Ausgabe vom 03.09.2005 |
Magazin zum Wochenende in Kooperation mit ![]() Exklusiv für Newsletter-Abonnenten der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG | ||
Chronik - Heute vor
214 Jahren: Verfassung für Frankreich Am 3. September 1791 verkündete die französische Nationalversammlung eine neue Verfassung, Frankreich wurde mit dieser in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt. Die französische Verfassung markierte den Übergang vom Absolutismus zur bürgerlichen Demokratie. Bereits zwei Jahre zuvor hatte die Nationalversammlung alle Adelsprivilegien aufgehoben und die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte beschlossen. Nach dem Sturm auf die Tuilerien am 10. August 1792 wurde ein Nationalkonvent gewählt, der am 21. September 1792 die Französische Republik ausrief. Die französische Verfassung gilt als Vorbild für alle bürgerlichen Verfassungen Europas im 19. Jahrhundert und beeinflusste unmittelbar die amerikanische "Bill of Rights" desselben Jahres. | |||
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Themen in dieser Ausgabe: Extras: |
Lieber Herr apitz,
ganz bestimmt hatten Sie auch schon mal ein Produkt in der Hand, von dem ein bestimmter Anteil einer "guten Sache" zugeführt wurde. Immer mehr große Organisationen schließen mit Konzernen eine Kooperation und vertreiben gemeinsam ein Produkt, bei dem ein Teilerlös einem Projekt oder einem Projektbereich als Spende zugeführt wird. Mineralwasser (Volvic und Unicef), Zahnpasta (Blend-a-med und SOS-Kinderdorf) oder Verbandskästen (Volkswagen und Johanniter) - es gibt kaum ein Produkt, das für eine solche Benefizaktion nicht geeignet wäre. Was im Großen funktioniert, kann auch im Kleinen ein Erfolg werden. Vielleicht möchten Sie als Vereinsmitglied oder als Vereinsvorstand auch eine solche Sponsoring-Aktion organisieren, um zusätzliche Spenden einzunehmen? In unserem ersten Artikel lesen Sie, wie Sie Benefizaktionen richtig vorbereiten und erfolgreich umsetzen! Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine
schönen Woche! | ||
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Sponsoring: Benefizaktionen richtig vorbereiten und erfolgreich umsetzen | ||
"Die erste Gunst ist Gunst, die zweite schon Verpflichtung." Aus China Mehr in: "Praxishandbuch Sozialmanagement" |
Wählen Sie ein passendes
Produkt
Finden Sie einen Partner, der zu
Ihnen passt Zum einen geraten Sie in rechtliche Schwierigkeiten, das Sie als Wiederverkäufer agieren und umsatzsteuerpflichtig sind. Zum anderen erlangen Sie damit erfahrungsgemäß kaum einen Erlös, dass Sie als gemeinnützige Organisation kaum über entsprechende Vermarktungswege verfügen. Doch Sie sollten Ihr Licht nicht "unter den Scheffel" stellen. Denn nur durch Sie hat Ihr Firmenpartner eine Menge Vorteile. Bei der Ansprache sollten Sie die Vorteile für Ihren Partner hervorheben. Mögliche Vorteile sind z.B.:
Tipp: Stellen Sie vor allem die möglichen Verkaufserfolge in den Vordergrund. Dies ist der größte Nutzen, den Sie einem Unternehmen bieten können. Kalkulieren Sie das Produkt
gemeinsam Einkaufspreis Gemeinsam mit der Apotheke vor Ort möchten Sie z.B. als Seniorenheim eine Benefizaktion starten. Bei jedem verkauften Vitamin-Aufbau-Präparat sollen 3 Monate lang 2 Euro dem Seniorenheim gespendet werden. Eine möglichen Kalkulation wäre: Beispiel: Kalkulation eines Benefizprodukts Vitamin-Präparat Selbstverständlich erhält der Apotheker über die gesamte Spende eine entsprechende Zuwendungsbestätigung. Ein Benefizprodukt wird sich nur dann erfolgreich verkaufen, wenn es nicht teurer angeboten wird als ein vergleichbares Produkt. Der Benefizanteil allein reicht nicht aus, um ausreichend Kunden zu motivieren, dieses Produkt zu kaufen. Schließen Sie einen
Vertrag
Oftmals halten Firmenpartner eine solche Vereinbarung nicht für notwendig. Betonen Sie, dass eine Vereinbarung für beide Partner wichtig ist, damit beide auf der "sicheren Seite" sind. Lassen Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten, bevor es zur Unterzeichnung des Vertrags kommt. Betreiben Sie gemeinsam
Verkaufsförderung
Werten Sie die Benefizaktion
aus Überlegen Sie, welche Produkte für Ihren Verein generell infrage kommen. Nicht alle Produkte passen zu den Zielen Ihrer Organisation. Von den folgenden Produkten sollten Sie generell Abstand nehmen, dass Sie eher imageschädlich sind:
Keine Regel ohne Ausnahmen! Selbstverständlich macht es Sinn, wenn die örtliche AIDS-Hilfe mit dem größten Sex-Shop der Region eine Kooperation schließt, um Aufklärungsarbeit zu betreiben. Ein eher unkonventionelles Benefiz-Produkt erlangt stets mehr Aufmerksamkeit bei den potenziellen Käufern. Doch es gilt in jedem Fall: Jede Benefizaktion muss durch Ihren Verein auch unter ethischen Gesichtspunkten vertreten werden können. Bedenken Sie, dass eine Benefizaktion der Anfang einer langen Partnerschaft sein kann. Es geht nicht darum, möglichst schnell viele Spenden zu akquirieren, sondern vielmehr einen Firmenpartner zu gewinnen, mit dem Sie mehrere Jahre zusammenarbeiten können. Erweisen Sie sich als zuverlässiger und seriöser Partner. Spenden beschaffen in der Praxis - einfach und kompetent. Hier lesen Sie mehr: "PRO Fundraising". | ||
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Hausratversicherung: Wann Sie bei Diebstahl zahlen müssen | ||
"Denn, was man schwarz auf weiß besitzt,/ Kann man getrost nach Hause tragen." Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), deutscher Dichter Mehr in: "Der neue Reden-Berater"
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![]() Wichtiger Hinweis
Als Faustregel gilt: Wer seinen Hausrat nicht ohne sehr große finanzielle Einbußen ersetzen kann, sollte ihn versichern. Hausratsversicherung
Neben den Elementarschäden ersetzt die Versicherung (bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften) auch Schäden in folgenden Fällen: Einbruchsdiebstahl,
wenn
Raub, wenn
Vandalismus,
wenn
Das ist
versichert
Hausrat umfasst sämtliche
Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden oder der Einrichtung dienen.
Dazu gehören Möbel, Teppiche, Bekleidung, Haushalts- oder Arbeitsgeräte.
Es spielt keine Rolle, ob die Gegenstände dem Versicherungsnehmer gehören
oder nicht (Ausnahme: Eigentum von Untermietern). Auch Bargeld und
Wertpapiere sind in der Hausratversicherung mit eingeschlossen.
Achtung: Hier gelten
Höchstgrenzen! Grundsätzlich ist die Entschädigung für Wertsachen je
Versicherungsfall auf 20 % begrenzt, sofern nicht höhere Grenzen
vereinbart wurden. Wird beispielsweise Geld nicht im Tresor aufbewahrt,
ist eine Entschädigung auf 1.000 € beschränkt. Die Grenze für Sparbücher,
Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt in diesem Fall bei 2.500
€.
Höhe des
Schadensersatzes
Erstattet werden die Kosten für
Reparatur oder Wiederbeschaffung der entwendeten beziehungsweise
zerstörten Gegenstände. Zusätzlich werden auch gegebenenfalls Kosten zur
Schadensabwendung und Schadensminderung (Ersetzen einer Nottür, Bewachung
des Gebäudes usw.) ersetzt.
Wichtiger
Hinweis!
Ersetzt werden die Schäden
allerdings nur in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Als Faustregel
dient bei den meisten Versicherern ein Wert von 600 bis 700 € pro qm
Wohnfläche. Aufgepasst: Stellt die Versicherung im Schadensfall eine
Unterversicherung (Wert der versicherten Gegenstände übersteigt die
Versicherungssumme) fest, erhalten Sie nur einen dementsprechend
prozentual gekürzten Schadensersatz!
Bei "grober Fahrlässigkeit"
zahlt die Versicherung nicht
Hauptgrund, warum Versicherungen
im Schadensfall die Leistung verweigern, besteht im Vorwurf der "groben
Fahrlässigkeit". Juristen bezeichnen dies als "Außerachtlassung der im
Verkehr üblichen Sorgfalt in besonders hohem Maße". Dies bedeutet, dass
dem Versicherungsnehmer ein Verhaltensverstoß angelastet wird, der jedem
sofort einleuchten würde. Entscheidend dabei sind immer die Umstände des
Einzelfalls.
Das sagen die
Gerichte:
Kein Geld von der
Hausratversicherung bei Leichtsinn
Eine Versicherte hatte die
Terrassentür zu ihrer ebenerdig gelegenen Wohnung offen gelassen, so dass
ein Dieb ohne Probleme hineinspazieren und Gegenstände im Wert von rund
15.000 € erbeuten konnte. Dies geschah, obwohl sich die Bewohner zu dieser
Zeit in einem anderen Raum aufhielten. In den Versicherungsbedingungen war
vereinbart worden, dass nur bei Raub und "schwerem Diebstahl" die
Versicherung einspringen muss. Eine Schadensregulierung wurde deshalb
abgelehnt. (Oberlandesgericht Frankfurt a.M., AZ.: 7 U 15/01)
Keine Wertsachen in den
Keller
Wenn wertvolle Sachen nur mit
einem einfachen Vorhängeschloss im Kellerverschlag eines
Mehrfamilienhauses aufbewahrt werden, gilt dies als grob fahrlässig.
(Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Az.: 3 U 183/00)
Vandalismus auch ohne Diebstahl
versichert
Wird eine Wohnung von Einbrechern
"nur" verwüstet, so darf die Hausratversicherung den Schadensersatz nicht
mit der Begründung verweigern, nach den Versicherungsbedingungen habe sie
nur zu leisten, wenn auch etwas gestohlen worden ist oder der Nachweis
gelingt, dass ein Diebstahl zumindest geplant gewesen sei. Entsprechendes
gilt für Betriebsvereinbarungen. (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR
106/01)
Was Sie im Schadensfall tun
beziehungsweise wissen sollten:
Meldung: Ein Schadensfall
muss dem Versicherer sofort schriftlich gemeldet werden. Auf keinen Fall
sollten beschädigte Dachen vernichtet werden, bevor der
Schadensersatz beglichen ist. Anzeige: Bei Einbruch oder Vandalismus muss
zusätzlich eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle gemacht
werden.
Sparbücher und Wertpapiere:
Sparbücher und Wertpapiere sofort sperren lassen! Für gestohlene
Wertpapiere müssen Sie bei der Bank ein Aufgebotsverfahren
einleiten.
Stehlgutliste: Stellen Sie
der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der gestohlenen Gegenstände zur
Verfügung. Wenn Sie diese Liste erst Wochen später einreichen, können Sie
einen Teil Ihres Versicherungsschutzes verlieren.
Streitfall: Wenn es um
Ansprüche geht, kann es natürlich auch mit dem Versicherer zum Streit
kommen. Scheitern die Verhandlungen, können beide Parteien jeweils einen
Sachverständigen einsetzen, der die Höhe des Schadens prüft. Bei
strittigen Ergebnissen der Gutachten entscheidet ein Obmann der
Versicherungswirtschaft. Eine gerichtliche Klärung ist Ihnen natürlich
immer möglich.
So können Sie selbst
vorbeugen
Diese Punkte sollten Sie
beherzigen, um Diebstahlsschäden gar nicht erst entstehen zu
lassen:
Wie Sie Ihr gutes Recht im
Alltag sichern und durchsetzen, lesen Sie in "Mein Rechtsschutzbrief".
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Privates Surfen während der Arbeitszeit kann den Job kosten | ||
"Auf eine letzte Wahrheit gebracht: die Arbeit ist weniger langweilig als das Vergnügen." Charles Baudelaire (1821-67), französischer Dichter Mehr in: "Führungskraft aktuell" |
Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich zu einem in der Praxis immer wichtigeren Thema klar Stellung genommen: Im Betrieb eines Arbeitgebers war der Zugang zum Internet frei geschaltet. Der Arbeitgeber musste in der Folgezeit feststellen, dass einer seiner Mitarbeiter während der Arbeitszeit wiederholt und sehr lange - insgesamt 18 Stunden - privat im Internet unterwegs war. Dabei hatte der Arbeitnehmer allein 5 Stunden auf Seiten mit pornografischen Inhalt verbracht. Der Arbeitgeber entließ ihn daraufhin fristlos. Das Gericht hielt die außerordentliche Kündigung dabei grundsätzlich für möglich - wenn gravierende Umstände vorliegen, die noch von der Vorinstanz geklärt werden müssen:
Sodann sei zu klären, ob nicht doch eine Abmahnung erforderlich gewesen sei. Fazit: Auch wenn Arbeitnehmern das private Surfen nicht ausdrücklich verbietet wird, dürfen sich diese nicht alles herausnehmen. Eine fristlose Kündigung wird aber nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein:
Für Arbeitgeber: Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, dann mahnen Sie erst ab und schreiten erst im Wiederholungsfall zur Kündigung. Und: Sorgen Sie unabhängig davon durch Regelungen zur privaten Internet-Nutzung für klare Verhältnisse. Endlich Sicherheit in allen Personalfragen: "Praxishandbuch Personal". | ||
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Testen Sie Ihr PC-Wissen! | ||
Und so geht's: Im Test werden Ihnen 10 Fragen gestellt und Sie haben jeweils 3 Antwortmöglichkeiten. Natürlich ist nur eine die richtige Antwort! Die Auswertung des Tests und weitere Erklärungen zu den Fragen bekommen Sie sofort, nachdem Sie alle Fragen beantwortet haben. Viel Erfolg! | |||
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Tipps und Termine: "Mitwohnzentrale" zur Fußball-WM | ||
"Im Fußballspiel steckt auch Zärtlichkeit. Man muss den Ball so mit den Füßen streicheln, dass er im Netz des Gegners landet." Pelé (*1940), eigentlich Edson Arantes do Nascimento, brasilianischer Fußballspieler (3x Weltmeister) Mehr: "Selbstständig heute" |
Für Quartergate wird die Fußball-WM 2006 bereits in diesen Wochen angepfiffen: Das junge Unternehmen aus Hamburg vermittelt private Unterkünfte an WM-Touristen. Die Idee der beiden Gründer Andre Ludwig und Torben Radig ist ganz einfach: Ob in Hamburg oder München - jeder, der an einem WM-Spieltort über eine Schlafcouch oder nur genügend Raum verfügt, kann diesen sofort online zur Verfügung stellen. "Den erwarteten drei Millionen WM-Touristen stehen nur etwa 400.000 Hotelbetten zur Verfügung", so Ludwig. Für die Anbieter ist die Registrierung ihres Angebots kostenlos. Mehr noch: Sie erhalten pro Gast und Nacht eine Übernachtungspauschale zwischen 30 und 55 €. Quartergate erhebt die Pauschale direkt von den Touristen, zuzüglich einer Gebühr für die Vermittlung einer Unterkunft. Aus: "Die Geschäftsidee". | ||
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Denk-Rätsel: Die Zugvögel | ||
"Die buntesten Vögel singen am schlechtesten. Das gilt auch bei den Menschen." Georg Christoph Lichtenberg (1742-99), deutscher Aphoristiker und Physiker Mehr in: "simplify your work" |
PS: Die Lösung
finden Sie nächste Woche an dieser Stelle! Lösung:
Er hat sieben Äpfel verkauft! Der erste Kunde hat vier Äpfel gekauft, der zweite zwei und der dritte einen. Futter für Ihre grauen Zellen finden Sie hier: "simplify your life". | ||
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Gewinnspiel der Woche: 1 kultiger Mini | ||
"Wen Bier hindert, der trinkt es falsch." Gottfried Benn (1886-1956), deutscher Dichter, 1951 Georg-Büchner-Preis Mehr: "Vera's Glücksratgeber" |
Machen Sie bei diesem Gewinnspiel mit und sichern Sie sich Ihre Gewinnchance auf das Kultauto "Mini". Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihren Beruf, Ihr derzeitiges Fahrzeug und die Lösung auf eine Postkarte und schicken Sie diese an die angegebene Adresse. Mindestteilnahmealter: 18 Jahre. Gewinn-Frage: Wie heißt der
Slogan von Stuttgarter Hofbräu? Lösungsvorschlag: Sooo ein Bier Einsendeschluss: 15.09.2005 Postkarte
an: Gewinnen! zeigt Ihnen Monat für Monat, wo die wertvollsten Preise verlost werden: Bargeld, Luxusreisen, Autos, Häuser, Schmuck, Gold ... die Leser von Gewinnen! haben mehr Spaß am Spiel. Denn in einem können Sie sicher sein: Ihre Teilnahme und der Einsatz werden mit den Tipps aus Gewinnen! vergoldet! | ||
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Lesen Sie in der nächsten Ausgabe | ||
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