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Gesendet: Montag, 13. Februar 2006 02:01
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Betreff: Der Internet-PC und die GEZ

Der E-Mail-Dienst für PC-Profis, Ausgabe vom 13. Februar 2006

Der Internet-PC und die GEZ
Der Prozessor als Glückskleeblatt: Intel zeigt CPU mit vier Kernen
Vorsicht vor gefälschten Nachrichten! Elektronische Postkarten laden heimlich schädliche Software
Microsoft baut an: Eine Milliarde US-Dollar für das Hauptquartier
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Der Internet-PC und die GEZ

Von Dr. Giesbert Damaschke, München

Liebe Leser,

im Sommer 1997 war es, als sich die GEZ das erste Mal öffentlich überlegte, dass ein Computer mit Internet-Anschluss neben vielem anderen auch ein Rundfunkempfänger sei. Und damit gebührenpflichtig.

Langer Anlauf

Am liebsten hätte man die Gebührenpflicht sofort eingeführt, musste aber einsehen, dass die Möglichkeit des Rundfunkempfangs via Internet zu dem Zeitpunkt eher Theorie als gebührenpflichtige Praxis war.

Also verschob man die Einführung der Gebühren auf den 1. April 2005. Doch auch dieser Termin verstrich, ohne dass Internet-PCs gebührenpflichtig wurden. Nun aber gilt es, ab dem 1. Januar 2007 werden Computer mit Internetzugang offiziell als gebührenpflichtige Rundfunkempfänger geführt.

Rund zehn Jahre liegen also zwischen der ersten Idee und ihrer Realisierung. In diesen zehn Jahren gingen die Diskussionen mitunter hoch her, es wurde spekuliert und gerechnet, die Internet-Industrie protestierte energisch und warnte vor der Investitions-Bremse "GEZ-Gebühr", die GEZ konterte mit einen Verweis auf die Gesetzeslage.

Doch in diesen zehn Jahren hat man nicht nur aneinander vorbeigeredet, sondern am Ende ist, denke ich, ein akzeptabler Kompromiss herausgekommen.

Rundfunk vs. Internet

Natürlich gilt nach wie vor, dass das Internet kein Rundfunk ist und es scheint mir durchaus fraglich, ob die offizielle Definition eines "Rundfunkempfangsgerätes" im "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland" auf Internet-PCs wirklich anwendbar ist.

Dort nämlich wird in Artikel 4, Paragraph 1 folgendes definiert:

"Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind."

Das Zauberwort ist hier "nicht zeitversetzt", dem das klassische Modell vom analogen Sender und Empfänger zugrunde liegt. Dieses Modell ist für die Beschreibung der Beziehung von Server und Client im Internet wenig bis überhaupt nicht geeignet, weder ist der Server ein "Sender" noch ist der Client ein "Empfänger" und "nicht zeitversetzt" ist der Datenaustausch ebenfalls nicht.

Aber seien wir ehrlich – ist diese technische Differenzierung in der Praxis überhaupt noch relevant? Für den Anwender, der über seine DSL-Flatrate Video- und Audio-Streams "empfängt", spielt der grundlegende technische Unterschied keine große Rolle mehr.

In der Praxis gilt eher die Regel: Sieht aus wie ein Fernseher, fühlt sich an wie ein Fernseher, reagiert wie ein Fernseher – das ist ein Fernseher. Auch wenn es eigentlich ein PC mit Internetzugang ist.

Die Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der Rundfunkgebühren im allgemeinen und für Internet-PCs im besonderen ist der erwähnte Rundfunkgebührenstaatsvertrag, abgekürzt "RGebStV". Dort ist explizit die Rede von "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten", womit zwar "insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können" gemeint sind, was aber natürlich auch Handys oder andere mobile Empfangsgeräte wie Spielekonsolen oder MP3-Player sein können.

Wie neu ein solches neuartiges Gerät sein muss, wird nicht weiter spezifiziert.

Der Zeitpunkt zur Einführung der Gebühren wird im abschließenden Paragraphen 11 "Übergangsbestimmungen" festgelegt:

"(2) Bis zum 31.Dezember 2006 sind für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebot aus dem Internet wiedergeben können, Gebühren nicht zu entrichten."

Die Gebühren

Ab dem 1. Januar 2007 will die GEZ also Gebühren für PCs mit Internetzugang – fragt sich nur: Wieviel? Um die Antwort vorwegzunehmen: Deutlich weniger, als bislang spekuliert und befürchtet wurde. Für die meisten Anwender – sei es privat, sei es beruflich – wird sich überhaupt nichts ändern.

Für private Haushalte greift die "Zweitgeräte"-Regel, hier fallen zusätzliche Gebühren nur an, wenn bislang kein Fernseher oder Radio angemeldet wurde. Das ist natürlich bitter, wenn man sich ganz bewusst gegen einen Fernseher entschieden hat. Hier wird es, so steht zu vermuten, zum einen zu Protesten, zum anderen zur Zahlungsverweigerung kommen. Sprich: Der Internet-PC wird ganz einfach nicht angemeldet.

Für Unternehmen bzw. bei dem, wie es im Gesetz heißt, "nicht ausschließlich privaten Bereich" gilt normalerweise die Faustregel, dass für jedes Gerät eigene Gebühren anfallen. Befinden sich in einem Büro zum Beispiel ein Fernseher, ein Radio und ein MP3-Player mit Rundfunkempfangsteil, werden hier einmal TV- und zweimal Radio-Gebühren fällig.

Die große Sorge vor der Einführung der Gebühren war, dass diese Regelung auch für jeden Internet-PC gelten könnte und damit praktisch für jeden einzelnen Arbeitsplatz – was natürlich eine ganz erhebliche finanzielle Zusatzbelastung wäre.

Doch dies ist nicht der Fall. Hier wurde gewissermaßen eine angepasste "Zweitgeräte"-Regel aufgestellt.

Dabei werden alle Internet-PCs "die ... ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind" zu einem einzigen gebührenpflichtigen Empfangsgerät zusammengefasst.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

  • In dem Gebäude bzw. Gebäudekomplex werden bereits für mindestens ein Gerät Gebühren bezahlt – dann entfällt die Gebührenpflicht für alle Internet-PCs.
  • In dem Gebäude bzw. Gebäudekomplex werden bislang keine gebührenpflichtige Geräte betrieben. Dann "ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten."

Es gibt noch einige Sonderfälle, aber im Großen und Ganzen läuft es darauf hinaus, dass maximal ein neues Gerät angemeldet werden muss.

Die GEZ

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrages (PDF-Dokument)

Protestseite gegen Rundfunkgebühren für Internet-PCs

Ihr

Dr. Giesbert Damaschke

Der Prozessor als Glückskleeblatt: Intel zeigt CPU mit vier Kernen

Ein vierblättriges Kleeblatt gilt gemeinhin als Glücksbringer. Konsequenterweise hat Intel ein Entwicklungsprojekt für den ersten x86-Prozessor mit vier Kernen nach dem englischen Wort für Klee ("Clover") "Clovertown" genannt.

Bei einem Mehrkernprozessor werden zentrale Elemente einer CPU mehrfach ausgeführt. Im Prinzip werden so mehrere Prozessoren in einen Baustein integriert.

Standard sind derzeit Dual-Core-Prozessoren, nun hat Intel ein frühes Muster des ersten Quad-Core-Prozessors gezeigt. Die Markteinführung ist für Anfang 2007 geplant.

Auch Intel-Konkurrent AMD arbeitet an der Entwicklung von Vierkern-Prozessoren und will ebenfalls im nächsten Jahr die ersten Modelle auf den Markt bringen.

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Vorsicht vor gefälschten Nachrichten! Elektronische Postkarten laden heimlich schädliche Software

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Denn der führt ihn nicht zu einer persönlichen Nachricht, sondern zu einer Webseite, die einen so genannten "Key-Logger" installieren will. Dabei handelt es sich um ein Schnüffelprogramm, das Tastatureingaben aufzeichnet und heimlich via Internet verschickt.

Als Glück im Unglück erweist es sich, dass der Schädling auf einem seit längerer Zeit behobenen Sicherheitsproblem des IE 6 aufsetzt. Betroffen sind also vor allem ältere, nicht gepatchte Systeme. Anwender, die zum Mailabruf weder Outlook Express noch Outlook benutzen, werden außerdem nur eine leere Mail zu sehen bekommen.

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Microsoft baut an: Eine Milliarde US-Dollar für das Hauptquartier

Das ohnehin nicht gerade kleine Gelände von Microsofts Hauptquartier in Redmond wird bis zum Jahr 2009 noch erheblich größer werden. Eine Milliarde US-Dollar will der Konzern in den Ausbau des Firmenkomplexes investieren. Dabei werden sieben Gebäude hinzugekauft, sieben weitere neu gebaut. Insgesamt soll der Microsoft Campus um 270.000 Quadratmeter anwachsen und zusätzlichen 12.000 Mitarbeitern Platz bieten. Aktuell arbeiten rund 30.000 Menschen im Hauptquartier von Microsoft.

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