Sie reagierten empfindlich auf Wärme, hielten aber
Lichtbelastungen locker stand. Ausnahme: Verbatim DVD-RW 4x. Diese DVD
hatte weder Probleme mit der Temperatur noch mit dem Licht. Abgesehen von
ihrer dürftigen Kratzfestigkeit hat sie als Einzige in der Robustheit nur
„sehr gute“ Noten bekommen. Ein Rohling kostet zwischen 1,50 und 1,60
Euro.
Testsieger in den Formaten
Testsieger
im Format +RW ist der Rohling TDK DVD+RW1-4x. Der Preis liegt zwischen
1,10 Euro und 2,15 Euro. In der Kategorie +R zeigt Maxell DVD+R 1-16x
Xtreme Protec beste Qualität und kostet zwischen 1,50 und 2 Euro. Im
einmal beschreibbaren -R-Format konnte sich TDK DVD-R 1-8x Inkjet
printable absetzen. Preis: 2 Euro. Und letztlich bei den doppellagigen
DVDs lag beides Mal Verbatim vorne. Im Format -R mit der Dual Layer 4x,
der 5,20 Euro kostet. Und im Format +R mit dem Double Layer DataLifePlus
2,4x. Der ist mit 3 bis 3,80 Euro deutlich billiger.»

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