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Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 02:31
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Macht und Meinung

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 20. Januar 2006

Hallo, liebe Leser,
Elf Online-Fotodienste im "Color Foto"-Test
Die lästigen Beschränkungen der Anhänge
GetDataBack: Verlorene Dateien in Eigenregie retten
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Hallo, liebe Leser,

"Domain wikipedia.de derzeit außer Betrieb" – diese Nachricht findet der Internet-Surfer heute vor, wenn er versucht, das bekannte Online-Lexikon Wikipedia über die Adresse www.wikipedia.de aufzurufen.

Wie der Begrüßungstext der Webseite weiter ausführt, wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V, der die deutsche Wikipedia-Seite betreibt, durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.

Was ist da passiert? Wurden in Wikipedia Drogengeschäfte getätigt, das Ansehen des Staates beschmutzt oder andere kriminelle Machenschaften getätigt? Nein, heute ist es viel einfacher, Internetseiten außer Betrieb setzen zu lassen, wie "Spiegel Online" berichtet: "Dort [vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg] war vor etwas mehr als einer Woche auch die Verfügung der Eltern des verstorbenen Hackers Tron gegen Wikipedia erlassen worden, in einem Artikel über den Hacker dessen eigentlich öffentlich bekannten Namen nicht mehr nennen zu dürfen."

Wie "Spiegel Online" weiter ausführt, tut Wikipedia dies aber dennoch. Die Begründung dazu ist einfach: Tron sei eine Person der Zeitgeschichte. Außerdem liege der betreffende Artikel auf einem Server in den USA. Dieser Server wird aber nicht von dem deutschen Wikipedia-Verein betrieben, sondern von der amerikanischen Wikimedia Foundation. Um hier dennoch sofort zuschlagen zu können, wurde nun per einstweiliger Verfügung die direkte Verbindung zu Server und Artikel unterbrochen.

Der Anwalt des Wikimedia-Vereins äußerte "Spiegel Online" gegenüber, dass seines Wissens die Verfügung gegen den amerikanischen Betreiber auch noch gar nicht zugestellt worden sei, da derartige Vorgänge im internationalen Verkehr immer ein wenig länger dauerten. Dies nicht zuletzt auch, weil die Anwälte der Eltern die einstweilige Verfügung zunächst nach Russland statt in die USA geschickt haben. Offenbar gab es eine kleine Irritation durch den Ortsnamen St. Petersburg.

Nun sind Persönlichkeitsrechte natürlich ein wichtiges Gut. Trotzdem erscheint mir die Reaktion im Falle eines bekannten Hackers etwas überzogen. Vor allem stellt sich natürlich die Frage, ob dieses Beispiel nicht Schule machen wird. Auch wird nicht auf Anhieb klar, warum hier gegen eine Online-Enzyklopädie vorgegangen wird, während es noch einige andere Internet-Seiten gibt, auf der der Name Trons zu lesen ist.

Was hat es eigentlich mit diesem seltsamen Herrn Boris F., genannt Tron auf sich? Er starb 1999, irgendwann zwischen dem 17. und dem 22. Oktober unter ungeklärten Umständen. Zu diesem Zeitpunkt war er 26 Jahre alt und – zumindest unter Hackern – eine Legende. Unter anderem hatte er die Verschlüsselung von Pay-TV- und Telefonkarten geknackt.

Wenn um den Namen Ruhe einkehren sollte, dann war diese einstweilige Verfügung jedenfalls genau das falsche Mittel. Die Geschichte Trons wurde noch einmal großflächig durch die Medien gespült und sein Name ist jetzt vermutlich deutlich mehr Menschen im Gedächtnis als zuvor. Auch die vorgebrachten Gründe, die Andy Müller-Maguhn, als Vertreter der Eltern, nicht als Sprecher des ChaosComputerClubs, "Spiegel Online" gegenüber äußerte, sind wenig stichhaltig: "Das öffentliche Interesse an der Person Tron ist unbestritten, doch es geht um das Recht auf Anonymität." Seltsam – war da nicht sonst immer die Rede von Informationsfreiheit?

Richtig ist wohl, dass Tron stets unter seinem Pseudonym aufgetreten ist. Nach Angaben des CCC enthält nur seine Diplomarbeit über das Cryptofon seinen bürgerlichen Namen. Diese Diplomarbeit kann auch vom Server des CCC heruntergeladen werden – inzwischen allerdings ohne den Namen. Er ist im Dezember 2005 "auf Bitten der Eltern", wie es heißt, von der Diplomarbeit gestrichen worden. Aber ist das ein Grund, einen Namen einer doch recht prominenten Figur aus einem Lexikon streichen zu wollen – zumal, wenn er bereits veröffentlicht wurde?

Und darf eine Enzyklopädie wirklich bei jedem Artikel, der einem Betroffenen nicht gefällt, auf diese Art gemaßregelt werden? Was steckt wirklich hinter dieser doch recht seltsam anmutenden Aktion?

Soll hier vielleicht letztendlich nur ein Hackermythos am Leben gehalten werden? Immerhin gibt es reichlich Verschwörungstheorien um den Tod von Boris F. Bis heute geistert die Ansicht, er sei von zwielichtigen Diensten ermordet worden, durchs Internet. Oder geht es schlicht um Machtinteressen? Schließlich ist Wikipedia etlichen anderen Anbietern aus dem Online- und Printbereich ein Dorn im Auge. Oder geht es nur um die marketingtechnische Vorbereitung eines Produktnamens? Immerhin hat ein gewisser Ivo F. bereits im Jahr 2000 "Tron" als Marke u.a. für das "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" angemeldet. Oder möchte sich hier schlichterdings nur ein Anwalt einen Namen machen? Immerhin könnte ein juristischer Erfolg gegen Wikipedia eine ganze Klagewelle lostreten. Damit wäre der Fall Tron so etwas wie die Lizenz zum Gelddrucken für Anwälte.

Vielleicht werden wir ja demnächst noch erfahren, was hinter dieser Geschichte steckt. Bisher gibt es aber vor allem eine Sache, die man im Gedächtnis behalten sollte: Der Erlass einer einstweiligen Verfügung bedeutet im deutschen Rechtssystem nicht, dass das Gericht dieser Verfügung Recht gegeben hätte. Geklärt ist also bisher noch nichts.

Mit persönlichkeitsgeschütztem Gruß

Torsten K.

Elf Online-Fotodienste im "Color Foto"-Test

Moderne Tintenstrahldrucker liefern eine gute Bildqualität. Doch der Druck am eigenen PC belastet auf Dauer den Geldbeutel. Vor allem dann, wenn viele Bilder von der Digitalkamera auf Papier gebracht werden sollen. Einfacher ist es, die Bilder via Internet in ein Fotolabor zu schicken. "Color Foto" hat in seiner neuen Ausgabe elf Online-Fotodienste auf den Prüfstand gestellt.

Ergebnis: Entwicklungsdienste im Internet sind nicht nur eine praktische und bequeme Möglichkeit, Fotoabzüge zu bekommen. Die Anbieter liefern auch insgesamt eine gute Bildqualität. Allerdings sollten Anwender nicht nur auf den Preis für die Abzüge, sondern auch auf die Versandkosten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bilderdienste achten.

Sieger im "Color Foto"-Test ist der Online-Print-Service von Schlecker (www.schlecker.de). Der Drogerie-Riese nimmt digitale Bilddateien in den Formaten JPG, TIF und PNG entgegen, die Versandkosten pro Auftrag betragen durchschnittliche 2,85 Euro. Für einen Fotoabzug im Format 9x13 Zentimeter verlangt Schlecker preiswerte 0,09 Euro, für ein Bild im Format 10x15 Zentimeter 0,15 Euro. Besonders praktisch: Verrauschte Bilder und rote Augen werden von Schlecker automatisch korrigiert und die fertig entwickelten Bilder lagen im "Color-Foto"-Test bereits einen Tag nach Bestellung im Briefkasten.

Eine noch bessere Bildqualität als Schlecker bietet der Fotoservice von Photocolor. (www.photocolor.de). Der Anbieter punktet vor allem bei Vergrößerungen im Format 20x30 Zentimeter und bei 10x15 Abzügen, verlangt dafür aber auch 1,99 Euro beziehungsweise 0,19 Euro pro Bild. Die Versandkosten pro Auftrag liegen bei 2,95 Euro. Photocolor nimmt Bilder nur im JPEG-Format entgegen und verzichtet bis auf die Rote-Augen-Korrektur und den Bildbeschnitt auf weitere Bildbearbeitungsfunktionen auf seiner Website.

Dass gute Bildqualität mit billigster Produktion noch nicht zu verwirklichen ist, beweist Pixidiscount (www.pixidiscount.de): Ein Fotoabzug im Format 10x15 Zentimeter kostet bei diesem Anbieter lediglich 0,07 Euro, dafür liefert Pixidiscount aber auch die schlechteste Bildqualität im Testfeld. Besonders negativ fiel "Color Foto" der Online-Fotodienst der Drogeriekette Rossmann (www.rossmann.de) auf, weil sich das Unternehmen in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht herausnimmt, die persönlichen Daten seiner Fotokunden an andere Firmen weiter zu verkaufen.

Die lästigen Beschränkungen der Anhänge

Outlook hat ab Version 2000 mit SP und ab XP die Angewohnheit, potenziell virenverseuchte Anhänge zu deaktivieren, also Anhänge, in denen sich ein Angreifer verstecken könnte, gar nicht erst zuzulassen. Wenn Ihnen jemand eine EXE-Datei schicken will, so wird Ihnen gemeldet, dass Outlook einen potenziell gefährlichen Anhang blockiert hat.

In der Registry kann man diese Einstellung deaktivieren:

  1. Öffnen Sie den Registrierungs-Editor durch Start > Ausführen und Eingabe von "regedit" und OK.
  2. Klicken Sie sich nun auf der linken Seite durch bis zum Schlüssel HKEY_CURRENT_USER\ Software \ Microsoft\ Office\10.0 \ Outlook\ Security
  3. Dort klicken Sie mit der rechten Maustaste in den unteren rechten (freien) Bereich und legen über "Neu > Zeichenfolge" einen neuen Eintrag an.
  4. Vergeben Sie den Namen Level1Remove.
  5. Klicken Sie den neuen Eintrag doppelt an und tragen Sie – durch Semikolon getrennt – alle Dateitypen ein, die Sie in Zukunft durchlassen wollen, also etwa exe;pif;bat

Nach dem Schließen der Registrierung und einem Neustart von Outlook werden diese Anhänge nicht mehr von Outlook selbstständig ausgefiltert.

Diese Maßnahme hat jedoch meist zur Folge, dass man die Blockade abschaltet und abgeschaltet lässt. Eine vorübergehende Deaktivierung ist so nicht sinnvoll, der zeitliche Aufwand ist einfach zu hoch. Eine derartige Aufhebung der Blockade bleibt nach unseren Erfahrungen meist aktiviert.

Mit einem kostenlosen Tool wie "Attachment Options", können Sie in Outlook über "Extras > Optionen" die Verwaltung mit ein paar Mausklicks erledigen. Das Tool tut nichts anderes als Sie, wenn Sie in die Registry eingreifen, doch tut es dies einfacher und schneller.

Info über das Tool "Attachment Options" (Englisch)

Hier können Sie es sofort downloaden und in wenigen Sekunden installieren:

Download von "Attachment Options"

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GetDataBack: Verlorene Dateien in Eigenregie retten

Normalerweise hilft nur noch Jammern, wenn wichtige Dateien gelöscht wurden und kein Backup vorliegt. GetDataBack holt die verlorenen Dateien wieder her – selbst dann, wenn der Computer ein Laufwerk gar nicht mehr erkennt.

Dateien sind flüchtig, schnell kann ihnen etwas passieren. Mal werden sie aus Versehen gelöscht, mal verweigert das Betriebssystem plötzlich den Zugriff auf die Daten. In der Regel gibt es nun keine Rettung mehr, wenn Kopien der wichtigsten Dateien nicht in einem frisch gezogenen Backup vorliegen.

Das Tool GetDataBack soll verlorene Daten wieder ins Leben zurückholen. Dabei ist es egal, ob die Partitionstabelle der Festplatte, der Bootsektor, die FAT/MTF oder das Root-Verzeichnis gelöscht oder beschädigt sind. Unwichtig ist auch, ob eine Virenattacke, eine versehentlich formatierte Festplatte, ein aufgerufener FDISK oder ein Systemcrash Schuld an der Misere sind.

GetDataBack soll auch dann aktiv werden können, wenn Windows ein Laufwerk nicht mehr erkennt. Dabei ist es nach Herstellerangaben egal, ob es sich um eine Festplatte, USB-Sticks, Disketten, iPods, Speicherkarten oder Jaz/Zip-Medien handelt.

Fortschrittliche Algorithmen sollen sicherstellen, dass GetDataBack ganze Festplatten wieder herstellen kann – mit einem intakten Aufbau der Verzeichnisse und Unterverzeichnisse. Dabei werden auch die langen Dateinamen wieder korrekt rekonstruiert. GetDataBack unterstützt in der aktuellen Version sogar Unicode, sodass sich auch Dateien in Japanisch, Chinesisch, Russisch oder Griechisch wiederherstellen lassen. Dabei soll das Programm absolut sicher arbeiten: Es liest die Dateien auf dem angegebenen Zielmedium nur, führt aber keine Schreibvorgänge aus.

Einsteiger können sich Schritt für Schritt vom Assistenten durch den Rettungsvorgang führen lassen. Profis haben viele Möglichkeiten, um Einfluss auf den Vorgang zu nehmen. Sie können u.a. Details zum Dateisystem einsehen, die Datei- und Verzeichnisinformationen sichten oder den Sektorenbereich für den Scan einstellen. GetDataBack 2.31 gibt es in zwei Versionen – einer für das Dateisystem FAT und einer für NTFS. Zum Testen steht im Internet eine Demoversion bereit, die sich kostenfrei herunterladen lässt. In der Demoversion können Dateien mit den ihnen zugeordneten Applikationen oder einem eingebauten Dateibetrachter geöffnet werden, um den Erfolg der Datenrettung zu überprüfen. Die Vollversion für NTFS kostet 91,64 Euro, die für FAT 80,04 Euro. Beide Programme liegen in deutscher Sprache vor.

GetDataBack

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