Von: bounce+N26-ID1019503-C2@vnr-ag.de im Auftrag
von Verlag fuer die Deutsche Wirtschaft AG
[beratungsletter@vnr-ag.de] Gesendet: Mittwoch, 2. November 2005
16:55 An: stc45@web.de Betreff: Nebenberuflich selbstständig
- so geht's , Herr apitz
Nebenberuflich selbstständig - so geht's , lieber
Herr apitz
Lieber Herr
apitz,
letztes Wochenende hatten wir Besuch von einem
befreundeten Paar mit 2 Kindern. Er, 37 Jahre, ist fest
angestellt, sie, 35 Jahre, ist zur Zeit im Mutterschutz und
mit den beiden Kindern voll ausgelastet. Er träumt von seinem
eigenen Unternehmen und möchte sich gerne selbstständig
machen, sie legt viel Wert auf die finanzielle Sicherheit
einer Festanstellung. Einig sind sich beide, dass es sehr
riskant wäre einfach zu kündigen und einen selbstständigen
Neuanfang zu wagen.
Nach stundenlangen Diskussionen
waren wir uns einig, dass ein nebenberuflicher Start
vielleicht das Richtige für die Beiden wäre. Der Hauptvorteil:
Er muss nicht sofort alles hinter sich abbrechen und hat durch
die hauptberufliche Einnahmequelle genügend Freiraum, um seine
Geschäftsidee zu testen und ggf. zu verfeinern, ohne den
Unterhalt für die Familie zu gefährden.
Ich konnte dann
auch gleich die Vorteile meiner Verlagstätigkeit ausspielen
und habe aus "PC
Jobs“ die Voraussetzungen für eine
nebenberufliche Tätigkeit herausgesucht. (In "PC
Jobs“ finden Sie übrigens auch zahlreiche
Ideen für eine nebenberufliche Tätigkeit mit PC und Internet.)
Für alle, die ebenfalls mit dem Gedanken spielen sich
nebenberuflich selbstständig zu machen, habe ich hier die
wichtigsten Voraussetzungen zusammengefasst:
Eine
selbstständige Nebentätigkeit zeichnet sich für die
Finanzämter durch folgende Merkmale aus: - Einsatz
eigenen Kapitals - Eigenes Unternehmer- und
Haftungsrisiko - Weisungsungebundenes Arbeiten -
Keinerlei Urlaubs- oder Lohnfortzahlungsansprüche - Keine
Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
Aufgrund
des Rechts der freien Berufswahl ist der nebenberuflich
Selbstständige nicht verpflichtet, seinen Chef über die
Selbstständigkeit zu informieren. Ebenso wenig darf der
Vorgesetzte die Selbstständigkeit verbieten. Nur die
sogenannte Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag
schränkt diesen Grundsatz ein. Beispiel: "Nebenbeschäftigungen
– auch unentgeltliche – dürfen nur nach Zustimmung des
Arbeitgebers ausgeübt werden, es sei denn, die Interessen
des Arbeitgebers werden durch diese Nebenbeschäftigung
nicht berührt."
Im Klartext: Jeder kann sich
ohne Erlaubnis des Chefs nebenberuflich selbstständig machen,
es sei denn, der Arbeitnehmer... ... macht seinem
Arbeitgeber Konkurrenz. ... vernachlässigt aufgrund der
Selbstständigkeit seine Pflichten als Angestellter. ...
verwendet den vertraglich zugesicherten Erholungsurlaub auf
die Nebenbeschäftigung und ist deshalb unausgeruht. ... hat
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt und arbeitet
nebenberuflich, anstatt zu genesen.
Schaffen Sie
Klarheit Um nicht leichtfertig den Arbeitsplatz zu
gefährden, ist es in den meisten Fällen ratsam, mit dem
Vorgesetzten über die selbstständige Nebentätigkeit zu
sprechen. Hilfreich sind auch schriftliche Vereinbarungen, in
denen zum Beispiel die nebenberufliche Tätigkeit während der
Urlaubszeit geregelt ist. Beamte und Mitarbeiter des
öffentlichen Dienstes benötigen bis auf wenige Ausnahmen
ohnehin die Genehmigung des Dienstherren für die
nebenberufliche Selbstständigkeit. Ausnahmen sind in der
jeweils gültigen Nebentätigkeitsverordnung geregelt.
Genehmigungsfrei sind Nebentätigkeiten auf
künstlerischem, wissenschaftlichem oder schriftstellerischem
Gebiet. Gleiches gilt für Vortrags- und Dozententätigkeiten.
Auch bei geringfügigen Nebentätigkeiten gilt die Genehmigung
als automatisch erteilt. Ein selbstständiger Nebenjob
gilt in der Praxis allerdings nicht mehr als geringfügig, wenn
mehr als acht Stunden pro Woche aufgewendet werden und der
Verdienst im Verhältnis zum Gehalt lukrativer ist. Ist
diese Grenze einmal überschritten, sollte sich der
Arbeitnehmer ohnehin fragen, ob der Wechsel in die
hauptberufliche Selbstständigkeit nicht vorzuziehen
ist.
Rentner und Arbeitslose Auch Rentner und
Arbeitslose können sich nebenberuflich selbstständig machen,
ohne ihre Leistungsansprüche zu verlieren. Dazu müssen sie
allerdings bestimmte Vorschriften beachten.
Landesversicherungsanstalten sowie die Arbeitsämter geben
Auskunft.
Beiträge zur
Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung
müssen nebenberuflich Selbstständige nur dann zahlen, wenn sie
Mitarbeiter beschäftigten (Arbeitgeberanteil). Der
Existenzgründer selbst bleibt über seinen Hauptberuf in der
gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und
Arbeitslosenversicherung und ist somit rundum
geschützt.
Vorsicht, Finanzamt! Vorsicht ist
allerdings gegenüber dem Finanzamt geboten. Weist die
selbstständige Nebentätigkeit fortlaufend Verluste aus, stuft
die Behörde die Selbstständigkeit als Liebhaberei ein.
Konsequenz: Die Kosten, die durch die Selbstständigkeit
anfallen, lassen sich nicht als betriebliche Ausgaben
deklarieren.
Folgende Merkmale sprechen aus Sicht
der Finanzämter für die ernsthafte Absicht, Umsatz und Gewinne
zu erzielen: - Es bestehen nachweislich
Geschäftsbeziehungen zu Kunden. - Es liegen Kundenumsätze
vor, oder die Verluste sinken von Jahr zu Jahr. - Die
selbstständige Nebentätigkeit wird dauernd und auf
kaufmännisch professionelle Art und Weise
betrieben.
Erkennt das Finanzamt die nebenberufliche
Selbstständigkeit an, behandelt es die Einkünfte aus dieser
Tätigkeit grundsätzlich getrennt vom Arbeitseinkommen. Mit der
Einkommensteuererklärung teilt der Teilzeit-Unternehmer seine
Umsätze bzw. seine Einnahmen und Verluste mit. Die meisten
selbstständigen Nebenberufler haben den Status eines
Kleingewerbetreibenden und müssen wie jeder andere Unternehmer
Gewerbesteuer zahlen. Ausnahme sind wie immer die freien
Berufe.
Ich wünsche allen Gründern viel Erfolg und
Ihnen allen eine schöne Woche!
Ihre
Sabine
Olthof Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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Tätigkeit effektiv einsetzen
Machen
Sie sich selbstständig mit einem Taxibus Eine der
Geschäftsideen für die Zukunft könnte ein Taxibus-Unternehmen
sein. Statt klassischer Linienbusse verkehren zum Beispiel im
Kreis Heinsberg bei Aachen schon heute nur noch so genannte
Taxibusse. Wer mitfahren will, ruft eine halbe Stunde vor
Abfahrt an. Der Verkehrsunternehmer leitet die Anfrage per SMS
an den Taxisbus-Fahrer weiter. Artikel
lesen
eBay
kümmert sich vermehrt um die Verkaufsagenten Bei
eBay tut sich einiges für Verkaufsagenten. Neben kleineren
Änderungen am Verkaufsagenten-Programm sollen nun die
Transparenz und die Kommunikation verbessert werden. Durch
Umfragen will eBay die Verkaufsagenten in die Prozesse mit
einbeziehen. Artikel
lesen
Sie möchten Ihr
eigener Chef sein, aber Ihnen fehlt noch die
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Auch
bei aggressivem Wettbewerb: Verkaufen Sie nicht unter
Einstandspreis Das Bundeskartellamt hat gegen die
Drogeriemarktkette Schlecker Bußgelder wegen des Verstoßes
gegen das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis verhängt.
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen stellt es eine
unbillige Behinderung dar, wenn Unternehmen mit überlegener
Marktmacht nicht nur gelegentlich Waren unter Einstandspreis
verkaufen. Achten Sie also darauf, dass Sie nie unter
Einstandspreis verkaufen. Artikel
lesen
Bei
der Planung Ihrer Rettungswege müssen Sie sich an Richtlinien
orientieren Wenn Sie Ihren Betrieb umbauen oder neu
strukturieren, sollten Sie immer beachten, dass Sie
Rettungswege nach den aktuellen Brandschutzbestimmungen
gestalten. Dabei gilt es zu beachten, dass es für Rettungswege
keine 100-prozentig bindenden Vorgaben gibt und der
Ermessensspielraum entsprechend der Gegebenheiten sehr groß
ist. Artikel
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Das
Auskunftsrecht für Ihre Mitarbeiter: Umfassend, aber nicht
grenzenlos Personaldaten sind naturgemäß besonders
sensibel. Der Schutz der Daten ist ein wichtiger Teil des
betrieblichen Datenschutzes. Damit korrespondiert ein
umfassendes Auskunftsrecht Ihrer Mitarbeiter, das dem
Einsichtsrecht gleichsteht. Auskunftsrecht bedeutet: So wie
Ihr Mitarbeiter berechtigt ist, seine Personalakte einzusehen,
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über ihn gespeichert werden. Artikel
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Die
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Auftragsschwankungen Flexible Arbeitszeit kann ein
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Arbeitnehmer
müssen sich an die Klagefrist halten Ein
Arbeitgeber kündigte einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin.
Die Arbeitnehmerin erhob nach Ablauf der Klagefrist
Kündigungsschutzklage. Sie beantragte beim Arbeitsgericht,
ihre Klage nachträglich zuzulassen, weil sie nichts von der
Klagefrist nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gewusst
habe und die Klagefrist auch nicht auf dem Merkblatt des
Integrationsamtes gestanden habe. Artikel
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Kopfläuse
- Rechtssicher handeln in "lausigen
Zeiten" Kopfläuse sind ein immer wiederkehrendes
Ärgernis an Schulen. Als Schulleiter werden Sie immer wieder
vor der Frage stehen: Welche Maßnahmen müssen Sie in einem
solchen Fall ergreifen, inwieweit dürfen Sie Schüler vom
Unterricht ausschließen und dürfen Sie die Schüler überhaupt
auf Kopfläuse untersuchen? Nun gibt es neue Regelungen für den
Fall, dass an Ihrer Schule Kopfläuse
auftreten. Artikel
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Steuern - So funktioniert die
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gebildet hatten, können Sie mit Ihrer Steuererklärung
zusätzlich eine 20-prozentige Sonderabschreibung geltend
machen. Dabei gibt es bei Sonderabschreibung einen
Extra-Vorteil für Gründer. Denn für Anschaffungen im 1. Jahr
als Selbstständiger können Sie eine Sonderabschreibung auch
ohne vorherige Ansparabschreibung vornehmen. Artikel
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Das
Finanzamt kennt beim Verspätungszuschlag kein
Pardon Dass das Finanzamt die Steuererklärung Ihres
Unternehmens zügig bearbeitet, ist oft mehr Wunsch als
Wirklichkeit. Wenn aber im umgekehrten Fall Sie Ihren
steuerlichen verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen,
droht gleich ein Verspätungszuschlag. Das Finanzamt kennt beim
Verspätungszuschlag kein Pardon und weiß die Finanzgerichte
hinter sich. Artikel
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lüften das Geheimnis, wie Selbstständige ihre
Steuerlast ...
...mit nur 15
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Ihnen als Selbstständiger fehlen zwei
Dinge: Zeit und Geld. Mit dem brandneuen
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wo Sie unkompliziert ansetzen können, um deutlich
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So
schaffen Sie es, Ihr PR-Budget 2006
aufzustocken Zurzeit wird in den meisten
Unternehmen das PR-Budget für das Jahr 2006 festgelegt. Dabei
machen Geschäftsführer die Höhe des PR-Budgets häufig in
erster Linie von der Umsatz- und Gewinnentwicklung ihrer Firma
abhängig. Um Ihr zukünftiges PR-Budget aufzustocken, müssen
Sie Ihrem Chef klarmachen, welchen Wert die Arbeit Ihrer
Abteilung für Ihre Firma tatsächlich hat. Artikel
lesen
So
wird Supermarkt-TV zum Werbeträger von
morgen Supermarkt-TV ist DER Werbeträger der
Zukunft. Der fünftgrößte TV-Sender der USA ist ein
Supermarkt-TV-Sender: Wal-Mart TV, der hauseigene Fernsehkanal
der Supermarktkette. Bei Wal-Mart TV schalten 110 Unternehmen,
darunter auch Schwergewichte wie Procter & Gamble und
Unilever, ihre Werbung. Artikel
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vor Ihren Kunden und Mitarbeitern eine freie Rede halten. Auch
wenn Sie kein Routinier im Sprechen vor einer Gruppe von
Menschen sind, können Sie die freie Rede mit unseren 5 Tipps
ganz einfach üben. Artikel
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Für Reden,
Vorträge und Präsentationen: So ernten Sie
Standing Ovations.
Was Sie fachlich zu sagen haben, weiß
keiner besser als Sie selbst. Doch entscheidend
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Chronikdaten
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etwas Glück und Fantasie sowie etwas Rechercheaufwand finden
Sie einen zum Geburtsdatum passenden, ungewöhnlichen
Aufhänger. Finden Sie für Ihre Gratulation heraus, was sich
noch am Kalenderdatum des Geburtstages - auch einige Jahre
früher oder später - ereignete. Artikel
lesen
Führungskommunikation:
Ungeschliffen ist nicht authentisch In Gesprächen
mit Führungskräften fällt immer wieder auf, dass authentisches
Führungsverhalten damit gleichgesetzt wird, sich anderen
ungefiltert zuzumuten. So entstehen rohe, einschüchternde
Verhaltensweisen, sagt der Trainer, Berater und Seelsorger
Prof. Rupert Lay. Dabei können sich Authentizität und Respekt
vor anderen in der Führungskommunikation
ergänzen. Artikel
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Finanzierung sicher umgehen - Marketing und
Vertrieb: So machen Sie Ihre Ich-AG bekannt -
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Fehler
Wie
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Erfüllung gehen. Spezielle Euro-Auslandsanleihen machen es
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Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, die Deutschland mit über
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Doppelbelastung für Bundesbürger und fremde Staatsbürger zu
vermeiden. Artikel
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Speiseröhre. Artikel
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Selbsthilfe - Behindertendachverband mit neuem
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Behinderte hat einen neuen Namen. Die neue Bezeichnung lautet
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Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren
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