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Gesendet: Freitag, 12. Mai 2006 07:23
An: Business-PC Daily Abonnenten
Betreff: Linken verboten?

Der E-Mail-Dienst für PC-Profis, Ausgabe vom 12. Mai 2006

Linken verboten?
ARD und ZDF drohen mit Boykott von Fernsehen via Internet
War wohl nixxx
Access-Tipp: Schneller Zugriff auf externe Tabellen mit VBA
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Linken verboten?

Von Dr. Giesbert Damaschke, München

Liebe Leser,

vor noch gar nicht so langer Zeit gehörte es zum guten Ton im Internet über die Online-Bemühungen von Beamten, Behörden und Politikern zu lästern. Schließlich war der Widerspruch zwischen offiziellem Anspruch und tatsächlich realisiertem Auftritt mitunter derart grotesk, dass es schwer viel, die Spottlust zu zügeln.

Doch das war einmal. Denn auch in den Ministerien und Behördenstuben arbeiten lernfähige Menschen und siehe da – heute sind die Internet-Auftritt vieler Ministerien fast schon vorbildlich.

Nur manchmal, da geht der Amtsschimmel mit den Machern durch, dann verwirrt sich ihr Geist und dann schreiben sie zum Beispiel so etwas:

Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:

Der Hyperlink kann auf die Startseite www.bmg.bund.de oder auf eine einzelne Webseite des BMG gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.

Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.

Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.

Die Nutzung des Logos des BMG bedarf einer gesonderten Genehmigung.

Dieser Text findet sich unter dem Stichwort Verlinkungsregeln auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Nun genügt es allerdings nicht, dass etwas ganz offensichtlich Unfug ist, man muss manchmal auch ins Detail gehen, um noch den letzten Zweifler davon zu überzeugen, dass derartige Regeln nicht die Pixel ihrer Bildschirmanzeige wert sind.

Mit einer Ausnahme – dies ist der einzige nicht unsinnige Teil der Regeln:

Die Nutzung des Logos des BMG bedarf einer gesonderten Genehmigung.

Das ist eine schlichte Selbstverständlichkeit, ist das Logo doch urheberrechtlich geschützt. Aber nun gut – es kann auch nicht schaden, Selbstverständlichkeiten noch einmal explizit zu formulieren.

Doch die restlichen Regeln zeugen von einem sehr schrägen Blick auf die Welt: Um eine Webseite zu verlinken braucht man keine Erlaubnis und man wird damit auch nicht zum Vertragspartner der verlinkten Seite. Ein Hyperlink im Netz ist schließlich nichts anderes als ein Hinweisschild, eine Markierung auf einer Karte oder ein Zitat mit Quellenangabe – und natürlich ist nichts davon genehmigungspflichtig.

Natürlich gibt es, wie immer, Grenzfälle, bei denen es allerdings nicht darum geht, dass man verlinkt, sondern wie man es tut.

Wer zum Beispiel einen beleidigenden Text als Link ausführt, der wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ärger bekommen. Nicht wegen des Links, sondern wegen der Beleidigung.

Beispiel: Wenn man den Text "Dieser Herr lässt sich die Haare färben!" mit einem Link zu Gerhard Schröder versieht, dann könnte man – Sie erinnern sich an die Haarfärbeposse um den Ex-Kanzler? - früher oder später wohl Post von Schröders Anwälten bekommen.

Schreibt man allerdings Hier geht es zum Wikipedia-Artikel zu Gerhard Schröder und verlinkt diesen Satz (wie hier geschehen), dann ist daran natürlich überhaupt nichts auszusetzen: Für dergleichen braucht man keine Erlaubnis.

Problematisch kann es natürlich auch dann werden, wenn man einen Link in einen fragwürdigen oder wettbewerbsrechtlich heiklen Kontext platziert, etwa wenn man mit "Alles sauteures Geraffel!" zur Konkurrenz verlinkt. Auch in diesem Fall ist es natürlich nicht der Link problematisch, sondern der Kontext.

Ähnlich ist es bei der Verlinkung von Webseiten in einem Rahmen ("Frame"):

Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.

Hier ist das ministerielle Regelwerk zwar völlig verquast und leider auch wenig kenntnisreich formuliert – man hat als Verlinker überhaupt keinen Einfluss darauf, ob ein Besucher eine verlinkte Webseite "vollständig neu lädt" -, aber man ahnt, worum es den Autoren geht.

Man möchte verhindern, dass die eigenen Inhalte über einen Frame in fremde Seiten integriert werden und ein Besucher nicht mehr zweifelsfrei erkennen kann, von wem welche Informationen stammen. Dergleichen ist in der Regel ein klarer Fall von Diebstahl und natürlich nicht erlaubt (völlig unabhängig von "Verlinkungsregeln", die sich ein Site-Betreiber ausdenkt).

Doch das ändert nichts daran, dass man sich problemlos Frame-Lösungen vorstellen kann, bei denen überhaupt keine Zweifel darüber aufkommen, wer für welche Inhalte verantwortlich ist und auch der Kontext, in dem die Seite angezeigt wird, neutral ist – und gegen eine solche Verlinkung innerhalb eines Frames wäre schwerlich etwas zu sagen.

Übrigens - wer nicht möchte, dass seine Webseiten innerhalb eines Frames angezeigt werden, kann ja entsprechende Vorkehrungen treffen und den Browser zwingen, die Seite auf jeden Fall in einem eigenen Fenster zu öffnen.

Kommen wir noch rasch zur letzten Regel:

Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.

Hier zeigen sich die Autoren bedenklich uninformiert. Schließlich kann man Webseiten auch in einer E-Mail verlinken – was ich in diesem Editorial mehrfach getan habe. Und für E-Mails gibt es keine "Pfade" die man dem Ministerium melden könnte.

Eigentlich eine schöne und informative Site, die das Bundesministerium für Gesundheit da hat.

Nur auf diese Verlinkungsregeln hätte man besser verzichten sollen.

Ihr

Dr. Giesbert Damaschke, München

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ARD und ZDF drohen mit Boykott von Fernsehen via Internet

Derzeit bereitet die Telekom den Transport des TV-Signals via Internet vor (IPTV). Dabei will Europas größter Telekommunikationsanbieter mit Microsoft kooperieren und die technischen Lösungen des Software-Konzerns benutzen.

Genau das aber stößt auf wenig Gegenliebe bei ARD und ZDF. In einem Gespräch mit der Financial Times Deutschland gab der ZDF-Produktionsdirekter Andreas Bereczky unmissverständlich zu verstehen, dass diese Kooperation von den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht unterstützt wird: "Unter den derzeitigen technischen Bedingungen gibt es von uns kein Signal". In der ARD sehe man das genau so und werde kein Signal für IPTV zur Verfügung stellen, solange die technischen Grundlagen nicht geändert werden.

Als Grund für diese klare Ansage werden zum einen technische Probleme genannt. So unterstütze die Microsoft-Lösung wichtige europäische TV-Standards nichts. Zum anderen bevorzuge man offene Lösungen und wolle sich nicht von der Windows-Plattform abhängig machen, deren Middleware nicht kompatibel zu anderen Lösungen sei.

Sollten die Beteiligten nicht zu einem Kompromiss kommen, könnte der Plan der Telekom, im Sommer im großen Stil mit IPTV in den Markt zu gehen, mangels Programm scheitern.

War wohl nixxx

Seit längerer Zeit wird eine Top-Level-Domain für so genannte "Erwachsenen-Sites" – also für Webseiten mit pornographischen Inhalten – gefordert. Als Kürzel wurde das dreifache x vorgeschlagen: ".xxx". So hoffte man, einen einigermaßen kontrollierbaren Rotlichtbezirk im Internet zu etablieren.

Dem hat die ICANN nun endgültig einen Riegel vorgeschoben und die TLD ".xxx" offiziell abgelehnt.

Access-Tipp: Schneller Zugriff auf externe Tabellen mit VBA

Um per VBA über ein Recordset auf Daten in externen Tabellen zuzugreifen, bindet man sie normalerweise in eine Datenbank ein und öffnet dann ein Recordset etwa mit folgender Anweisung:

Set db = CurrentDb()
Set rs = db.OpenRecordset("Externe Tabelle", dbOpenDynaset)

Da Access die Einbindung externer Tabellen erst dann initialisiert, wenn ein Zugriff auf die Tabelle erfolgt, benötigt dieser Vorgang einige Zeit.

Wesentlich effizienter ist es, wenn man auf die Verknüpfung der Tabelle verzichtet, die externe Datenbank direkt öffnet und dann wie folgt auf die Tabelle zugreift:

Set db = OpenDatabase("ExterneDatenbank")
Set rs = db.OpenRecordset("ExterneTabelle")

Diesen Tipp entnehmen wir dem Sammelwerk Der Access-Berater, dem praxisnahen und kompetenten Nachschlagewerk für den erfolgreichen Einsatz von Access. Machen Sie den 6-Wochen-Gratis-Test des Access-Beraters!

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