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Gesendet: Montag, 29. Mai 2006 08:35
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Betreff: Ratten mögen kein Internet

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 29. Mai 2006

Ratten mögen kein Internet
Microsoft und die Berichterstattung
Wenn Ihr PC nicht startet
60 Gigabyte für die Hosentasche
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Ratten mögen kein Internet

Hallo, liebe Leser,

in den USA wurde wieder einmal in Sachen Internet prozessiert. Ob Politik oder Unternehmen - immer wieder einmal tut sich der eine oder andere schwer mit den dort recht freigiebig verbreiteten Informationen.

Diesmal traf es den Computerhersteller Apple, dem per Gericht beschieden wurde, dass auch Online-Journalisten den Schutz der Pressefreiheit genießen.

Im Fall "Apple gegen Blogger" hat ein kalifornisches Gericht am Freitag entschieden, dass Blogger und Online-Journalisten ebenso unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen wie ihre Kollegen bei traditionellen Medien. Apple wollte Mitarbeiter der Websites AppleInsider und PowerPage zur Herausgabe von E-Mails zwingen, in denen Apple-Mitarbeiter mutmaßlich Firmengeheimnisse zu Produktinnovationen weitergegeben haben sollen.

Die Redakteure der beiden Websites müssen ihre Quellen nicht preisgeben und schützen die Informanten damit vor der Justiz, so wie es der erste Zusatz der US-Verfassung und das kalifornische Recht garantieren.

Die Richter befanden, dass es dem verfassungsmäßigen Schutz der Presse widersprechen würde, wenn Journalisten grundsätzlich keine Firmeninterna veröffentlichen dürften. Damit hoben die drei Berufungsrichter ein Urteil vom vergangenen Jahr auf, das Apple Recht gegeben hatte. Die einstweilige Verfügung, mit der Apple die Herausgabe von Daten der Internet-Service-Provider der beklagten Websites erzwingen wollte, wurde unwirksam.

Dass nicht nur wirtschaftliche Interessen wie im obengenannten Fall oder Zensurbestrebungen wie in China zu einem eher gestörten Verhältnis zum weltweiten Netz führen können, durften in der letzten Woche aber auch tausende Neuseeländer erleben.

Wie die Netzeitung berichtete, standen am letzten Montag rund 100.000 Kunden des neuseeländischen Providers Telecom New Zealand plötzlich im informationstechnischen Dunkel. Sie hatten keine Internetverbindung mehr und auch Telefone und Handys waren außer Betrieb. Da auch die elektronischen Geldtransaktionen nicht funktionierten, blieb sogar die Börse in Wellington fast den ganzen Tag über geschlossen.

Der Ausfall, der mehr als vier Stunden andauerte, war aber nicht etwa das Werk böswilliger Technikkritiker, sondern hatte eine ganz schlichte Ursache: Ratten hatten ein wichtiges Internetkabel an einer Brücke in der Nähe der Hauptstadt Wellington durchgenagt und so den Blackout herbeigeführt.

Unbekannt ist, ob es sich bei den Tieren um Leseratten handelte.

Mit tierfreundlichem Gruß

Torsten Kieslich


Microsoft und die Berichterstattung

Aus den Medien

Der Softwarekonzern Microsoft will in Deutschland die redaktionelle Berichterstattung von Computermagazinen über die Office-2007-Vorabversion kontrollieren. Verlage, die eine Kopie von "Office Professional Plus 2007 Beta 2" auf den Heft-CDs und –DVDs vertreiben möchten, sollen einen Vertrag unterschreiben.

Damit sichert sich Microsoft Mitsprache bei den redaktionellen Inhalten und eine Prüfung der Veröffentlichungen zu. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild in ihrer aktuellen Ausgabe. Das Hamburger Computermagazin hat den Vertrag nicht unterschrieben und verzichtet auf das Programm für die Heft-CD/-DVD.

Nur Verlage, die den Vertrag unterschreiben, bekommen eine Lizenz des Programms für ihre Heft-Datenträger. Ein Kernpunkt der "Vertriebsvereinbarung": Die Verlage stellen Microsoft einen Entwurf der geplanten Artikel zur "Prüfung und Stellungnahme" zur Verfügung. Die Redaktionen sollen dann bei der Einbeziehung der empfohlenen Änderungen "kooperieren". Damit sollen etwa "Inkorrektheiten in Bezug auf die Produkte" und eine "Herabsetzung von Microsoft und/oder jeglichen Produkten" vermieden werden. Außerdem gibt Microsoft in einer "Anleitung für Verlage zu genehmigten Inhalten" einige Textpassagen für die Heftveröffentlichung vor.

Der Vertrag regelt auch die Inhalte der Heft-CDs/-DVDs, auf denen "Microsoft Office 2007" vertrieben wird. So sind etwa so genannte "Open-Source-Produkte" auf solchen Datenträgern verboten. Namentlich wird das kostenlose Büroprogramm "Open Office" genannt. Zwar will Microsoft zusätzliche Programme "nicht vorschreiben", behält sich aber das Recht vor, "zusätzliche Inhalte zu genehmigen". Dazu soll eine Vorabkopie der Heft-CDs/-DVDs zur Prüfung an Microsoft geschickt werden.

Computerbild hat sich entschieden, den Vertrag nicht zu unterschreiben, und verzichtet auf die Verbreitung der Office-Vorabversion. "Dieser Vertrag ist ein grober Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit", sagt Hans-Martin Burr, stellvertretender Chefredakteur des Magazins. Sich darauf einzulassen sei eine Bankrott-Erklärung redaktioneller Freiheit.

Wenn Ihr PC nicht startet

Ein Tipp aus "PC-Wissen für Senioren"

Nichts ist ärgerlicher, als wenn Ihr PC nicht startet und nur eine sonderbare Fehlermeldung ausgibt. Was ist der Grund für (Fehler-) Meldungen? Um dies herauszufinden, ist es notwendig, die Abläufe, nach denen Ihr PC arbeitet, zu kennen:

Alle Programme auf Ihrem PC arbeiten nach einem festen Schema. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um das Betriebssystem Windows handelt, um ein Anwendungsprogramm wie Word oder einen Druckertreiber, der die Daten zum Drucken aufbereitet.

Innerhalb des Ablaufschemas kann ein Programm zwar entscheiden, welche Aufgaben auszuführen sind. Tritt aber eine für das Programm unerwartete Situation auf, kommt es zu einer Fehlermeldung – eine Art Hilferuf, dass sich Ihr Programm verlaufen hat. Da das Programm nicht mehr weiter weiß, sind die Fehlermeldungen oftmals auch alles andere als eindeutig. Verständlich, denn wie können Sie jemandem präzise beschreiben, wo Sie sich gerade befinden, wenn Sie sich verlaufen haben?

Welche Auswirkung eine Fehlermeldung hat, lässt sich im Voraus kaum sagen. So kann der gleiche Fehler in verschiedenen Situationen ganz unterschiedliche Folgen haben. Beispiel: Verlaufen Sie sich in Deutschland, können Sie jederzeit nach dem Weg fragen. Im Ausland ist das deutlich schwieriger, wenn Sie nicht der fremden Sprache mächtig sind.

Außerdem sind viele Meldungen eher ein Warnhinweis als ein echter Fehler. Doch dies zu unterscheiden, ist nicht immer ganz leicht. Die Redaktion von PC-Wissen für Senioren sammelt deshalb ständig die unterschiedlichsten Fehlermeldungen und erarbeitet hierzu die passenden Lösungen.

Schwarzer Bildschirm mit Fehlermeldung beim Start des PCs

Sie schalten Ihren PC ein – doch der Bildschirm bleibt dunkel. Windows wird nicht gestartet, sondern es erscheint auf dem Bildschirm eine der folgenden Meldungen:

  • "Reboot and Select proper Boot device or Insert Boot Media in selected Boot device"
  • "Datenträger entfernen. Neustart: Taste drücken"
  • "Kein System oder Laufwerksfehler. Wechseln und Taste drücken"
  • "NTLDR fehlt. Neustart mit beliebiger Taste"
  • "Ungültiges System. Datenträger wechseln und Taste drücken"

Ursache für diese Fehlermeldung ist, dass Ihr PC beim Starten kein Betriebssystem (= Windows) findet. Welche Meldung genau erscheint, und ob diese in deutscher oder englischer Sprache erscheint, hängt von der genauen Fehlerursache ab.

Generell gilt: Erscheint ein Hinweis, dass kein System vorhanden ist, sollen Sie einen Neustart ausführen oder kommen in der Meldung die englischen Begriffe "Booten", "Reboot", "Boot device" oder "Boot Media" vor, ist dies immer auf den gleichen Fehler zurückzuführen.

Und so können Sie das Problem lösen:

  • Prüfen Sie, ob sich in Ihrem Diskettenlaufwerk eine Diskette befindet. Entnehmen Sie die Diskette und starten Sie Ihren PC neu.
  • Je nach Einstellung mögen es manche PCs auch nicht, wenn sich im CD/DVD-Laufwerk noch eine CD/DVD befindet. Entnehmen Sie alle CDs/DVDs aus den Laufwerken und starten Sie den PC neu.
  • Verfügen Sie über einen USB-Speicher (dieser wird auch als Memory-Stick, der beim Starten an Ihrem PC eingesteckt ist? Ziehen Sie den USB-Speicher und starten Sie Ihren PC neu.
  • Haben Sie an Ihrem PC externe Festplatten angeschlossen? Ziehen Sie die Kabel zu den externen Festplatten oder schalten Sie diese aus. Starten Sie Ihren PC neu.

Wenn keine der aufgeführten Lösungen das Problem beseitigt und nach dem Einschalten Ihres PCs nach wie vor eine der Meldungen erscheint, ist dies ein Zeichen für einen Defekt an Ihrer Festplatte. In diesem Fall sollte ein Service-Techniker Ihren PC untersuchen und prüfen, ob

 

  • die Festplatte korrekt im BIOS angemeldet ist,
  • ob der PC die Festplatte beim Booten erkennt,
  • ob sich auf der Festplatte ein Bootsektor befindet,
  • oder ob die Festplatte mechanisch defekt ist.

Fachbegriff: BIOS

BIOS steht für "Basic Input Output System". Das BIOS stellt die Software dar, die für die absoluten Grundfunktionen der Hardware zuständig ist. Ohne das BIOS funktionieren insbesondere die Geräte wie Tastatur, Festplatte oder Bildschirm nicht. Das BIOS bleibt auch nach dem Ausschalten erhalten, da es in nicht veränderbaren Speicherbausteinen auf der Systemplatine des PCs gespeichert ist. Bei neueren PCs kann es mit speziellen Programmen auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Dieser Tipp stammt aus der Redaktion von PC-Wissen für Senioren.


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  • Informationen über das Blitzen: So vermeiden Sie rote Augen und Schatten. Kreieren Sie darüber hinaus den richtigen Hintergrund!
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60 Gigabyte für die Hosentasche

Der Spezialist für mobile Datenspeicherlösungen Iomega  hat eine besonders kleine mobile Festplatte auf dem Markt gebracht. Die Harddisk im 1,8-Zoll-Formfaktor ist in einem Gehäuse mit den Abmessungen von rund 86 mal 73 mal 12 Millimeter untergebracht und passt damit bequem in jede Hosentasche. Trotz ihrer geringen Abmessungen bietet sie Platz für stolze 60 Gigabyte an Daten.

Die Stromversorgung der Disk erfolgt per USB, was weitere Kabel oder gar ein Netzteil überflüssig macht. Die Platte wiegt 100 Gramm, unterstützt USB 2.0 und schaufelt die Daten mit 25 Megabyte pro Sekunde auf die Harddisk oder auf den Computer.

Im Lieferumfang ist neben dem Lederetui auch nützliche Software enthalten - Iomega Automatic Backup Pro, MusicMatch und Adobe Photoshop Album. Das Gerät ist zum Preis von etwa 250 Euro im Handel erhältlich.

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