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Gesendet: Dienstag, 21. Februar 2006 02:30
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Google Desktop: Steigbügelhalter für Datenspione

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 21. Februar 2006

Hallo, liebe Leser,
Handy verfolgt Anwender auf Schritt und Tritt
Sternchen in Excel ersetzen
Für jeden Zweck die richtige Digitalkamera
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Hallo, liebe Leser,

Google sorgt wieder einmal für unliebsame Schlagzeilen. Die US-Bürgerrechtsbewegung "Electronic Frontier Foundation" (EFF) hat vor der Benutzung der jüngst veröffentlichten Software "Google Desktop 3" (http://desktop.google.com) gewarnt. Konkret stößt den Bürgerrechtlern die Funktion "Search Across Computers" sauer auf. Das neue Feature bedeute eine akute Gefährdung für die Privatsphäre der Nutzer, so die EFF in einer Aussendung.

Die im "Desktop 3" integrierte lokale Suchmaschine kann nicht nur die eigenen Festplatten und das Internet sondern, via Internet, auch andere Rechner durchforsten. Dazu muss sich der Anwender zuerst einen Account bei Google zulegen. Schließlich indiziert die Software die Harddisk und stellt sie allen anderen Computern, die unter demselben Google-Account laufen, zur Verfügung. Beispielweise kann man damit unterwegs per Laptop den Desktop-Rechner im eigenen Arbeitszimmer durchsuchen. An sich eine praktische Funktion, jedoch werden Kopien dieser Indizes auf Servern abgelegt, damit sie auch dann verfügbar sind, wenn der PC ausgeschaltet ist.

Die EFF sieht die Regierungsbehörden bereits vor Vorfreude auf die sich dadurch ergebenden Möglichkeiten grinsen. Denn die Indizes sind Datenbanken, auf die möglicherweise sehr einfach zugegriffen werden kann, so die Bürgerrechtler. Nach amerikanischem Recht genießen diese Datenbestände einen geringeren Schutzstatus als Daten, die auf einem privaten Rechner gespeichert sind.

"Wenn der Desktop vom Nutzer nicht sehr vorsichtig konfiguriert wird, was einige Leute sicher nicht tun werden, dann hat Google Kopien der Steuererklärung, von Liebesbriefen, Geschäftsdaten, medizinischen Unterlagen und allen anderen Textdateien, die die Software indizieren kann", so EFF-Anwalt Kevin Bankston. Zudem ist auch die Web-History der letzten Internet-Besuche abfragbar.

Die Staatsgewalt hätte im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung oder auch einer privaten Klage die Möglichkeit, per simpler Vorladung, im US-Recht Subpoena genannt, Einsicht auf diese Daten zu bekommen. Zugriff auf Daten am privaten PC zu bekommen, setzt dagegen einen gerichtlichen Beschluss voraus. Betrachte man die Situation mit dem Aspekt, dass die US-Justiz gerade versucht, Google zur Herausgabe von Log-Dateien zu zwingen, drängt sich die Frage auf, warum der Suchmaschinenbetreiber von seinen Nutzern erwartet, dass sie dem Unternehmen private Daten anvertrauen.

Google gibt an, dass die Daten nur temporär gespeichert werden. Ungewiss bleibt jedoch, für welchen Zeitraum die Speicherung gilt. In der "Privacy Policy" ist zu lesen, dass die Indizes selbst nach Deinstallation der Desktopsuche oder Löschung des Accounts noch 60 Tage online bleiben.

Mit datensicherem Gruß

Torsten Kieslich

Handy verfolgt Anwender auf Schritt und Tritt

Mobiltelefone könnten schon bald als interaktive Infoplattformen fungieren, die in der Lage sind, Aufenthaltsort und Verfügbarkeit von in der Umgebung befindlichen Personen zu signalisieren. Alternativ könnten so genannte "Local Based Services" den Handybenutzer auf vordefinierten Routen durch die Stadt lotsen oder die nächstgelegene Pizzeria mit Gastgarten auf dem Display anzeigen.

Als größtes Problem präsentiert sich allerdings der Datenschutz, der es Netzbetreibern untersagt, den Aufenthaltsort von Handybenutzern weiterzugeben. Um die Anonymität der Anwender zu gewährleisten, haben Experten des Forschungszentrums Telekommunikation Wien eine Software entwickelt, die permanente Standortangaben ermöglicht, ohne die Privatsphäre und Sicherheit der Teilnehmer zu gefährden.

Bei einer Standortanfrage fragt das Gerät ähnlich bekannter Instant-Messenger- und anderer Kommunikations-Applikationen wie ICQ, MSN oder Skype zunächst um die Erlaubnis des Kontaktpartners. Bei Einwilligung sorgen ein Codierungsschlüssel sowie ein vom Programm generiertes temporäres Pseudonym für die sichere Übertragung der Aufenthaltsdaten.

Neu ist nun die Möglichkeit einer ständig aktualisierten, kontinuierlichen Abfrage. Damit könne der Aufenthaltsort von ausgewählten Personen quasi in Echtzeit mitverfolgt und auf einem implementierten Stadtplan angezeigt werden. Vorstellbar sei auch, dass das Gerät den Inhaber benachrichtige, wenn vordefinierte Personen oder Freunde sich im unmittelbaren Umkreis befinden.

Probleme bei der Realisierung innovativer Lokalisierungsfunktion auf Mobiltelefonen ergeben sich neben sicherheitsrelevanten Aspekten vor allem durch die schwierige Verknüpfung unterschiedlicher Informationsschnittstellen. Ungeklärt ist außerdem die Frage der Netzauslastung, die angesichts der permanenten Datenabfragen in den Mittelpunkt rücken würde.

Sternchen in Excel ersetzen

Wenn Sie Daten aus anderen Anwendungen in Excel-Tabellen importieren, enthalten die importierten Datensätze oft das Zeichen "*".

Wenn Sie versuchen, dieses Zeichen über die Funktion "Ersetzen" aus dem Bearbeiten-Menü durch ein anderes Zeichen zu ersetzen oder zu entfernen, dann funktioniert das nicht ohne Probleme.

Das beschriebene Problem hängt damit zusammen, dass Excel das Zeichen "*" als freien Platzhalter interpretiert. Das hat zur Folge, dass beim Suchen und Ersetzen alle Daten ersetzt werden.

Sie können dieses Problem der Fehlinterpretation allerdings über einen Trick umgehen. Geben Sie dazu beim Suchen und Ersetzen vor dem Zeichen * eine Tilde (~) ein. Das Tildenzeichen finden Sie rechts unten auf der Taste "+". Für die Eingabe müssen Sie gleichzeitig die Taste "AltGr" und "+" drücken.

Diese Tipps stammen aus der Redaktion des Excel-Beraters. Weitere Tipps finden Sie hier:

Der Excel-Berater

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Für jeden Zweck die richtige Digitalkamera

Digitalkameras für die Hosentasche kommen immer mehr in Mode. Modelle gibt es inzwischen wie Sand am Meer – doch welches Gerät ist die richtige Wahl? "Color Foto hat 30 aktuelle Minis zwischen 230 und 480 Euro getestet und gibt für jeden Zweck Kaufempfehlungen.

Wer seine Kamera immer dabei haben will, sollte einen Blick auf die "Canon Digital Ixus i Zoom" (rund 300 Euro) werfen. Mit gerade einmal 107 Gramm Gewicht ist die Canon das leichteste Modell im Testfeld und erhält dafür den "Color Foto"-Kauftipp "Minikamera". Das mit einem optischen 2,5-fach-Zoom ausgestattete Modell verfügt über eine Brennweite von 38 bis 90 Millimetern und ist mit einer Einschaltverzögerung von 1,2 Sekunden von allen Testkandidaten am schnellsten einsatzbereit. Minuspunkte gibt es für den langsamen Autofokus.

Für ungeübte Anwender ist die "Kodak Easyshare V550" (etwa 280 Euro) die richtige Wahl. Der "Color Foto"-Kauftipp für Einsteiger überzeugt durch eine hochwertige Verarbeitung und leicht verständliche Bedienung. Die Easyshare V550 besitzt einen 2,5 Zoll großen und mit 230.000 Pixeln hoch auflösenden LCD-Monitor. Fotografiert wird mit 19 Motivprogrammen oder der Programmautomatik. Mit fünf voll aufgelösten Bildern pro Sekunde macht das Modell in der Serienschussfunktion die beste Figur im Test. Leichte Einbußen müssen Nutzer allerdings bei der Auflösung hinnehmen.

Wer besonders hohe Ansprüche an die Fotoqualität stellt, kommt mit der "Fujifilm Finepix F10" (circa 290 Euro) voll auf seine Kosten. Das 3-fach-Objektiv zoomt von 36 bis 108 Millimetern und liefert mit niedrigem Rauschen und hoher Schärfe sowohl bei ISO 100 als auch bei ISO 400 die besten Ergebnisse im Testfeld. Dafür erhält die Fujifilm die Auszeichnung "Color Foto"-Kauftipp "Bildqualität". Nicht überzeugend ist dagegen die Serienschussfunktion mit nur 0,9 voll aufgelösten Bildern pro Sekunde.

Ob am Strand oder im Skiurlaub – den "Color Foto" Kauftipp "Wetterfestigkeit" sichert sich die "Olympus m-Digital 600" (rund 230 Euro). Das hochwertig verarbeitete Aluminiumgehäuse bietet einen umfassenden Spritzwasserschutz durch Dichtungen an allen Klappen und Knöpfen. Bei Nichtgebrauch versteckt sich das 3-fach-Zoom mit einer Brennweite von 35 bis 105 Millimeter gut geschützt hinter einem Objektivschieber. Fotografiert wird automatisch und mittels 23 Motivprogrammen. Einziger Kritikpunkt ist der recht langsame Autofokus.

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