Computerwissen Daily | ||||||||||||
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Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 29. Mai 2006 | ||||||||||||
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Ratten mögen kein Internet Hallo, liebe Leser, Diesmal traf es den Computerhersteller Apple, dem per Gericht beschieden wurde, dass auch Online-Journalisten den Schutz der Pressefreiheit genießen. Im Fall "Apple gegen Blogger" hat ein kalifornisches Gericht am Freitag entschieden, dass Blogger und Online-Journalisten ebenso unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen wie ihre Kollegen bei traditionellen Medien. Apple wollte Mitarbeiter der Websites AppleInsider und PowerPage zur Herausgabe von E-Mails zwingen, in denen Apple-Mitarbeiter mutmaßlich Firmengeheimnisse zu Produktinnovationen weitergegeben haben sollen. Die Redakteure der beiden Websites müssen ihre Quellen nicht preisgeben
und schützen die Informanten damit vor der Justiz, so wie es der erste
Zusatz der US-Verfassung und das kalifornische Recht
garantieren. | ||||||||||||
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Microsoft und die Berichterstattung Aus den Medien Der Softwarekonzern Microsoft will in Deutschland die redaktionelle Berichterstattung von Computermagazinen über die Office-2007-Vorabversion kontrollieren. Verlage, die eine Kopie von "Office Professional Plus 2007 Beta 2" auf den Heft-CDs und –DVDs vertreiben möchten, sollen einen Vertrag unterschreiben. Damit sichert sich Microsoft Mitsprache bei den redaktionellen Inhalten und eine Prüfung der Veröffentlichungen zu. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild in ihrer aktuellen Ausgabe. Das Hamburger Computermagazin hat den Vertrag nicht unterschrieben und verzichtet auf das Programm für die Heft-CD/-DVD. Nur Verlage, die den Vertrag unterschreiben, bekommen eine Lizenz des Programms für ihre Heft-Datenträger. Ein Kernpunkt der "Vertriebsvereinbarung": Die Verlage stellen Microsoft einen Entwurf der geplanten Artikel zur "Prüfung und Stellungnahme" zur Verfügung. Die Redaktionen sollen dann bei der Einbeziehung der empfohlenen Änderungen "kooperieren". Damit sollen etwa "Inkorrektheiten in Bezug auf die Produkte" und eine "Herabsetzung von Microsoft und/oder jeglichen Produkten" vermieden werden. Außerdem gibt Microsoft in einer "Anleitung für Verlage zu genehmigten Inhalten" einige Textpassagen für die Heftveröffentlichung vor. Der Vertrag regelt auch die Inhalte der Heft-CDs/-DVDs, auf denen "Microsoft Office 2007" vertrieben wird. So sind etwa so genannte "Open-Source-Produkte" auf solchen Datenträgern verboten. Namentlich wird das kostenlose Büroprogramm "Open Office" genannt. Zwar will Microsoft zusätzliche Programme "nicht vorschreiben", behält sich aber das Recht vor, "zusätzliche Inhalte zu genehmigen". Dazu soll eine Vorabkopie der Heft-CDs/-DVDs zur Prüfung an Microsoft geschickt werden. Computerbild hat sich entschieden, den Vertrag nicht zu unterschreiben,
und verzichtet auf die Verbreitung der Office-Vorabversion. "Dieser
Vertrag ist ein grober Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit",
sagt Hans-Martin Burr, stellvertretender Chefredakteur des Magazins. Sich
darauf einzulassen sei eine Bankrott-Erklärung redaktioneller
Freiheit. | ||||||||||||
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Wenn Ihr PC nicht startet Ein Tipp aus "PC-Wissen für Senioren" Nichts ist ärgerlicher, als wenn Ihr PC nicht startet und nur eine sonderbare Fehlermeldung ausgibt. Was ist der Grund für (Fehler-) Meldungen? Um dies herauszufinden, ist es notwendig, die Abläufe, nach denen Ihr PC arbeitet, zu kennen: Alle Programme auf Ihrem PC arbeiten nach einem festen Schema. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um das Betriebssystem Windows handelt, um ein Anwendungsprogramm wie Word oder einen Druckertreiber, der die Daten zum Drucken aufbereitet. Innerhalb des Ablaufschemas kann ein Programm zwar entscheiden, welche Aufgaben auszuführen sind. Tritt aber eine für das Programm unerwartete Situation auf, kommt es zu einer Fehlermeldung – eine Art Hilferuf, dass sich Ihr Programm verlaufen hat. Da das Programm nicht mehr weiter weiß, sind die Fehlermeldungen oftmals auch alles andere als eindeutig. Verständlich, denn wie können Sie jemandem präzise beschreiben, wo Sie sich gerade befinden, wenn Sie sich verlaufen haben? Welche Auswirkung eine Fehlermeldung hat, lässt sich im Voraus kaum sagen. So kann der gleiche Fehler in verschiedenen Situationen ganz unterschiedliche Folgen haben. Beispiel: Verlaufen Sie sich in Deutschland, können Sie jederzeit nach dem Weg fragen. Im Ausland ist das deutlich schwieriger, wenn Sie nicht der fremden Sprache mächtig sind. Außerdem sind viele Meldungen eher ein Warnhinweis als ein echter Fehler. Doch dies zu unterscheiden, ist nicht immer ganz leicht. Die Redaktion von PC-Wissen für Senioren sammelt deshalb ständig die unterschiedlichsten Fehlermeldungen und erarbeitet hierzu die passenden Lösungen. Schwarzer Bildschirm mit Fehlermeldung beim Start des PCs Sie schalten Ihren PC ein – doch der Bildschirm bleibt dunkel. Windows wird nicht gestartet, sondern es erscheint auf dem Bildschirm eine der folgenden Meldungen:
Ursache für diese Fehlermeldung ist, dass Ihr PC beim Starten kein
Betriebssystem (= Windows) findet. Welche Meldung genau erscheint, und ob
diese in deutscher oder englischer Sprache erscheint, hängt von der
genauen Fehlerursache ab. Generell gilt: Erscheint ein Hinweis, dass kein System vorhanden ist,
sollen Sie einen Neustart ausführen oder kommen in der Meldung die
englischen Begriffe "Booten", "Reboot", "Boot device" oder "Boot Media"
vor, ist dies immer auf den gleichen Fehler zurückzuführen. Und so können Sie das Problem lösen:
Wenn keine der aufgeführten Lösungen das Problem beseitigt und nach dem Einschalten Ihres PCs nach wie vor eine der Meldungen erscheint, ist dies ein Zeichen für einen Defekt an Ihrer Festplatte. In diesem Fall sollte ein Service-Techniker Ihren PC untersuchen und prüfen, ob
Fachbegriff: BIOS BIOS steht für "Basic Input Output System". Das BIOS stellt die
Software dar, die für die absoluten Grundfunktionen der Hardware zuständig
ist. Ohne das BIOS funktionieren insbesondere die Geräte wie Tastatur,
Festplatte oder Bildschirm nicht. Das BIOS bleibt auch nach dem
Ausschalten erhalten, da es in nicht veränderbaren Speicherbausteinen auf
der Systemplatine des PCs gespeichert ist. Bei neueren PCs kann es mit
speziellen Programmen auf den aktuellen Stand gebracht
werden. | ||||||||||||
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Anzeige Digitale Fotografie leicht gemacht Der Begeisterung der Menschen für die digitale Fotografie und die daraus hohe Nachfrage nach sicheren Informationen trägt die Praxis-Studie "Digitale Fotografie – leicht gemacht" jetzt Rechnung. So können auch Sie Ihr neues Hobby genießen! Nur hier finden sie Informationen zum Einstieg in die digitale Fotografie: Was bedeuten Begriffe wie Megapixel, digitaler oder optischer Zoom? Was steckt hinter diesen Begriffen und was brauchen Sie wirklich? Welche Vor- und Nachteile bietet die neue digitale Fotografie und wie hoch ist die Qualität wirklich? Hier finden Sie Antworten, natürlich auch zu folgenden Themen:
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60 Gigabyte für die Hosentasche Der Spezialist für mobile Datenspeicherlösungen Iomega hat eine besonders kleine mobile Festplatte
auf dem Markt gebracht. Die Harddisk im 1,8-Zoll-Formfaktor ist in einem
Gehäuse mit den Abmessungen von rund 86 mal 73 mal 12 Millimeter
untergebracht und passt damit bequem in jede Hosentasche. Trotz ihrer
geringen Abmessungen bietet sie Platz für stolze 60 Gigabyte an
Daten. Im Lieferumfang ist neben dem Lederetui auch nützliche Software
enthalten - Iomega Automatic Backup Pro, MusicMatch und Adobe Photoshop
Album. Das Gerät ist zum Preis von etwa 250 Euro im Handel
erhältlich. | ||||||||||||
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