Lesen Sie auf den folgenden Seiten, wie
Sie als Freiberufler oder Kleinunternehmer Ihre persönliche
Steuer-Belastung ganz legal um bis zu 37% – 55% reduzieren
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Steuernachrichten für Freiberufler
und Kleinunternehmer
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Ehemaliger Betriebsprüfer zeigt, was legal möglich
ist:
- Betriebsprüfungssicher buchen
- Recht behalten gegenüber
dem
Finanzamt und
- Steuern sparen mit
der
Einnahmen-Überschussrechnung
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Zum Beispiel: Wie Sie beim Jahresabschluss jetzt mit
einer einzigen Buchung Ihre Abgabenlast sofort um 3.600 Euro
senken – und die Vorauszahlungen für 2004 auch! |
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Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Wilhelm
Krudewig: Jahrelang hat er als Betriebsprüfer
Kleinunternehmer und Freiberufler geprüft. Jetzt hat er die
Seiten gewechselt. In seinem Ratgeber "Buchführung und
Steuern" stellt Wilhelm Krudewig erstmals alle legalen
Steuer-Gestaltungsmöglichkeiten speziell für Kleinunternehmer
und Freiberufler vor. Detailliert zeigt er Ihnen auf, wann und
wo Betriebsprüfer und Finanzamt nur noch abnicken können – und
wo teure (Steuer-)Fallen lauern. Das heißt für Sie:
Nachzahlungen ade. Vorauszahlungen runter. Mehr dazu
in dieser Sonderausgabe! | |
Steuern einzusparen ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie
es! |
Lieber Herr apitz, mein
Name ist Wilhelm Krudewig. Viele Jahre lang habe ich als
Betriebsprüfer Kleinunternehmer und Freiberufler geprüft. Da
ich "von Staats wegen" unterwegs war, immer mit dem Ziel,
möglichst lukrative Nachzahlungen zu erzielen.
Und
immer wieder ist mir bei meinen Prüfungen eines aufgefallen:
Wie oft Freiberufler und Kleinunternehmer unnötig Geld
verschenken! Geld in Form von Steuerzahlungen, die Sie sich
manchmal schon durch eine einzige Buchung hätten sparen
können!
Nehmen Sie das Thema Abschreibungen. Oft
habe ich erlebt, dass besonders hier lukrative
Steuer-Spar-Möglichkeiten nicht genutzt werden. Zum Beispiel,
wenn Sie Ihr Büro mit alten Möbeln aus dem Privatbesitz
ausstatten. Denn natürlich können Sie diese "alten Hündchen"
abschreiben. Auch ohne Quittungen. Niemand kann es Ihnen
verbieten, die Möbel in ihrem Wert zu schätzen – und diese
Schätzung als Grundlage für Ihre (steuersparenden)
Abschreibungen zu nehmen.
Oder denken Sie an das Thema
"Zuordnung zum Betriebsvermögen". Da werden Immobilien dem
Betriebsvermögen zugeordnet, obwohl eine Zuordnung zum
Privatvermögen steuerlich wesentlich vorteilhafter ist. Grund:
Beim späteren Verkauf der Immobilie fällt bei der Variante
"Betriebsvermögen" Einkommensteuer an – bei der anderen
Variante "Privatvermögen" aber nicht. |
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Es gibt viele
solcher Fälle. Und weil ich der Meinung bin, dass Sie als
Freiberufler oder Kleinunternehmer wirklich alle
Gestaltungs-möglichkeiten kennen und nutzen sollten
(schließlich bin ich mittlerweile selber Freiberufler!) - habe
ich mein Wissen in dem neuen "Praxishandbuch Buchführung und Steuern"
erstmals zusammengefasst!
Meine Empfehlung: Die
folgenden Tipps stammen alle aus dem "Praxishandbuch Buchführung und Steuern",
dass ich Ihnen als treuen Wegbegleiter empfehle. Lesen Sie,
wie Sie Ihre persönliche Steuer-Belastung ganz legal um bis zu
37 - 55 % reduzieren.
Ihr
 Wilhelm Krudewig Chefredakteur
PS:
Wenn Sie sicher stellen möchten, dass Ihre Buchhaltung absolut
hieb- und stichfest ist. Wenn Sie steuerlich wirklich alles
das herausholen möchten, was Ihnen nach Recht und Gesetz
zusteht – dann testen Sie das "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" 4
Wochen lang kostenlos. Es werden ertragreiche Wochen für Sie
sein. | |
Konkret: 3 mal Steuern runter |
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Welche dieser 3 für Sie vorteilhaften Gestaltungen nutzen Sie
noch nicht? (Sie bringen Ihnen bares Geld
zurück. Sofort.)
Ziel des neuen "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" ist es,
Ihnen neben dem wichtigen Grundlagenwissen immer wieder neue,
einfach umzusetzende Steuer-Spar-Möglichkeiten aufzuzeigen, die in
der Praxis häufig übersehen oder vergessen werden. Das heißt:
Minimaler Aufwand (manchmal ist es nur eine einzige Buchung zum
Steuer-Erfolg) – Maximaler Erfolg. Diese 3 Beispiele beweisen
es:
1 |
Handy und Internet für Ihre Lebenspartnerin oder den
Lebenspartner auf Kosten Ihres
Finanzamtes! |
Nutzt Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte den im Betrieb
genutzten PC gelegentlich für’s Internet? Vorsicht: Machen Sie es
"falsch", passiert folgendes: Ein Betriebsprüfer sieht diese Nutzung
als Privatnutzung an – und wird Sie zu detaillierten Aufzeichnungen
zwingen.
Die Lösung aus dem "Praxishandbuch Buchführung und
Steuern": Stellen Sie Ihren Partner als 400-Euro-Kraft
ein. Das spart Ihrem Betrieb Steuern (durch die geltend zu machenden
Kosten) – und bringt weitere Vorteile: Denn was für andere
Mitarbeiter steuerlich gilt, gilt natürlich auch für Ihre Partnerin
oder Ihren Partner: Private Telefonate vom Firmentelefon, privates
Surfen im Internet. Ja, selbst das Handy auf Geschäftskosten (auch
für private Telefonate): Erlaubt... Selbst dann, wenn Sie keine
anderen Angestellten haben!
2 |
In die Firma investieren – auf Kosten Ihres
Finanzamts |
Sie haben ein Guthaben auf dem Konto. Sie
möchten in Ihren Betrieb investieren. Dann können Sie zwei
Dinge tun: |
Der "normale"
Weg
Sie zahlen die Investition vom Betriebskonto.
Dadurch rutscht es ins Minus. Weil Sie aber leben müssen,
entnehmen Sie auch privat. Folge: Sie müssen die anfallenden
Zinsen splitten. Nur den betrieblich veranlassten Teil können
Sie absetzen. Es geht aber auch anders: |
> |
Der bessere
Weg (aus dem "Praxishandbuch Buchführung und
Steuern")
Sie schätzen Ihren Finanzbedarf für die
Investition und nehmen in dieser Höhe einen Kredit auf. Sie
können alle Darlehenskosten und Zinsen voll geltend machen!
|
3 |
Ein schöner Abend – auf Kosten Ihres
Finanzamts! | Auch das geht
und wird problemlos vom Finanzamt anerkannt: Verbringen Sie
einen schönen Abend mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner –
und setzen Sie die Kosten als Betriebsveranstaltung ab. 3
einfache Bedingungen müssen Sie erfüllen, schon ist alles
finanzamtssicher:
1. Die Veranstaltung liegt nicht an Ihrem Geburtstag
oder dem Ihres Partners.
2. Sie veranstalten maximal
2 solcher Betriebsveranstaltungen pro Jahr.
3. Auch
andere "verdächtige" Feste wie Hochzeitsjubiläen liegen
nicht in unmittelbarer Nähe von Ihrer Veranstaltung! |
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"Buchführung und Steuern" - so einfach wie Kochen
nach Rezept
Genaue Anleitungen – wie bei einem Kochbuch –
machen es Ihnen leicht, selbst scheinbar komplizierte
Buchungsfälle mit dem neuen "Praxishandbuch Buchführung und
Steuern" schnell und vor allem steuersparend zu
lösen. "Man nehme dies – man tue das" – und das Ergebnis
hinter her schmeckt Ihnen besser als jedem
Betriebsprüfer lieb ist.
Sie sind eingeladen,
diese Erfahrung GRATIS zu machen. Denn das neue "Praxishandbuch Buchführung und
Steuern" können Sie 4 Wochen lang kostenlos und ohne
Risiko
testen.
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Ihr Geschäftswagen: Jetzt sparen Sie mit jedem Kilometer
Steuern!
Als Freiberufler oder Kleinunternehmer haben Sie eine Vielzahl
von lukrativen Steuer-Spar-Möglichkeiten, die Sie kennen und nutzen
sollten. Zum Beispiel diese:
Doppelt sparen? So geht es:
Egal, welches Auto Sie fahren. Das Finanzamt ist der
Meinung: Die Privatnutzung sollte Ihr (teures) Privatvergnügen
bleiben. Deshalb müssen Sie entweder Fahrtenbuch führen – oder
nach der 1-%-Methode versteuern.
Hier eine Gestaltungs- möglichkeit, die Ihnen wirklich
Freude bringt. Sie geht so:
Sie schaffen sich einfach einen zweiten Geschäftswagen an.
Dann brauchen Sie die Privatnutzung nur einmal zu versteuern –
und zwar bei dem Wagen mit dem höheren Brutto-Listen-Neupreis.
Oder anders ausgedrückt: Ist Ihr "Zweit-Geschäftswagen" laut
Listenpreis auch nur etwas günstiger als Ihr erster Wagen,
fahren Sie ihn völlig steuerfrei! Und für keines der beiden
Fahrzeuge brauchen Sie ein Fahrtenbuch!
Das Steuer-Spar-Beispiel :
Sie fahren einen Opel Omega als Firmenwagen.
Brutto-Listenpreis 26.700 Euro. |
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Nach der 1-%-Methode versteuern Sie pro Monat 267 Euro für
Ihre Privatnutzung. Nun kaufen Sie sich noch einen Opel Zafira
mit einem Brutto-Listen-Neupreis von 18.640 Euro als
zusätzlichen Geschäftswagen. Für Ihren ersten Wagen bleibt
alles beim alten. Aber für Ihren zweiten Wagen, den Zafira,
müssen Sie keine Privatnutzung versteuern und können alle
Kosten in voller Höhe absetzen!
Einzige Voraussetzung:
Beide Autos müssen – bei überschlägiger Schätzung – zu mehr
als 10 % betrieblich genutzt werden. Eine Mitbenutzung durch
Familienangehörige muss ausgeschlossen sein.
Steuer-Spar-Modell 2: Gewillkürtes
Betriebsvermögen
Endlich hat die Benachteiligung der
Einnahmen-Überschuss-Rechner ein Ende: Auch wenn Sie Ihren
PKW zu weniger als 50% betrieblich nutzen, dürfen Sie ihn dem
Betriebsvermögen zuordnen. |
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Es gilt jetzt wie bei bilanzierenden Selbstständigen eine
Mindestgrenze von 10 % betrieblicher Nutzung.
Ihre Vorteile:
Sie dürfen die Investition abschreiben
Sie bekommen die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück
die laufenden Kosten sind Betriebsausgaben
Sie zahlen nur die Privatnutzung nach der 1%-Methode aus
Ihrer eigenen Tasche
Hier das Aktenzeichen für den ungläubigen Finanzbeamten:
Bundesfinanzhof, Urteil IV R 13/03 vom 2.10.2003.
Der Extra-Tipp für Steuersparer:
Sie können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch
noch 20-%-Sonderabschreibung geltend machen, wenn Sie
rechtzeitig daran gedacht haben, eine Anspar-Abschreibung zu
bilden. Das geht ganz einfach und spart Ihnen beispielsweise
3.600 Euro Steuern. |
Nur lesen, wenn Sie auf einen Stundenlohn von 53 Euro
verzichten möchten! |
Sie haben einen Firmenwagen und haben keine Lust,
Fahrtenbuch zu führen? Dann setzt das Finanzamt automatisch
die 1-%-Methode an. Das heißt: Sie zahlen 1% vom
Fahrzeug-Listenpreis. Damit verschenken Sie möglicherweise
bares Geld!
Beispiel:
Sie nutzen Ihren Firmenwagen (Listenpreis 25.000 Euro) auch
für Privatfahrten. Die tatsächlichen Kfz-Kosten belaufen sich
auf insgesamt 4.500 Euro. Laut Fahrtenbuch beträgt Ihr
privater Nutzungsanteil 19%.
Als Einnahmen in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
erfassen Sie: Bei der 1-%-Methode 3.000 Euro (25.000 Euro
mal 1% mal 12 Monate). Beim Fahrtenbuch 4.500 Euro mal
19%, also 855 Euro. Nachteil: 2.145 Euro. Das heißt
konkret: Bei einem Steuersatz von 30% bringt Ihnen
das Fahrtenbuch effektiv einen Steuervorteil von 643 Euro. Bei
einem Zeitaufwand von 1 Stunde im Monat macht das einen
Stundenlohn von 53 Euro. Schnell verdientes Geld!
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Wie Sie jetzt für 2004 durch eine einfache Buchung sofort
3.600 Euro mehr in der Tasche haben!
Sie möchten Steuern sparen auf die leichte Art. Ohne Geld
dafür auszugeben? Hier ist der schnellste und sicherste Weg dorthin!
Die Anspar-Abschreibung ist Ihr ideales Instrument
hierfür!
Beispiel:
Sie sind Taxifahrer und möchten im Jahr 2006 ein
neues Auto anschaffen. Geplante Investition:
30.000€.
Mit diesem geplanten Vorhaben senken Sie
jetzt Ihre Steuerlast für 2004! Ohne einen einzigen Cent
dafür zu zahlen. Sie brauchen nichts zu bestellen. Sie
brauchen keinen Vorvertrag. Nichts. Alles spielt sich
nur in Ihrer Buchhaltung ab!
So geht’s:
Vater Staat erlaubt es. Sie bilden im Jahresabschluss
eine Anspar-Abschreibung von 40 %. Das heißt in diesem
Beispiel:
40% von 30.000 Euro = 12.000
Euro
Diese 12.000 Euro senken in diesem Jahr
Ihren Gewinn. Ihr Steuervorteil bei 30% persönlichem
Steuersatz: 3.600 Euro!
Das soll so einfach sein? Es ist so
einfach!
Die Anspar-Abschreibung ist zur Zeit die leichteste
Steuer-Spar-Möglichkeit überhaupt!
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nn |
Zum Beispiel, wenn Sie in diesem Jahr Ihren Gewinn
drücken möchten. Schließlich greift bis dahin die
nächste Stufe der Steuerreform (niedrigere Steuersätze).
UND: Sie können damit auch Ihre Vorauszahlungen für 2004
nachhaltig senken!
Angenommen, Sie möchten für
dieses Jahr Ihren Gewinn um 9.000 Euro
senken...
Bilden Sie einfach eine
Anspar-Abschreibung, zum Beispiel für einen PC und ein
Auto (das Sie 2006 sowieso anschaffen möchten). Also
setzen Sie an: Ihr Firmenfahrzeug, das voraussichtlich
22.000 Euro kostet, nutzt die 40% voll aus. Das sind
dann 8.800 Euro 40% von 22.000 Euro). Für den PC setzen
Sie 200 Euro an (Sie sind nicht verpflichtet, die 40 %
immer voll auszunutzen). Ergebnis: Ihr Gewinn in 2004
wird um genau 9.000 Euro gesenkt!
Ist das wirklich so einfach? Ja, das ist so
einfach!
Und das Beste: |
Im "Praxishandbuch Buchführung und
Steuern" finden Sie einen direkt übernehmbaren
Briefvorschlag für Ihr Finanzamt. Weil Ihr Gewinn in
2004 ja niedriger sein wird durch die
Anspar-Abschreibung, senken Sie damit auch noch die
laufenden Vorauszahlungen!
TIPP: Ihr Finanzamt möchte natürlich in der
Buchhaltung die Ernsthaftigkeit Ihrer
Investitionsabsicht erkennen. Auch hier liefert das "Praxishandbuch Buchführung und
Steuern" die exakte Vorlage für Ihre Buchhaltung.
Sie brauchen es nur nach zu machen und genau so zu
buchen!
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Dürfen Sie? Sie dürfen! |
Egal, ob Sie freiwillig bilanzieren oder
ob Sie Einnahmen- Ausgaben-Überschuss-Rechner sind: Ihr
Recht auf das Bilden einer Anspar-Abschreibung ist
gesetzlich verbrieft. Und zwar hier: § 7 g, Absatz 3
EstG.
Bis zu 40% der geplanten Anschaffung
konnen Sie "Ansparabschreiben". Fur jede einzelne der
geplanten Anschaffungen. Die 40 % sind lediglich eine
Höchstgrenze. Ob Sie tatsächlich bis zu 40% nutzen,
bleibt Ihnen überlassen.
Die Anspar- Abschreibung können Sie für
alle beweglichen Wirtschaftsgüter bilden: fur PCs,
Autos, Maschinen. Nicht aber für Immobilien oder
Anbauten. TIPP: Beschreiben Sie die geplante Anschaffung
so genau wie möglich (z.B. "neuer VW-Transporter").
Wichtig: Mit der Anspar - Abschreibung
sichern Sie sich zusätzlich für das Jahr der Anschaffung
die 20-%-Sonderabschreibung. Das heißt: Sie senken
gleich zweimal Ihren zu versteuernden Gewinn. Jetzt und
in 2006!
Wenn Sie später nicht investieren? Lösen
Sie im Jahr der geplanten Anschaffung die Anspar-
Abschreibung wieder auf. Das erhöht zwar dann Ihren
Gewinn, aber in 2006 ist der Steuersatz niedriger als
2004 (Steuerreform!). Existenzgründer lösen nur die
Abschreibung auf. Alle anderen rechnen pro Jahr günstige
6% Zinsen hinzu. Mehr ist nicht nötig.
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Mission |
Ab sofort planen
und gestalten Sie Ihre Ausgaben steuer-optimal. Eine
steuerungünstige Zuordnung beispielsweise von Eigentum, ein
unnötiger Verzicht auf Abschreibungen oder Vorsteuer... All
das ist jetzt für Sie ausgeschlossen. Sie wissen, welche
Möglichkeiten Sie haben – und Sie nutzen sie. Legal und
sicher.
Das zusätzliche Plus: Mit Hilfe des "Praxishandbuch Buchführung und Steuern"
wird Ihre Buchhaltung hieb- und stichfest. |
|
Zu jeder
Gestaltung, zu jedem Sachverhalt wird für die wichtigsten
Kontenrahmen genau gezeigt, wie Sie was steuersparend auf
welchem Konto verbuchen. VORTEIL: Damit wird Ihre Buchhaltung
automatisch betriebsprüfungssicher.
Sie sind
eingeladen, das "Praxishandbuch Buchführung und Steuern"
4 Wochen lang kostenlos zu testen. Mehr zu diesem Test
lesen Sie in dieser Sonder-Ausgabe. |
|
"Kein Steuerpflichtiger ist
verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, dass ein
Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die
Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die
eine geringere Steuerbelastung nach sich
zieht." Bundesfinanzhof, Az. VIII B
108/96 | | |
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