Von: cinc70@vnr-ag.de im Auftrag von Verlag fuer die Deutsche Wirtschaft AG [cinc70@vnr-ag.de]
Gesendet: Donnerstag, 25. November 2004 14:12
An: adi
Betreff: Ein Betriebsprüfer der nicht gegen, sondern für Sie arbeitet

Lesen Sie auf den folgenden Seiten, wie Sie als Freiberufler oder Kleinunternehmer Ihre persönliche Steuer-Belastung ganz legal um bis zu 37% – 55% reduzieren


Steuernachrichten für Freiberufler und Kleinunternehmer

 

Ehemaliger Betriebsprüfer zeigt,
was legal möglich ist:

  • Betriebsprüfungssicher buchen
  • Recht behalten gegenüber dem
    Finanzamt und
  • Steuern sparen mit der
    Einnahmen-Überschussrechnung


Zum Beispiel: Wie Sie beim Jahresabschluss jetzt mit einer einzigen Buchung Ihre Abgabenlast sofort um 3.600 Euro senken – und die Vorauszahlungen für 2004 auch!
Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Wilhelm Krudewig:
Jahrelang hat er als Betriebsprüfer Kleinunternehmer und Freiberufler geprüft. Jetzt hat er die Seiten gewechselt. In seinem Ratgeber "Buchführung und Steuern" stellt Wilhelm Krudewig erstmals alle legalen Steuer-Gestaltungsmöglichkeiten speziell für Kleinunternehmer und Freiberufler vor. Detailliert zeigt er Ihnen auf, wann und wo Betriebsprüfer und Finanzamt nur noch abnicken können – und wo teure (Steuer-)Fallen lauern. Das heißt für Sie: Nachzahlungen ade. Vorauszahlungen runter.
Mehr dazu in dieser Sonderausgabe!

Steuern einzusparen ist Ihr gutes Recht.
Nutzen Sie es!


Lieber Herr apitz,
mein Name ist Wilhelm Krudewig. Viele Jahre lang habe ich als Betriebsprüfer Kleinunternehmer und Freiberufler geprüft. Da ich "von Staats wegen" unterwegs war, immer mit dem Ziel, möglichst lukrative Nachzahlungen zu erzielen.

Und immer wieder ist mir bei meinen Prüfungen eines aufgefallen: Wie oft Freiberufler und Kleinunternehmer unnötig Geld verschenken! Geld in Form von Steuerzahlungen, die Sie sich manchmal schon durch eine einzige Buchung hätten sparen können!

Nehmen Sie das Thema Abschreibungen. Oft habe ich erlebt, dass besonders hier lukrative Steuer-Spar-Möglichkeiten nicht genutzt werden. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Büro mit alten Möbeln aus dem Privatbesitz ausstatten. Denn natürlich können Sie diese "alten Hündchen" abschreiben. Auch ohne Quittungen. Niemand kann es Ihnen verbieten, die Möbel in ihrem Wert zu schätzen – und diese Schätzung als Grundlage für Ihre (steuersparenden) Abschreibungen zu nehmen.

Oder denken Sie an das Thema "Zuordnung zum Betriebsvermögen". Da werden Immobilien dem Betriebsvermögen zugeordnet, obwohl eine Zuordnung zum Privatvermögen steuerlich wesentlich vorteilhafter ist. Grund: Beim späteren Verkauf der Immobilie fällt bei der Variante "Betriebsvermögen" Einkommensteuer an – bei der anderen Variante "Privatvermögen" aber nicht.




Es gibt viele solcher Fälle. Und weil ich der Meinung bin, dass Sie als Freiberufler oder Kleinunternehmer wirklich alle Gestaltungs-möglichkeiten kennen und nutzen sollten (schließlich bin ich mittlerweile selber Freiberufler!) - habe ich mein Wissen in dem neuen "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" erstmals zusammengefasst!

Meine Empfehlung:
Die folgenden Tipps stammen alle aus dem "Praxishandbuch Buchführung und Steuern", dass ich Ihnen als treuen Wegbegleiter empfehle. Lesen Sie, wie Sie Ihre persönliche Steuer-Belastung ganz legal um bis zu 37 - 55 % reduzieren.

Ihr

Wilhelm Krudewig
Chefredakteur


PS: Wenn Sie sicher stellen möchten, dass Ihre Buchhaltung absolut hieb- und stichfest ist. Wenn Sie steuerlich wirklich alles das herausholen möchten, was Ihnen nach Recht und Gesetz zusteht – dann testen Sie das "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" 4 Wochen lang kostenlos. Es werden ertragreiche Wochen für Sie sein.

Konkret: 3 mal Steuern runter

Welche dieser 3 für Sie vorteilhaften Gestaltungen nutzen Sie noch nicht?
(Sie bringen Ihnen bares Geld zurück. Sofort.)


Ziel des neuen "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" ist es, Ihnen neben dem wichtigen Grundlagenwissen immer wieder neue, einfach umzusetzende Steuer-Spar-Möglichkeiten aufzuzeigen, die in der Praxis häufig übersehen oder vergessen werden. Das heißt: Minimaler Aufwand (manchmal ist es nur eine einzige Buchung zum Steuer-Erfolg) – Maximaler Erfolg. Diese 3 Beispiele beweisen es:


1

Handy und Internet für Ihre Lebenspartnerin oder den Lebenspartner auf Kosten Ihres Finanzamtes!

Nutzt Ihre Lebensgefährtin oder Ihr Lebensgefährte den im Betrieb genutzten PC gelegentlich für’s Internet? Vorsicht: Machen Sie es "falsch", passiert folgendes: Ein Betriebsprüfer sieht diese Nutzung als Privatnutzung an – und wird Sie zu detaillierten Aufzeichnungen zwingen.

Die Lösung aus dem "Praxishandbuch Buchführung und Steuern":
Stellen Sie Ihren Partner als 400-Euro-Kraft ein. Das spart Ihrem Betrieb Steuern (durch die geltend zu machenden Kosten) – und bringt weitere Vorteile: Denn was für andere Mitarbeiter steuerlich gilt, gilt natürlich auch für Ihre Partnerin oder Ihren Partner: Private Telefonate vom Firmentelefon, privates Surfen im Internet. Ja, selbst das Handy auf Geschäftskosten (auch für private Telefonate): Erlaubt... Selbst dann, wenn Sie keine anderen Angestellten haben!

2

In die Firma investieren – auf Kosten Ihres
Finanzamts

Sie haben ein Guthaben auf dem Konto. Sie möchten in Ihren Betrieb
investieren. Dann können Sie zwei Dinge tun:
Der "normale" Weg

Sie zahlen die Investition vom Betriebskonto. Dadurch rutscht es ins Minus. Weil Sie aber leben müssen, entnehmen Sie auch privat. Folge: Sie müssen die anfallenden Zinsen splitten. Nur den betrieblich veranlassten Teil können Sie absetzen. Es geht aber auch anders:

>

Der bessere Weg (aus dem
"Praxishandbuch Buchführung und Steuern")

Sie schätzen Ihren Finanzbedarf für die Investition und nehmen in dieser Höhe einen Kredit auf. Sie können alle Darlehenskosten und Zinsen voll geltend machen!

3

Ein schöner Abend –
auf Kosten Ihres Finanzamts!


Auch das geht und wird problemlos vom Finanzamt anerkannt: Verbringen Sie einen schönen Abend mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner – und setzen Sie die Kosten als Betriebsveranstaltung ab. 3 einfache Bedingungen müssen Sie erfüllen, schon ist alles finanzamtssicher:
    1. Die Veranstaltung liegt nicht an Ihrem Geburtstag oder dem Ihres Partners.

    2. Sie veranstalten maximal 2 solcher Betriebsveranstaltungen pro Jahr.

    3. Auch andere "verdächtige" Feste wie Hochzeitsjubiläen liegen nicht in unmittelbarer Nähe von Ihrer Veranstaltung!

"Buchführung und Steuern" - so einfach wie Kochen nach Rezept


Genaue Anleitungen – wie bei einem Kochbuch – machen es Ihnen leicht, selbst scheinbar komplizierte Buchungsfälle mit dem neuen "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" schnell und vor allem steuersparend zu lösen. "Man nehme dies – man tue das" – und das Ergebnis hinter her schmeckt Ihnen besser als jedem Betriebsprüfer lieb ist.

Sie sind eingeladen, diese Erfahrung GRATIS zu machen. Denn das neue "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" können Sie 4 Wochen lang kostenlos und ohne Risiko testen.


Firmen-PKW

Ihr Geschäftswagen:
Jetzt sparen Sie mit jedem Kilometer Steuern!

Als Freiberufler oder Kleinunternehmer haben Sie eine Vielzahl von lukrativen Steuer-Spar-Möglichkeiten, die Sie kennen und nutzen sollten. Zum Beispiel diese:

Doppelt sparen? So geht es:

Egal, welches Auto Sie fahren. Das Finanzamt ist der Meinung: Die Privatnutzung sollte Ihr (teures) Privatvergnügen bleiben. Deshalb müssen Sie entweder Fahrtenbuch führen – oder nach der 1-%-Methode versteuern.

Hier eine Gestaltungs- möglichkeit, die Ihnen wirklich Freude bringt. Sie geht so:

Sie schaffen sich einfach einen zweiten Geschäftswagen an. Dann brauchen Sie die Privatnutzung nur einmal zu versteuern – und zwar bei dem Wagen mit dem höheren Brutto-Listen-Neupreis. Oder anders ausgedrückt: Ist Ihr "Zweit-Geschäftswagen" laut Listenpreis auch nur etwas günstiger als Ihr erster Wagen, fahren Sie ihn völlig steuerfrei! Und für keines der beiden Fahrzeuge brauchen Sie ein Fahrtenbuch!

Das Steuer-Spar-Beispiel :

Sie fahren einen Opel Omega als Firmenwagen. Brutto-Listenpreis 26.700 Euro.

Nach der 1-%-Methode versteuern Sie pro Monat 267 Euro für Ihre Privatnutzung. Nun kaufen Sie sich noch einen Opel Zafira mit einem Brutto-Listen-Neupreis von 18.640 Euro als zusätzlichen Geschäftswagen. Für Ihren ersten Wagen bleibt alles beim alten. Aber für Ihren zweiten Wagen, den Zafira, müssen Sie keine Privatnutzung versteuern und können alle Kosten in voller Höhe absetzen!

Einzige Voraussetzung:

Beide Autos müssen – bei überschlägiger Schätzung – zu mehr als 10 % betrieblich genutzt werden. Eine Mitbenutzung durch Familienangehörige muss ausgeschlossen sein.

Steuer-Spar-Modell 2: Gewillkürtes Betriebsvermögen

Endlich hat die Benachteiligung der Einnahmen-Überschuss-Rechner ein Ende:
Auch wenn Sie Ihren PKW zu weniger als 50% betrieblich nutzen, dürfen Sie ihn dem Betriebsvermögen zuordnen.

Es gilt jetzt wie bei bilanzierenden Selbstständigen eine Mindestgrenze von 10 % betrieblicher Nutzung.

Ihre Vorteile:

  • Sie dürfen die Investition abschreiben
  • Sie bekommen die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück
  • die laufenden Kosten sind Betriebsausgaben
  • Sie zahlen nur die Privatnutzung nach der 1%-Methode aus Ihrer eigenen Tasche

    Hier das Aktenzeichen für den ungläubigen Finanzbeamten: Bundesfinanzhof, Urteil IV R 13/03 vom 2.10.2003.

    Der Extra-Tipp für Steuersparer:

    Sie können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch noch 20-%-Sonderabschreibung geltend machen, wenn Sie rechtzeitig daran gedacht haben, eine Anspar-Abschreibung zu bilden. Das geht ganz einfach und spart Ihnen beispielsweise 3.600 Euro Steuern.


  • Nur lesen, wenn Sie auf einen Stundenlohn von 53 Euro verzichten möchten!

    Sie haben einen Firmenwagen und haben keine Lust, Fahrtenbuch zu führen? Dann setzt das Finanzamt automatisch die 1-%-Methode an. Das heißt: Sie zahlen 1% vom Fahrzeug-Listenpreis. Damit verschenken Sie möglicherweise bares Geld!

    Beispiel:

    Sie nutzen Ihren Firmenwagen (Listenpreis 25.000 Euro) auch für Privatfahrten. Die tatsächlichen Kfz-Kosten belaufen sich auf insgesamt 4.500 Euro. Laut Fahrtenbuch beträgt Ihr privater Nutzungsanteil 19%.

      Als Einnahmen in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfassen Sie:
      Bei der 1-%-Methode 3.000 Euro (25.000 Euro mal 1% mal 12 Monate).
      Beim Fahrtenbuch 4.500 Euro mal 19%, also 855 Euro.
      Nachteil: 2.145 Euro. Das heißt konkret:
    Bei einem Steuersatz von 30% bringt Ihnen das Fahrtenbuch effektiv einen Steuervorteil von 643 Euro. Bei einem Zeitaufwand von 1 Stunde im Monat macht das einen Stundenlohn von 53 Euro. Schnell verdientes Geld!


    Anspar-Abschreibung

    Wie Sie jetzt für 2004 durch eine einfache Buchung sofort 3.600 Euro mehr in der Tasche haben!

    Sie möchten Steuern sparen auf die leichte Art. Ohne Geld dafür auszugeben? Hier ist der schnellste und sicherste Weg dorthin! Die Anspar-Abschreibung ist Ihr ideales Instrument hierfür!

    Beispiel:

    Sie sind Taxifahrer und möchten im Jahr 2006 ein neues Auto anschaffen. Geplante Investition: 30.000€.

    Mit diesem geplanten Vorhaben senken Sie jetzt Ihre Steuerlast für 2004! Ohne einen einzigen Cent dafür zu zahlen. Sie brauchen nichts zu bestellen. Sie brauchen keinen Vorvertrag. Nichts. Alles spielt sich nur in Ihrer Buchhaltung ab!

    So geht’s:

    Vater Staat erlaubt es. Sie bilden im Jahresabschluss eine Anspar-Abschreibung von 40 %. Das heißt in diesem Beispiel:

    40% von 30.000 Euro =
    12.000 Euro

    Diese 12.000 Euro senken in diesem Jahr Ihren Gewinn. Ihr Steuervorteil bei 30% persönlichem Steuersatz: 3.600 Euro!

    Das soll so
    einfach sein?
    Es ist so einfach!

    Die Anspar-Abschreibung ist zur Zeit die leichteste Steuer-Spar-Möglichkeit überhaupt!

    nn

    Zum Beispiel, wenn Sie in diesem Jahr Ihren Gewinn drücken möchten. Schließlich greift bis dahin die nächste Stufe der Steuerreform (niedrigere Steuersätze). UND: Sie können damit auch Ihre Vorauszahlungen für 2004 nachhaltig senken!

    Angenommen, Sie möchten für dieses Jahr Ihren Gewinn um 9.000 Euro senken...

    Bilden Sie einfach eine Anspar-Abschreibung, zum Beispiel für einen PC und ein Auto (das Sie 2006 sowieso anschaffen möchten). Also setzen Sie an: Ihr Firmenfahrzeug, das voraussichtlich 22.000 Euro kostet, nutzt die 40% voll aus. Das sind dann 8.800 Euro 40% von 22.000 Euro). Für den PC setzen Sie 200 Euro an (Sie sind nicht verpflichtet, die 40 % immer voll auszunutzen). Ergebnis: Ihr Gewinn in 2004 wird um genau 9.000 Euro gesenkt!

    Ist das wirklich so einfach?
    Ja, das ist so einfach!

    Und das Beste:


    Im "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" finden Sie einen direkt übernehmbaren Briefvorschlag für Ihr Finanzamt. Weil Ihr Gewinn in 2004 ja niedriger sein wird durch die Anspar-Abschreibung, senken Sie damit auch noch die laufenden Vorauszahlungen!

    TIPP: Ihr Finanzamt möchte natürlich in der Buchhaltung die Ernsthaftigkeit Ihrer Investitionsabsicht erkennen. Auch hier liefert das "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" die exakte Vorlage für Ihre Buchhaltung. Sie brauchen es nur nach zu machen und genau so zu buchen!

    Dürfen Sie?
    Sie dürfen!

     Egal, ob Sie freiwillig bilanzieren oder ob Sie Einnahmen- Ausgaben-Überschuss-Rechner sind: Ihr Recht auf das Bilden einer Anspar-Abschreibung ist gesetzlich verbrieft. Und zwar hier: § 7 g, Absatz 3 EstG.

     Bis zu 40% der geplanten Anschaffung konnen Sie "Ansparabschreiben". Fur jede einzelne der geplanten Anschaffungen. Die 40 % sind lediglich eine Höchstgrenze. Ob Sie tatsächlich bis zu 40% nutzen, bleibt Ihnen überlassen.

     Die Anspar- Abschreibung können Sie für alle beweglichen Wirtschaftsgüter bilden: fur PCs, Autos, Maschinen. Nicht aber für Immobilien oder Anbauten. TIPP: Beschreiben Sie die geplante Anschaffung so genau wie möglich (z.B. "neuer VW-Transporter").

      Wichtig: Mit der Anspar - Abschreibung sichern Sie sich zusätzlich für das Jahr der Anschaffung die 20-%-Sonderabschreibung. Das heißt: Sie senken gleich zweimal Ihren zu versteuernden Gewinn. Jetzt und in 2006!

     Wenn Sie später nicht investieren? Lösen Sie im Jahr der geplanten Anschaffung die Anspar- Abschreibung wieder auf. Das erhöht zwar dann Ihren Gewinn, aber in 2006 ist der Steuersatz niedriger als 2004 (Steuerreform!). Existenzgründer lösen nur die Abschreibung auf. Alle anderen rechnen pro Jahr günstige 6% Zinsen hinzu. Mehr ist nicht nötig.

    Mission

    Ab sofort planen und gestalten Sie Ihre Ausgaben steuer-optimal. Eine steuerungünstige Zuordnung beispielsweise von Eigentum, ein unnötiger Verzicht auf Abschreibungen oder Vorsteuer... All das ist jetzt für Sie ausgeschlossen. Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben – und Sie nutzen sie. Legal und sicher.

    Das zusätzliche Plus: Mit Hilfe des "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" wird Ihre Buchhaltung hieb- und stichfest.
    Zu jeder Gestaltung, zu jedem Sachverhalt wird für die wichtigsten Kontenrahmen genau gezeigt, wie Sie was steuersparend auf welchem Konto verbuchen. VORTEIL: Damit wird Ihre Buchhaltung automatisch betriebsprüfungssicher.

    Sie sind eingeladen, das "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" 4 Wochen lang kostenlos zu testen. Mehr zu diesem Test lesen Sie in dieser Sonder-Ausgabe.
    "Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht."
    Bundesfinanzhof, Az. VIII B 108/96


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