Von: NEWSLETTER-BOUNCE@VNR.DE im Auftrag von Verlag fuer die Deutsche Wirtschaft AG [wochenendausgabe@vnr-ag.de]
Gesendet: Samstag, 2. Juli 2005 08:01
An: stc45@web.de
Betreff: Magazin zum Wochenende: So wehren Sie sich gegen überhöhte Telefonrechnungen



Ausgabe vom
02.07.2005

Magazin zum Wochenende in Kooperation mit



Exklusiv für Newsletter-Abonnenten der
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Chronik - Heute vor 128 Jahren: Hermann Hesse wird geboren
1891 trat Hermann Hesse, 1877 in Calw geboren, in das evangelische Klosterseminar Maulbronn ein. Aber schon 1892 wollte Hesse "entweder Dichter oder gar nichts" werden und kehrte der Theologen-Schule den Rücken. Nach einem Selbstmordversuch und anschließend kurzem Aufenthalt in einer Nervenheilanstalt, legte er 1893 das "Einjährig-Freiwilligen-Examen" am Cannstätter Gymnasium ab. 1896 veröffentlichte Hesse seine erste Gedichtsammlung unter dem Titel "Das deutsche Dichterheim". Sein erstes Buch, "Romantische Lieder", kam im Oktober 1898 heraus. 1904 erlebte er den großen Durchbruch mit "Peter Camenzind". In der NS-Zeit waren viele seiner Werke verboten. Nach dem 2. Weltkrieg erhielt Hermann Hesse 1946 den Nobelpreis für Literatur. "Siddhartha" (1922), "Narziss und Goldmund" (1930) und "Der Steppenwolf" (1927) zählen u.a. zu den bedeutendsten Werken Herman Hesses.

Mehr: "Die besten Reden von A bis Z"

   
  Hinweis: Haben Sie auf Ihrem Rechner mit dem Betriebssystem Windows XP den Service Pack 2 für Ihr Outlook Express installiert? Dann kann es passieren, dass die Bilder in diesem Newsletter nicht dargestellt werden. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie diese wieder sichtbar machen.
   
Themen in dieser
Ausgabe:
Extras:
Lieber Herr apitz,

neulich rief mich eine Bekannte ganz aufgelöst an: Sie hatte festgestellt, dass ihr die Telekom schon seit über einem halben Jahr die TDSL-Grundgebühr, also das Entgelt für den schnellen Zugang ins Internet, doppelt in Rechnung gestellt und abgebucht hatte. Sie hatte das erst so spät bemerkt, weil der rosa Riese ungefähr zeitgleich den Rechnungsversand auf online umgestellt hatte - und da hatte sie nicht so genau draufgeschaut.

"Muss ich denn jetzt sogar einen Rechtsanwalt einschalten, um mein Geld zurückzubekommen? Oder verzichte ich lieber gleich darauf, gegen die Telekom um mein Recht zu kämpfen?" wollte sie wissen.

Nicht immer müssen Sie direkt vor den Kadi ziehen, wenn Ihre Telefonrechung nicht korrekt ist. Auch meine Bekannte musste keinen Anwalt einschalten: Sie rief bei der Telekom an, klärte die Angelegenheit und bekam ihr Geld wieder zurück.

Was Sie tun sollten, wenn Ihnen Ihre Telefonrechnung spanisch vorkommt, lesen Sie in unserem ersten Artikel!

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine schönen Woche!

Ihre


Sabine Olthof
Redaktion vnr.de

   
So wehren Sie sich mit Erfolg gegen überhöhte Telefonrechnungen

 

 

 

 

"Das Telefon kann einen Geistesblitz töten oder auch eine wichtige Entscheidung, die in diesem Moment heranreift."

Cyril Northcote Parkinson (1909-93), britischer Historiker und Publizist

Aus: "simplify your life"

Schauen Sie sich Ihre Telefonrechnung jedes Mal genau an. Aufmerksam sollten Sie werden, wenn der Betrag plötzlich deutlich von den gewohnten Summen abweicht - obwohl Sie keine längeren Gespräche zur Tochter in Amerika geführt haben. Die Alarmglocken sollten auch schrillen, wenn Sie im Urlaub waren - die Telefonrechnung für diesen Zeitraum aber wider Erwarten nicht deutlich geringer ausfällt.

Falls Sie den Eindruck haben, Ihre Telefonrechung sei zu hoch, sollten Sie unbedingt einen Einzelverbindungsnachweis beantragen. Das ist auch für einen Monat rückwirkend möglich. In der Standardversion darf der Anbieter dafür kein Entgelt verlangen. Anhand des Nachweises können Sie alle abgerechneten Verbindungen nachvollziehen. Bei Ungereimtheiten muss in der Regel der Kunde den Nachweis erbringen, dass seine Rechnung fehlerhaft ist.

Nach dem so genannten Anscheinsbeweis gehen die Richter in einem möglichen Vergleichsverfahren zunächst davon aus, dass die Telefonrechnung korrekt ist. Ausnahme: offensichtlicher Unfug wie ein Telefonat zu einer Servicenummer, das mehr als sechs Tage (am Stück!) gedauert haben soll.

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen
Es gibt inzwischen auch verbraucherfreundliche Urteile. So wies das Amtsgericht Frankfurt die Zahlungsklage der Telekom gegen eine Kundin zurück, die angeblich für rund 1.700 Euro etwa 4.000-mal an einem Telefongewinnspiel teilgenommen haben sollte (Az. 31 C 79/05-83). Die Richter glaubten der Telekom nicht, dass der Computer, der die Gebühren automatisch erfasst und berechnet, stets fehlerfrei arbeitet. Die Telekom sei verpflichtet, innerhalb von 80 Tagen nach Versand der Rechnung einen vollständigen Nachweis über einzelne Verbindungen auszudrucken.

Ob diese lange Frist grundsätzlich gilt, darüber streiten noch die Gelehrten. Eine Klausel der Telekom, dass Kunden Einwendungen gegen die Telefonrechnung innerhalb von acht Wochen geltend machen müssen, hat der Bundesgerichtshof im Juni letzten Jahres gekippt (Az. III ZR 104/03).

Anhand der Einzelverbindungsnachweise können Sie alle Telefongespräche und Internetverbindungen nachprüfen. Auch spezielle Tarife werden ausgeführt. Hier eine kleine Checkliste, auf welche Dinge Sie im einzelnen bei Ihrer Telefonrechnung achten sollten:

Checkliste: So überprüfen Sie Ihre Telefonrechung

  • Grundgebühren: Stimmt die Anzahl der Telefonanschlüsse? Ist die Anschluss-Art richtig? Ist der Abrechungszeitraum korrekt angegeben? Achten Sie besonders nach einem Wechsel von analog auf ISDN darauf, dass Ihnen nicht zwei Anschlüsse berechnet werden.
  • Extras: Wurden Sonderleistungen (etwa die Installation eines Netzabschlussgeräts für einen ISDN-Anschluss) berechnet, die Sie gar nicht in Anspruch genommen haben?
  • Einzelverbindungen: Telefonanrufe dürfen sich bei analogen Anschlüssen nicht überschneiden. Ausnahme: die Rückruf-Funktion. Die gibt es aber nicht automatisch, sondern sie muss vorher beantragt worden sein. Sind die Gespräche zum entsprechenden Tarif abgerechnet worden - also beispielsweise Ortsgespräche auch wirklich zum Ortstarif? Auch Anrufe zum eigenen Anschluss sind bei ISDN zwar möglich, doch eher ungewöhnlich. Tauchen gehäuft Verbindungen von unter zwei Sekunden Länge auf? Das funktioniert eigentlich nur, wenn Sie häufiger exakt in dem Moment auflegen, zu dem Ihr Gegenüber den Hörer abnimmt.
  • Tarife: Wurden die Rabatte der gewählten Extratarife auch für die einzelnen Gespräche berücksichtigt? Auf die genauen Tarife sollten Sie auch schauen, wenn Sie über Call-by-Call Billiganbieter nutzen.
  • Altlasten: Wurden Entgelte aus früheren Zeiträumen nachberechnet, die Sie kaum noch nachvollziehen können?
  • Rechnerisch korrekt? Und ganz simpel: Stimmt die Summe? In die Abrechungen können sich auch Rechenfehler eingeschlichen haben. Wenn Sie einen Dauerauftrag erteilt haben: Stimmt der abgebuchte Betrag mit dem Betrag Ihrer Rechnung überein?

Übrigens: Obwohl die 0190-Nummern durch die 0900-Nummern abgelöst wurden, gibt es immer noch häufig Ärger wegen der hohen Kosten dieser so genannten Mehrwertdienste. Die Telekom übernimmt für diese Anbieter quasi das Inkasso per Telefonrechnung - und stellt sich oft auf den Standpunkt, deren Leistungen bzw. Zustimmung des Kunden zu den Kosten nicht nachvollziehen zu können.

Tipp: Am sichersten ist es, die geforderten Beiträge von dubiosen Anbietern in der Telefonrechnung abzuziehen und die Zahlung mit schriftlicher Begründung zu verweigern. In der Regel vermeiden unseriöse Anbieter Abmahnungen. Falls Sie Ärger mit einer 0900-Nummer haben, können Sie den Anbieter bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation in Erfahrung bringen: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Postfach 8001, 53105 Bonn, Info-Telefon: 0 18 05-10 10 00 (Mo bis Fr 9 bis 15 Uhr), www.regtp.de.

Und noch etwas: Versuchen Sie erst einmal eine gütliche Einigung. Sollte die Telekom-Rechnung fehlerhaft sein, rufen Sie zunächst den Telekom-Service unter 0800-3301020 an. Meist lassen sich einfache Fehler, wie ein übersehener Spezialtarif oder ein doppelt abgerechneter Anschluss, schnell klären.

Einspruch einlegen und nur den reduzierten Betrag überweisen
Wenn es aber hart auf hart kommt, sollten Sie schriftlich Einspruch gegen die Telefonrechnung erheben. Bei hohen Beträgen am besten per Einschreiben mit Rückschein, bei geringeren genügt ein Fax (die Nummer steht auf Ihrer Telekom-Rechung).

Erläutern Sie genau, gegen welche Position(en) sich Ihr Einspruch richtet und warum Sie meinen, die Rechnung sei falsch. Zahlen Sie nur den Ihrer Meinung nach korrekten Betrag oder den Durchschnitt der Telefonrechungen der letzten sechs Monate. Bei Lastschriftverfahren können Sie bei Ihrer Bank eine Rücklastschrift veranlassen.

Tipp: Unbedingt gleichzeitig den reduzierten Betrag überweisen, sonst riskieren Sie die Sperrung Ihres Anschlusses. Verlangen Sie die technische Überprüfung Ihres Anschlusses und beantworten Sie Mahnungen mit dem Verweis auf Ihre Beschwerde. Kommen Sie so nicht weiter, hilft nur noch die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde - oder letztlich ein Anwalt.

Das Beste über Geld, Gesundheit, Ihren persönlichen und beruflichen Erfolg lesen Sie in: "BENEFIT".

 
Google: Zeitsparer oder Zeitfresser?
 

 

 

"Das einzige Mittel gegen Geburt und Tod besteht darin, die Zeit dazwischen zu nutzen."

George Santayana (1863-1952), amerikanischer Dichter und Philosoph 

Mehr: "Internet Auktionen professionell"

 

www.google.de - wer hat diese Suchmaschine nicht schon mal besucht? Mit rund 8 Milliarden Seiten ist sie ein gigantisches Füllhorn an Informationen. Doch manch einer wird von der Fülle der endlosen Ergebnisse geradezu erschlagen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie wie ein Profi Google benutzen.
 
Suchen in Google:
1. Soll das gesamte Web durchsucht werden? Oder nur die Seiten aus Deutschland? Klicken Sie auf den entsprechenden Kreis unterhalb des Eingabefeldes.
 
2. Wenn Sie eine Wortgruppe in Anführungszeichen setzen, berücksichtigt Google die so genannten Phrasen in genau der eingegebenen Reihenfolge.
 
3. Sie möchten spezifische Begriffe ausschließen? Dann tragen Sie diese einfach mit einem Minuszeichen versehen in die Eingabezeile ein. Beispiel: -ebay, -amazon, -euro minimiert kommerzielle Angebote.
 
4. Je mehr Suchbegriffe Sie eingeben, desto schärfer grenzen Sie die Suche ein.
 
Kleines Einmaleins: So schreiben Sie Suchbegriffe in Google
  • Google ignoriert gänzlich Groß- und Kleinschreibung. Sie erzielen also dasselbe Ergebnis. Gleiches gilt für Schreibweisen wie graphik oder grafik.
  • Auch so genannte Stopp-Wörter (wie oder, und, http) werden ignoriert, da sie zur Einschränkung der Suche beitragen, aber die Suche verlangsamen. Halten Sie ein solches Wort für unverzichtbar, setzen Sie ein + (ohne Leerzeichen) davor.
  • Umlaute können verwendet werden. Geschäftsidee wird genau so gesucht wie Geschaeftsidee.
  • Entscheidend ist der tatsächlich eingegebene Begriff "Schreib weise" oder "Schreibweise" bringen unterschiedliche Resultate.
  • Einzahl und Mehrzahl werden unterschiedlich behandelt.
  • Sternchen als Platzhalter - so genannte Wildcards - sind Google nicht geläufig. Ein Sternchen hinter schreib* also, um nach Schreibstil, -stift, -weise etc. zu suchen, bringt nichts.
  • Die beste Suchmaschine versagt, wenn Suchwörter falsch buchstabiert werden. Achten Sie bei Ihrer Eingabe genau darauf - es ist erstaunlich, wie viele Anfragen deswegen scheitern!
 
Mehr zum Thema Google, Internet und Co. lesen Sie regelmäßig in: "PC-Jobs".

   
 

Anzeige

Gewinnen Sie mehr Sicherheit für Ihre Entscheidungen als Selbstständiger

Sie haben sich vor nicht allzu langer Zeit selbstständig gemacht? Dann kennen Sie das: Scheinbar von allen Seiten werden Sie mit Formularen, Mitteilungen, Informationsbroschüren und Werbung eingedeckt. Aber was davon ist für Sie und für den Aufbau Ihres Betriebs wichtig? Um das zu entscheiden, fehlt Ihnen die Erfahrung, vor allem aber die Zeit. Und schnell ist es passiert: Sie haben eine wichtige neue Vorschrift übersehen oder einen wichtigen Steuertermin verpasst.

Gehen Sie dieses Risiko nicht ein! Lassen Sie sich jeden Monat Ihren persönlichen Beraterbrief "Selbstständig heute" direkt in Ihr Büro kommen. Sie erhalten damit die aktuellen Informationen zu
- Steuern
- Personal
- Recht
- Finanzen
- Büro-Organisation und
- direkt verwendbare Musterformular und -briefe.

Überzeugen Sie sich selbst, und fordern Sie "Selbstständig heute" jetzt zum kostenlosen 30-Tage-Test an!

   
In Deutschland wird wieder länger gearbeitet
 

 

"Der Kerl, der die Arbeit erfunden hat, der muss nischt zu tun jehabt haben!"

Aus Berlin

Mehr: "Personalleitung inside"  

 

 

 

 

Laut einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes ist der Trend zu immer kürzeren Wochenarbeitszeiten gebrochen. Erstmals seit 14 Jahren stieg die Zahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland wieder an. Auch die Mobilität hat zugenommen. Um zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen, nehmen die Deutschen immer weitere Wege in Kauf und benutzen dabei meist das Auto. In Führungspositionen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert.

Und das sind die wichtigsten Ergebnisse des Mikrozensus 2004 "Leben und Arbeiten in Deutschland" des Statistischen Bundesamtes:

  • Nach den im März 2004 erhobenen Daten erhöhte sich die Arbeitszeit westdeutscher Männer im Vergleich zu 2003 von 40 auf 40,3 Wochenstunden, die ihrer ostdeutschen Kollegen von 39,8 auf 40,1 Stunden.
  • Bei den Frauen blieb die Arbeitszeit in Ost und West gleich. Sie lag aber wegen des hohen Anteils der Teilzeitarbeit deutlich niedriger, im Westen 29,8 und im Osten 35 Stunden.

Trotz der aktuellen Entwicklung wurde aber in Deutschland 2004 weniger gearbeitet als 1991. Bei den männlichen Beschäftigten ging die Wochenarbeitszeit in diesem Zeitraum von 41,2 auf 40,2 Stunden zurück.

Die Entscheidungsträger in Unternehmen und Behörden in Deutschland sind weiterhin Männer. Die Gleichstellung von Frauen im Beruf sei mitnichten erreicht, so ein Ergebnis des Statistischen Bundesamtes. Im März 2004 waren zwar von allen abhängig Beschäftigten 47 Prozent Frauen, aber nur jede 3. Führungskraft war eine Frau. In den Topetagen sind sie noch seltener vertreten.

In Ostdeutschland allerdings schneiden die Frauen deutlich günstiger ab. Dort waren im März 2004 gut 42 % der Führungskräfte weiblich. Besonders selten arbeiten Frauen in Führungspositionen, wenn sie verheiratet und Mutter sind. Nur 10 % von ihnen hatten eine Führungsposition inne.

Das Auto bleibt das mit Abstand wichtigste Verkehrsmittel, um von der Wohnung zum Arbeitsplatz zu kommen. Gut 67 % fuhren mit dem Pkw. 1996 waren es knapp 65 %. Der Anteil der Fernpendler, die mindestens 50 Kilometer pro Arbeitstag fahren, stieg dabei um einen Punkt auf 5 %. Nur 13 % benutzen öffentliche Verkehrsmittel. 18 % gingen zu Fuß oder fuhren mit dem Fahrrad. Insgesamt stuften sich 30,3 Millionen der 35,7 Erwerbstätigen als Berufspendler ein.

Aus: "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte".

  

Anzeige

95.000 Steuervorschriften lasten auf Deutschlands Unternehmen

Aber: Kennen Sie die 1-Euro-Buchung, die Ihre Steuerlast sofort um 3.080 Euro senkt? Welche Gesetze Ihnen Vorteile bringen, wie Sie sie nutzen und was konkret zu tun ist, um nicht einen Cent zuviel abzuführen, zeigt Ihnen "Unternehmens-Steuern aktuell" - der Steuer-Informationsdienst für alle, die Unternehmenssteuern abführen müssen.

Fordern Sie Ihre GRATIS-Ausgabe gleich an!

   
So finden Sie Passwörter, die leicht zu merken, aber nicht zu knacken sind

 

"Wer lange bedenkt, der wählt nicht immer das Beste."

Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), deutscher Dichter

Mehr: "KIM - Kommunikation im Management"

 

 

 

 

Passwörter schützen vor Missbrauch. Mit einem Passwort verhindern Sie, dass Unbefugte sich Daten von der Festplatte Ihres Computers verschaffen oder auf Ihr Online-Bank-Konto zugreifen. Aber nur, wenn sich Ihr Passwort nicht schnell erraten lässt. Das Problem: Leicht zu merkende Passwörter sind oft auch leicht zu knacken.

Schlechte Passwörter sind zum Beispiel die Namen oder Geburtsdaten von Eltern, Verwandten, Partnern oder Ihrem Haustier. Gute Passwörter sind dagegen nicht leicht zu merken. Abhilfe schafft folgender Trick: Denken Sie sich einen Satz aus, der einige Zahlen enthält und Bilder, die sich mit Sonderzeichen auf der Tastatur wiedergeben lassen. Diesen Satz formen Sie dann mit den Anfangsbuchstaben, Satz- und Sonderzeichen auf der Tastatur zu einer Zeichenfolge um:

Beispiele:
Seit Otto neun ist, trägt er eine Klammer.
Passwort: SO9i,te1).

Acht Gänsefüße hinterlassen Abdrücke am Zaun.
Passwort: 8""hAa###.

Mehr dazu lesen Sie in: "Der neue Brief-Berater"

   
Testen Sie Ihr PC-Wissen!
 

Was ist ein Affengriff? Was ist eigentlich Ping? Und kennen Sie die Bezeichnung OLE? Computer sind aus unserer Welt nicht mehr wegzudenken. Aber nicht jeder kennt sich mit PCs auch gut aus. Wie sieht es bei Ihnen aus? Hier können Sie Ihr Computer-Wissen testen!

Und so geht's: Im Test werden Ihnen 10 Fragen gestellt und Sie haben jeweils 3 Antwortmöglichkeiten. Natürlich ist nur eine die richtige Antwort! Die Auswertung des Tests und weitere Erklärungen zu den Fragen bekommen Sie sofort, nachdem Sie alle Fragen beantwortet haben. Viel Erfolg!

Und los geht's: Testen Sie hier Ihr PC-Wissen!

   
 

Anzeige

Erfolgreich Spenden beschaffen? So gelingt's!

Finanzierung durch Bußgelder, Schreiben von Spendenmailings, Erbschaftsmarketing, Fördertöpfe erschließen? Mit Hilfe des Praxiswissens erfahrener Spendenprofis nutzen Sie jetzt alle Möglichkeiten für die finanzielle Absicherung Ihres Vereins oder Ihrer Organisation.

Hier klicken - "Pro Fundraising" GRATIS testen!

   
Tipps und Termine: So rennt die Maus nicht mehr willkürlich über Ihren Bildschirm

"Die Schwachen haben Probleme. Die Starken haben die Lösungen."

Unbekannt

Mehr: "MS Office für Sekretärinnen"

Kennen Sie das? Sie markieren mit der Maus einen mehrseitigen Text. Doch plötzlich entwickelt die Maus ein Eigenleben und rennt förmlich bis ans Ende des Dokuments. Kurzum: Das präzise Markieren ist nicht möglich.

So lösen Sie das Problem:

1. Setzen Sie den Cursor an den Beginn des zu markierenden Bereichs.
2. Drücken Sie die Umschalttaste und halten Sie diese gedrückt.
3. Rollen Sie jetzt - zum Beispiel mithilfe der Bildlaufleisten - zum Ende des zu markierenden Bereichs und klicken Sie mit der Maus dorthin.
4. Lassen Sie die Umschalttaste los - jetzt ist der Bereich zwischen Beginn und Ende der gewünschten Textpassagen markiert.

Aus: "PC-Tipps für Sekretärinnen"

   
 

Anzeige

Frischen Sie jetzt regelmäßig Ihr Englisch auf. Egal, ob Sie Englisch-Anfängerin oder Englisch-Profi sind

- Wenn Sie bereits sehr gut Englisch sprechen und sehr viele Briefe in britischen oder amerikanischen Englisch schreiben, ist es für Sie wichtig, dass Sie abwechslungsreich sprechen und schreiben.

- Wenn Sie Ihr Englisch als "ganz gut" bezeichnen und häufig mit anderen ausländischen Geschäftspartnern kommunizieren, haben Sie bereits eine recht gute Basis. Hier ist es wichtig, dass sich keine "Formulierungs-Gewohnheiten" einschleichen und Sie Ihr Englisch öfter überprüfen.

- Wenn Sie nur ab und zu mit ausländischen Geschäftspartnern kommunizieren, brauchen Sie zwischendurch immer wieder Anregungen und Auffrischungen, um nicht aus der Übung zu kommen.

Das besondere an "Secretary Today" ist, dass das Englisch-Training genau auf die Sekretärin und Assistentin abgestimmt ist.

Sie bekommen kein 08/15-Englisch-Standard-Training! Überzeugen Sie sich selbst - jetzt 30 Tage gratis testen!

   
Denk-Rätsel: Pferd und Mann

"Sei nett zu Tieren - du könntest selbst eins sein."

Norbert Blüm (*1935), deutscher Politiker (CDU), 1982-98 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

Mehr: "Die neue REDENBERATER" 

Dem schönen Pferde steht's wohl an,
doch rückwärts, wohl gepflegt, dem Mann.

PS: Die Lösung finden Sie nächste Woche an dieser Stelle!

Lösung des Denkrätsels vom 25.06.2005:
Zwei Väter und zwei Söhne gehen gemeinsam auf die Jagd.
Sie bringen drei Hasen nach Hause. Jeder von ihnen hat aber einen Hasen geschossen!

Wie ist das möglich?

Lösung:
Es handelt sich um Großvater, Vater und Sohn, die auf die Jagd gehen! Es sind also nur 3 Personen. Trotzdem ist die Bedingung mit den zwei Vätern erfüllt, da ja der Großvater der Vater des Vaters ist.

Halten Sie Ihre grauen Zellen auf Trab! Mehr dazu lesen Sie in "Dr. Spitzbart's Gesundheitspraxis".

   
Gewinnspiel der Woche: 10 große Grillpartys zu gewinnen
 

 

"Elend wird vergessen, gibt's nur was zu essen."

Miguel de Cervantes (1547-1616), spanischer Dichter

Mehr: "Gewinnen!"

Weitere Gewinne: 33 Bruzzzler Grill-Sets mit Fön und Schürze

Machen Sie mit beim Wiesenhof-Gewinnspiel, und mit etwas Glück sind Sie einer von 10 Gewinnern einer fantastischen Grillparty mit allem Drum und Dran: Biergartentisch und -bank, Grillschürze, Grillfön, ein Partyfass Bier und natürlich jede Menge original Bruzzzler. Um teilzunehmen, schreiben Sie Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift, Ihre E-Mail-Anschrift, Ihre Telefonnummer, Ihr Geburtsdatum und die Lösung auf einen Postkarte und schicken Sie diese an die angegebene Adresse. Sie können auch über das Internet unter www.bruzzzler.com teilnehmen.

Gewinn-Frage: Welche Bruzzzler Neuheit bringt Wiesenhof in dieser Saison auf den Grill? Bruzzzler Rollbraten oder Bruzzzler Steaks?

Lösungs-Vorschlag: Bruzzzler Steaks

Teilnahmeschluss: 31.07.05

Postkarte an:
Wiesenhof
Bruzzzler Gewinnspiel
Paul-Wesjohann-Straße 45
49429 Visbek/Rechterfeld

Monat für Monat stellt Ihnen "Vera's Glücks-Ratgeber" viele phantastische Gewinnchancen vor. Nutzen Sie Ihre Chance und fordern Sie Ihre kostenlose Test-Ausgabe von "Vera's Glücks-Ratgeber" heute noch an. Zusätzlich bekommen Sie die wertvolle Broschüre "Die 7 Spezial-Tricks der Gewinnspiel-Könige" gratis dazu!

   
Lesen Sie in der nächsten Ausgabe
  • Haustiere im Büro: Besser arbeiten mit Bello
  • Waldkindergärten: Modeerscheinung oder echte Alternative?

   
Impressum
Kontakt
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Fragen an die Redaktion: redaktion@vnr.de
Technische Probleme: webmaster@vnr.de
Produktinformationen: info@vnr.de

Haftungsausschuss und Vervielfältigung
Sämtliche Beiträge und Inhalte sind journalistisch recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen. Weiterhin ist die Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlags zeigen. Vervielfältigungen jeder Art, als auch die Aufnahme in andere Online-Dienste und Internet-Angebote oder die Vervielfältigung auf Datenträger, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Genehmigung der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erfolgen.

Sicherheitsgarantien
Wir wissen das Vertrauen, das unsere Leser/-innen in uns setzen, zu schätzen. Deshalb behandeln wir alle Daten, die Sie uns anvertrauen, mit äußerster Sorgfalt. Mehr dazu lesen Sie in unseren Sicherheitsgarantien, indem Sie den nachfolgenden Link anklicken: Sicherheitsgarantien.

Abbestellen
Falls Ihnen unser Angebot nicht zusagt und Sie sich von der Wochendausgabe Ihres VNR- Newsletters wieder abmelden möchten, klicken Sie einfach den nachfolgenden Link an und Sie werden automatisch abgemeldet: Abmeldung.

Impressum
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service der

Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Herausgeber: Dr. Harald Feldkamp (V.i.s.d.P)
Chief Content Managerin: Sabine Olthof
Redaktion: Eva Fiene
Theodor-Heuss-Str. 2-4
D-53177 Bonn
Tel.: 02 28 - 9 55 05 55
Fax: 02 28 - 35 97 10
E-Mail: redaktion@vnr.de

USt.-ID: DE 812639372 | Amtsgericht Bonn, HRB 8165 | Vorstand: Helmut Graf

© Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Alle Rechte vorbehalten.