Ausgabe vom 11.06.2005
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der Verlag für die Deutsche
Wirtschaft AG |
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Chronik - Heute vor
188 Jahren: Vorläufer des Fahrrads Der Vorläufer des heutigen Fahrrads wurde 1817 von seinem Erfinder
und Entwickler, dem badischen Forstmeister Karl Friedrich Freiherr Drais
von Sauerbronn (1785-1851), der Öffentlichkeit vorgestellt. Das
eisenbereifte lenkbare Zweirad war eine einspurige Laufmaschine. 1818 ließ
sich der Freiherr in Baden seine Erfindung patentieren. Die Laufmaschine,
auch "Draisine" oder "Draisienne" genannt, konnte eine Geschwindigkeit von
15 Stundenkilometern erreichen. Der Erfinder hatte mit der "Draisine" eine
Strecke von 50 Kilometern in nur vier Stunden zurück gelegt und war damit
viermal so schnell wie das damals übliche Verkehrsmittel, die
Pferdepost.
Mehr: "Der neue Brief-Berater" |
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Hinweis: Haben Sie auf Ihrem Rechner mit dem Betriebssystem
Windows XP den Service Pack 2 für Ihr Outlook Express installiert? Dann
kann es passieren, dass die Bilder in diesem Newsletter nicht dargestellt
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sichtbar machen. |
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Themen in dieser Ausgabe:
Extras:
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Lieber Herr apitz,
es ist doch ein Jammer mit dem Urlaubsgeld,
oder? Da bekommt man einmal mehr und was bleibt davon über? Die
Gewissheit, ein guter Steuerzahler zu sein und die Erkenntnis, dass die
Sozialkassen erbarmungslos zugreifen.
Wäre es da nicht schön, wenn Sie Ihr
"Extra-Gehalt" einstecken könnten, ohne dass die Abgaben gleich so immens
steigen? Geht nicht, sagen Sie? Geht doch! In unserem ersten Artikel
finden Sie 7 Tipps gegen den Urlaubsgeld-Blues!
Auch sonst dreht sich die heutige Ausgabe ums
Thema Urlaub: Wie wäre es mal mit einem Sporturlaub? Wie vermeiden Sie
Streit um Urlaub auf der Arbeit? Und was sind eigentlich "Sky Nannys"?
Außerdem sagen wir Ihnen, wie Sie einen TUI-Reisegutschein im Wert von
3.000 Euro gewinnen können!
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine
schönen Woche!
Ihre
 Sabine
Olthof Redaktion vnr.de
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Besiegen Sie den Urlaubsgeld-Blues |
"Man verreist ja nur, um es
daheim wieder schön zu finden. Das ist der Sinn des
Tourismus."
Manfred Schmidt (1913-99), deutscher
Journalist, Zeichner und Schriftsteller
Mehr: "ORG - Der persönliche
Organisationsberater"
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Ärgerlich! Vom jährlichen Urlaubsgeld
bleibt kaum etwas übrig. Dass dies bei anderen Gehalts-Extras aber anders
ist und Sie dadurch mehr im Monat übrig haben, zeigen Ihnen diese 7 Tipps:
1. Billigkredit vom
Chef In vielen Firmen können Sie als Mitarbeiter von Ihrem
Arbeitgeber zinslose oder zinsverbilligte Darlehen erhalten, deren
Konditionen weit unter denen auf dem freien Markt liegen. Und ein solches
Billigdarlehen bringt echte Steuervorteile mit sich: Bis zu 2.600 €
Zinsvorteil können Sie komplett steuerfrei erhalten - und zahlen nicht
einmal Sozialversicherungsbeiträge dafür. Und selbst bei größeren Darlehen
haben Sie noch einen Vorteil: Sie müssen nur den Zinsvorteil versteuern,
der in der Differenz zwischen dem von Ihnen zu zahlenden Effektivzinssatz
und dem Referenzzinssatz von 5,0 % besteht.
2. PC zum Nulltarif Ihr
Chef darf großzügig sein und Ihnen einen Computer schenken oder zu einem
verbilligtem Preis überlassen - das Finanzamt darf diesen Vorteil nur mit
einer Pauschalsteuer von 25 % belegen, und die kann dann Ihr Arbeitgeber
auch noch übernehmen. Sie bekommen also einen funkelnagelneuen Computer
zum Nulltarif, denn auf den pauschal versteuerten Preis werden auch keine
Sozialabgaben fällig.
Diese Regelung gilt übrigens nicht
nur für den PC mit seinem Zubehör: Der Arbeitgeber darf Ihnen auch -
zusätzlich zum Gehalt - einen Zuschuss zu den Kosten der Internetnutzung
geben und ebenfalls nach der gleichen Methode versteuern.
3. Das CZT Extra ... Chef
zahlt Tanken: Ihr Chef darf Ihnen einmal im Monat etwas Gutes tun und
Ihnen einen Benzingutschein im Wert von maximal 44 € zukommen lassen - auf
dieses "kleine Geschenk" müssen Sie weder Steuern noch Sozialabgaben
zahlen. Und das Beste daran: Der Wert der Benzingutscheine muss in der
Steuererklärung auf die Entfernungspauschale nicht angerechnet
werden.
5. Vermögen aufbauen mit dem
Chef Ihr Arbeitgeber kann Ihnen verbilligt oder völlig kostenlos so
genannte Vermögensbeteiligungen überlassen: Dazu zählen z.B.
Belegschaftsaktien. Ihr Plus dabei: Der Vorteil ist bis zur Hälfte des
Werts der Vermögensbeteiligungen, höchstens allerdings bis zu einem Betrag
von 135 €, steuer- und sozialversicherungsfrei. Das heißt: Erhalten Sie
kostenlose Belegschaftsaktien im Wert von 300 €, sind 135 € davon steuer-
und sozialversicherungsfrei.
6. Sparen mit Zuschuss Wie
wäre es, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen statt einer Sonderzahlung
vermögenswirksame Leistungen gewährt? Das sind Geldleistungen, die Ihr
Chef überweist. Diese vermögenswirksamen Leistungen müssen in bestimmte
Geldanlagen (z.B. einen Bausparvertrag) fließen. Zwar zahlen Sie trotzdem
Steuern und Sozialabgaben auf diese Extrazahlungen, allerdings holen Sie
sich diese quasi vom Staat zurück.
Wie das geht? Ganz simplify: Durch
die Zulagen des Staates. Wenn Sie die Einkommensgrenzen nicht
überschreiten, bekommen Sie so als allein stehender Arbeitnehmer eine
Zulage von bis zu 160 € mit der Arbeitnehmer-Sparzulage und der
Wohnungsbauprämie - sind Sie verheiratet und arbeiten beide, sind sogar
bis zu 320 € Zuschuss drin.
7. Gut versichert Schließt
Ihr Arbeitgeber für Sie als Vorsorge für den "Fall der Fälle" eine
Unfallversicherung ab, können Sie den Schutz zum Nulltarif erhalten. Die
Voraussetzung dafür: Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen dem
Arbeitgeber zu, der die Versicherungsleistung dann an Sie weitergibt. In
diesem Fall sind die gezahlten Beiträge für Sie steuer- und
sozialversicherungsfrei.
Möchten Sie auch mehr von Ihrem
Einkommen übrig haben? "simplify Geld" stellt Ihnen regelmäßig nützliche
Kostenspartipps vor, die Ihnen bares Geld einbringen!
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Urlaub für Aktive: So bleiben Sie auch auf Reisen in
Bewegung |
"Abenteuerurlaub besteht aus
siebzig Prozent Vorfreude und aus dreißig Prozent
Nachsorge."
Alberto Sordi (*1920), italienischer
Filmkomiker
Mehr: "Stil & Etikette"
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"Pack die Badehose ein" - damit geben
sich viele Menschen nicht mehr zufrieden. Nur ein bisschen Schwimmen,
etwas Kultur tanken und ansonsten faul am Strand liegen, so verbringen
heute immer weniger Menschen ihre schönste Zeit im Jahr. Sportliche
Aktivität ist auch im Urlaub gefragt. Und diesem Wusch entsprechend sind
Sport- und Aktivurlaub-Anbieter mittlerweile wie Pilze aus dem Boden
geschossen.
Das Angebot reicht von Rudertouren auf der
Mecklenburger Seenplatte über Montainbiking auf Mallorca bis hin zum
Tauchkurs vor der mexikanischen Küste. Doch bevor Sie ins nächste
Reisebüro stürmen und einen 3-wöchigen Radurlaub buchen, nach dem Motto:
"Das ist was für mich, wo ich doch immer die 500 Meter zum Einkaufen mit
dem Rad fahre", sollten Sie sich genau überlegen, worauf Sie sich
einlassen.
Werden Sie sich über Ihr "Urlaubs-Ziel"
klar Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, um Ihrem
"Sporturlaub" näher zu kommen:
1. Vielfalt oder
Konzentration? Möchten Sie sich ganz einer Sportart widmen oder ist
es Ihnen wichtig, möglichst viel ausprobieren zu können? Steht Ihnen der
Sinn nach Vielfalt, buchen Sie am besten einen Cluburlaub - hier können
Sie in alle möglichen Sportarten hineinschnuppern. Aber Achtung: Bei
vielen "normalen" Urlaubsangeboten wird von "zahlreichen
Sportmöglichkeiten" gesprochen. Das ist kein aktiver Sporturlaub im
eigentlichen Sinne. Gerade exotischere Sportarten, wie z.B. Tauchen, sind
dann zwar vor Ort möglich, kosten aber meistens extra.
Zudem stehen oft wenige Geräte oder Plätze zur
Verfügung. Dann kann es sein, dass Sie bei einer großen Hotelanlage gar
nicht so häufig zum Zuge kommen, wie Sie es gerne möchten. Klären Sie also
folgende Punkte vorher genau ab (und lassen Sie es sich auch schriftlich
geben):
- Welche Sportmöglichkeiten stehen zur
Verfügung?
- Können Sie alles kostenlos
ausprobieren?
- Wie viele Einheiten (z.B. Segel- oder
Tennisstunden) sind im Preis inbegriffen?
- Gibt es Betreuung durch ausgebildete
Trainer?
- Haben Sie die Möglichkeit, Einzelunterricht
zu nehmen?
- Wird der Unterricht nach Können gegeben oder
werden Sie als Anfänger mit Profis zusammen trainiert?
2. Wie hoch ist Ihr
Leistungsniveau? Diese Frage müssen Sie sehr selbstkritisch
beantworten, wenn Ihr Sporturlaub ein Erfolg werden soll. Schätzen Sie
sich zu niedrig ein, werden Sie nach einigen Tagen schon gefrustet sein,
weil Sie zu wenig gefordert werden.
Genauso enttäuscht werden Sie aber auch sein,
wenn Sie Ihr sportliches Niveau zu hoch einschätzen. Sie können dann nicht
mithalten, hinken immer hinterher. Schlimmer noch: Das Verletzungsrisiko
steigt, wenn Sie sich ständig überfordern. Bevor Sie buchen, sollten Sie
also Ihr Niveau austesten.
Wohin soll die Reise gehen? Ebenfalls
sollten Sie den richtigen Reiseort auswählen.
- Brauchen Sie unbedingt gutes Wetter für
Ihren Sport? Der unberechenbare deutsche Sommer kann Ihnen schon
einmal einen Strich durch die Rechnung machen. 14 Tage Dauerregen sind
nicht unbedingt geeignet zum Radfahren. Für einen Tennis-Urlaub, bei dem
Ihnen auch eine Halle zur Verfügung steht, braucht Sie schlechtes Wetter
dagegen nicht zu stören.
- Wollen Sie neben dem Sport noch etwas
erleben? Wenn es doch noch ein bisschen Kultur sein soll, achten Sie
darauf, dass Sie sich nicht ein Hotel auf der grünen Wiese aussuchen,
kilometerweit von der nächsten Stadt entfernt. Andererseits kann es
genauso störend sein, wenn Sie nach anstrengenden Radtouren nur Ruhe
haben möchten, Sie aber bis zum frühen Morgen vom Lärm des Nachtlebens
am Urlaubsort wach gehalten werden.
- Wie ist die Anreise möglich? Diese
Frage ist wichtig, wenn Sie eine große Sportausrüstung mitnehmen wollen.
Es gibt den Gepäckservice der Bahn, aber dieser kostet für das 1. und 2.
Sondergepäckstück (darunter fällt Sportgepäck) 21,10 Euro. Die
Versanddauer beträgt innerhalb Deutschlands 2 bis 3 Werktage.
Wenn
Sie fliegen, fragen Sie schon im Reisebüro nach, ob Sportausrüstung
kostenfrei befördert wird. Manche Fluglinien machen dies, zum Beispiel
die LTU. Bei Condor dagegen müssen Sie zwischen 30 € für Schlauchboote
oder Gleitschirme und 50 € für Fahrräder bezahlen. Erkundigen Sie sich,
welche Anforderungen an die Verpackung Ihres "Sondergepäcks" gestellt
werden. Auch müssen Sie bei teuren Sportausrüstungen oft eine so
genannte Regressverzichtserklärung unterschreiben. Damit verzichten Sie
auf Schadensersatz, wenn die Ausrüstung beschädigt wird.
- Können Sie eine Ausrüstung vor Ort
ausleihen? Aber Achtung: Hier können hohe Kosten lauern! Erkundigen
Sie sich also vorher, was im Preis inbegriffen ist - und achten Sie auch
auf die Dauer der im Preis inbegriffenen Ausleihzeit. Denn es kann Ihnen
auch passieren, dass Sie zwei Wochen Sporturlaub buchen, aber die
Ausrüstung nur eine Woche lang kostenlos gestellt bekommen.
Finden Sie "Ihren" Urlaub ganz klassisch im
Reisebüro Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie an Ihr
Traum-Urlaubsziel kommen. Aber was bieten Ihnen die verschiedenen
Anbieter?
Tourismusvereine: Wenn Sie schon im
Vorfeld wissen, in welchen Ort die Reise gehen soll, können Sie hier oft
Sport-Arrangements buchen, die zur Gegend passen. Sie erhalten hier ein
Komplettpaket mit Unterkunft in Hotel oder Ferienwohnung, meist sind auch
Gutscheine für ein oder zwei Abendessen in einem Restaurant enthalten. Oft
legen Tourismusvereine noch kleine Überraschungen oben drauf: einen
Gutschein fürs Wellenbad oder eine Schönheitsbehandlung.
Solche Angebot erhalten Sie nur bei
Tourismusvereinen, nicht im Reisebüro. Denn die Tourismusvereine haben
einen Vorteil, wenn sie solche Angebote anbieten: Sie können so
Ferienwohnungen, für die sich (in der Saison) keine Interessenten gefunden
haben, doch noch vermieten. Die Preise für solche Angebote sind dann
deutlich niedriger, als wenn Sie die einzelnen Komponenten selbst buchen
würden.
Reisebüros: Das sollte Ihre Anlaufstelle
sein, wenn es in die Ferne geht. Hier erhalten Sie mittlerweile Prospekte
von Veranstaltern, die sich darauf spezialisiert haben, Aktiv-Urlaub
anzubieten. Zudem haben auch bestimmte große Veranstalter wie TUI
bestimmte Sportreisen im Angebot.
Die Mitarbeiter im Reisebüro sind so erfahren,
dass sie Ihnen einen Urlaub speziell nach Ihren Wünschen und passend zu
Ihrem Fitness-Niveau zusammenstellen können. Zudem wissen Sie bestens
Bescheid, welche Kosten z.B. durch Gebühren für den Transport der
Sportausrüstung zusätzlich auf Sie zukommen.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in "Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis" - Ihr exklusiver
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Bewährte Hausrezepte gegen
Mückenstiche |
"Unser deutscher Sommer ist nur ein grün
angestrichener Winter."
Heinrich Heine (1797-1856), deutscher Dichter
Mehr: "Natur & Gesundheit"
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Jetzt im Sommer ist wieder die Zeit
der Bienen, Wespen und Mücken. Großmutter kannte einige hilfreiche Tipps,
wie Sie die lästigen Tiere davon abhalten können, Sie zu
stechen:
- Reiben Sie Ihre Haut mit Zitronenmelisse
ein. Dieses Kraut können Sie im Blumentopf selbst ziehen, Sie bekommen
es aber auch (eventuell nur auf Bestellung) im Bioladen.
- Wenn Sie während Sie schlafen Insektenstiche
vermeiden möchten, legen Sie 2 Zwiebelhälften oder ein mit Lavendel-
oder Nelkenöl getränktes Stück Watte auf den Nachttisch. So machen die
Stechtiere einen großen Bogen um Sie.
Manchmal aber ist es schon zu spät:
Ehe Sie sich versehen hat eine Mücke Blut gesaugt oder eine Biene
zugestochen. Dann helfen Ihnen folgende Mittel: Zum Desinfizieren, damit
sich die Einstichstelle nicht entzündet, sollten Sie den Stich einreiben.
Dazu eignen sich
- Farnkrautblätter
- gedrückte Tomatenblätter
- Zitronenscheiben
- Zwiebelsaft
- Obstessig oder
- Teebaumöl.
Um die Entstehung von Geschwülsten zu
vermeiden, eignen sich Auflagen oder Wickel:
- Tränken Sie ein Tuch mit Salzwasser und
geben Sie einige Tropfen Efeutinktur (aus der Apotheke) darauf. Legen
Sie das Tuch auf den Stich und lassen Sie es trocknen.
- Legen Sie eine frische Zwiebel-,
Meerrettich- oder Knoblauchscheibe auf die Stichstelle und binden Sie
sie für einige Minuten mit einem Mullstreifen fest.
- Ziehen Sie bei Bienen- oder Wespenstichen
den Stachel heraus und reiben Sie die Stelle mit Knoblauch, Zwiebel oder
einer angeschnittenen Porreestange ab, das lindert den Schmerz.
- Legen Sie einen Eiswürfel auf Mückenstiche
das mildert den Juckreiz.
Weitere Hausrezepte gegen Stiche
von Mücken, Bienen und Co. finden Sie in "Ganzheitlich leben".

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setzen, aber richtig!
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Streit um Urlaub: Wer darf wann? |
"Wir träumen lange vom Urlaub, aber kein
Urlaub hält diesen Träumen stand."
Ernst R. Hauschka (*1926), deutscher
Aphoristiker und Bibliothekar
Mehr: "Führungskraft aktuell"
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Die meisten
Führungskräfte überlassen es ihren Mitarbeitern, sich auf den Urlaub zu
einigen. Aber manchmal bleiben dabei die Interessen des Unternehmens und
der Abteilung auf der Strecke. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Führungskraft
argumentieren können:
Qualifizierte
Vertretung Um die Arbeitsfähigkeit
der Abteilung auch während der Urlaubszeit zu gewährleisten, sollte für
jeden Urlauber eine qualifizierte Vertretung vorhanden sein. Achten Sie
darauf, dass sich nicht willkürlich Mitarbeiter vertreten, die von der
Sache keine Ahnung haben. Auszubildende und Aushilfen sollten Sie nur in
Ausnahmefällen als Vertretung zulassen. So argumentieren Sie: "Es muss
stets jemand anwesend sein, der wirklich geeignet und eingearbeitet
ist."
Ausreichende
Kapazitäten Mitarbeiter weisen bei
ihren Urlaubsanträgen häufig darauf hin, dass ja "eine Vertretung"
vorhanden sei. Unberücksichtigt bleibt, ob deren Kapazitäten ausreichend
sind. Legen Sie deshalb Mindestkapazitäten fest, die auch in der
Urlaubszeit eingehalten werden müssen. So argumentieren Sie: "Auch in der
Urlaubszeit muss jede Funktion mit mindestens 2 Mitarbeitern besetzt sein,
weil die Arbeit sonst liegen bleibt."
Dringende
Projekte Gerade wenn der nächste
Meilenstein eines Projekts noch in weiter Ferne liegt, finden es manche
Mitarbeiter nicht tragisch, wenn es während des Urlaubs nicht weiter
vorangeht. Eine Verweigerung eines Urlaubsantrags ist hier besonders
schwierig, weil es an offensichtlicher Dringlichkeit fehlt, Sie aber
mittelfristig Probleme bei den Terminen sehen. So argumentieren Sie: "Wenn
an dem Projekt 2 Wochen nicht gearbeitet wird, kommen wir mit den Terminen
stark unter Druck. Wir sollten das vermeiden."
Rücksicht auf
Kollegen Manche Mitarbeiter lassen
sich ihren Urlaub ohne Rücksicht auf Kollegen eintragen, was bei diesen
auf großen Unmut stößt. Hier müssen Sie im Sinne des gleichen Rechts für
alle an die Fairness im Team appellieren und die Mitarbeiter zu stärkeren
Absprachen bewegen. So argumentieren Sie: "Sie werden mir zustimmen, wenn
ich sage, dass die Urlaubswochen gerecht und nach Absprache mit Ihrer
Vertretung verteilt werden sollen. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten,
Ihren Urlaub mit Ihren Kollegen zu planen."
Weitere
nützliche Tipps für Führungskräfte finden Sie in "Einfach sicher führen".

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Tipps und
Termine:
Sky
Nannys |
"Leben und Ruhe schließen einander
aus."
Reinhold Schneider (1903-58), deutscher
Schriftsteller
Mehr: "Der Trendletter" |
Nichts nervt manche Menschen mehr als Kinder an
Bord eines Flugzeugs. Als erste Fluglinie hat "Gulf Air" darauf reagiert:
mit dem kostenlosen Service der "Sky Nannys". Speziell ausgebildete Kräfte
betreuen Kinder an Bord.
Die Eltern können sich derweil mit
High-Tech-Video-on-demand entspannen oder das neuartige "Restaurant in the
skies“ genießen. Spitzenköche aus 5-Sterne-Hotels sorgen für "Dine on
Demand“.
Aus: "Der Zukunftsletter"

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Das Phänomen
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Denk-Rätsel: Im
Hotel |
"Die meisten
Hotels verkaufen etwas, was sie gar nicht haben:
Ruhe."
Kurt Tucholsky
(1890-1935), deutscher Schriftsteller
Mehr:
"Assistenz
& Sekretariat" |
2 Gäste
treten in eine Hotelhalle und fragen nach einem Zimmer. Der Portier
ist gerade abwesend, und der Hotelboy, der die beiden Gäste von
früheren Aufenthalten her kennt, bittet die beiden zu warten, da er
erst den Chef fragen muss.
Der Chef
wiederum will wissen, wer die beiden sind. Der Boy, immer zu einem
Scherz aufgelegt, antwortet: "Der eine Gast ist der Vater der
Tochter des anderen Gastes."
Der Chef
stutzt. Sie auch? In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen die
beiden Gäste zueinander? |
PS: Die Lösung
finden Sie nächste Woche an dieser Stelle!
Lösung des Denkrätsels vom
4.06.2005: Vor Ihnen befinden sich 5 Stapel mit jeweils 10 scheinbar
gleichen Münzen. Einer der Stapel besteht jedoch aus Falschgeld! Diese
Münzen sind 1 Gramm leichter als die echten Münzen der anderen Stapel. Von
den echten Münzen wiegt jede 10 Gramm. Sie haben eine Digitalwaage und
sollen mit einer einzigen Wiegung bestimmen, welcher Stapel das Falschgeld
enthält! Wie machen Sie das?
Lösung: Sie legen vom 1. Stapel eine Münze auf die Waage, vom 2. Stapel
zwei, vom 3. Stapel drei, vom 4. Stapel vier und vom 5. Stapel fünf. Sie
haben also insgesamt 15 Münzen auf der Waage liegen, die 15x10=150 Gramm
wiegen müssten, wenn alle Münzen gleich schwer wären.
Zeigt Ihre Digitalwaage nun
149 Gramm an, so sind die falschen Münzen im 1. Stapel, da Sie ja von
diesem Stapel eine Münze auf die Waage gelegt haben. Bei 148 Gramm
befinden sich die falschen Münzen in Stapel 2 .... und bei 145 Gramm in
Stapel 5.
Lust auf eine harte
Nuss? Denksport-Übungen finden
Sie regelmäßig in: "simplify yourself".
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Gewinnspiel der Woche: 1 TUI-Reisegutschein im Wert
vom 3.000 Euro |
"Das Beste, was man von
Reisen nach Hause bringt, ist die heile Haut."
Aus Persien
Mehr: "Vera's Glücksratgeber" |
Sie haben einen Urlaubstraum,
den Sie schon lange hegen, sich aber bis jetzt nicht haben erfüllen
können? Wenn ja, dann kommt hier Ihre Chance, einen TUI-Reisegutschein im
Wert von 3.000 Euro zu gewinnen.
Schreiben Sie Ihren Namen,
Ihre vollständige Anschrift, Ihre Telefonnummer und die Lösung auf eine
Postkarte und schicken Sie diese an die angegebene Adresse.
Mindestteilnahmealter: 18 Jahre.
Lösungsvorschläge: Pampers, Ariel, Charmin, Mr. Proper,
Dash, Pantene Pro-V, Always, Alldays, Lenor
Teilnahmeschluss:
20.07.05
Postkarte an: Extra
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einem können sie sicher sein: Ihre Teilnahme und der Einsatz werden mit
den Tipps aus Gewinnen! vergoldet!
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Lesen
Sie in der nächsten Ausgabe |
|
- Flachbildschirme: Das müssen Sie beim
Umstieg beachten
- Netzwerkkinder: Wissen Sie eigentlich, wie
Sie die Zielgruppe der Jugendlichen erreichen?

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Impressum |
Kontakt Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine
E-Mail. Fragen an die Redaktion: redaktion@vnr.de Technische
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