Vorsicht! Neue Würmer überschwemmen die Postfächer ,
lieber Herr apitz
Lieber Herr
apitz,
allein
schon die Vorstellung, dass sich Würmer und Viren im Netz
tummeln und jedes noch so kleine Schlupfloch nutzen, um meinen
Computer zu befallen, ist irgendwie unheimlich. Aber es ist
wohl wie im "wahren Leben“, wenn man sich ausreichend schützt
und entsprechende Vorkehrungen trifft bleibt man von
Krankheiten verschont. Dumm nur, dass in der PC-Welt die
bewährten Haus- und Schutzmittel schnell ausgedient haben,
weil ständig neue Viren und Würmer ins Netz gestellt werden,
die den eigenen PC bedrohen. Da heißt es immer wachsam
bleiben!
In den
letzten Wochen ist beispielsweise der Wurm Ranchneg per E-Mail
unterwegs und verstopft massiv die Postfächer vieler Anwender.
Diesmal kommt der digitale Schädling gleich mit mehreren
E-Mail-Varianten daher. Mit einem Geschenk über 1.000 Euro von
der Postbank bis zu kostenlosen WM-Tickets lockt der Wurm den
Anhang zu öffnen.
Im Anhang
befinden sich dann wie immer keine weiteren Informationen,
sondern der Wurm lauert darauf, das betreffende System zu
kapern. Mein Kollegen vom "PC-Pannenhelfer“ haben den Wurm
für Sie näher in Augenschein genommen.
Die
E-Mail hat folgendes Aussehen:
Betreff:
- 1000 Euro von der
Postbank
- Abbild-Der-Rechnung
- Anzeige ist
erstattet
- BundesKriminalAmt
- Das Geld das nicht
mir gehört
- Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet
- Geld von Postbank
- GEWONNEN!
- Guten Tag! Hier
sind Ihre WM Tickets!
- Ich zeige Sie an!
- Ihre IP wurde
geloggt!
- Sie besitzen
Raubkopien
- Sie haben WM
Tickets gewonnen!
- Sie bekommen
WM-Tickets
Dateianhang:
- akte
- gewinn
- ihre_akte
- Rechnung-Anhang
- Kontoauszug
- tickets
E-Mail-Text:
Unterschiedliche Textvarianten.
Absender der
E-Mail:
- webmaster
- register
- info
- admin
- service
- support
Dateigröße:
46.626 Bytes.
Betroffene
Betriebssysteme: Alle Windows-Versionen.
So schützen Sie Ihr System
Installieren Sie das neueste Update für Ihren
Virenscanner und seien Sie vorsichtig gegenüber E-Mails von
unbekannten Absendern - besonders gegenüber E-Mails mit Links
oder mit Anhang!
Tipp: Prüfen Sie Ihr System mit dem Virenjäger von
Microsoft
Viren, Trojaner und E-Mail-Würmer: Täglich muss sich
Ihr System gegen die digitale Bedrohung behaupten. Um diese
einzugrenzen, aktualisiert Microsoft regelmäßig sein
"Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software". Damit
sollten Sie Ihr System zusätzlich überprüfen.
Ich wünsche Ihnen ein viren- und wurmfreies System und
eine schöne Woche!
Ihre
Sabine
Olthof
Verlag für
die Deutsche Wirtschaft
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Überflüssig:
Sprühanlagen gegen Fußpilz in Betrieben In vielen
Waschkauen von Betrieben findet man sie immer noch: Fußduschen
zur Vorbeugung gegen Fußpilz. Leider - denn sie sind aus 2
Gründen ebenso überflüssig wie schädlich. Artikel
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Geänderte
Rechtsprechung: Massenentlassungs-Anzeige vor
Kündigung Wollen Sie Massenentlassungen vornehmen -
dafür genügen in Betrieben mit über 20 und unter 60
Arbeitnehmern 5 Entlassungen innerhalb von 30 Tagen - müssen
Sie das vorher der Arbeitsagentur schriftlich anzeigen
(Paragraph 17 Kündigungsschutzgesetz). Entgegen seiner
bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht nun
erstmals entschieden: "Vorher" heißt vor der
Kündigungserklärung und nicht vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Es hat sich damit der Auffassung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angeschlossen (BAG,
23.3.2006, 2 AZR 343/05). Artikel
lesen
Interessensausgleich
- Verhandeln Sie hart aber fair Bei einem
Interessensausgleich geht es darum, festzulegen, wann und
unter welchen Bedingungen einer von Ihrem Arbeitgeber geplante
Betriebsänderung durchgeführt werden kann. Der
Interessensausgleich regelt jedoch nicht den finanziellen und
sozialen Ausgleich von Nachteilen, die den Beschäftigten
infolge der Änderung entsteht. Artikel
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Arbeitsverhältnis
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70-jähriger Arbeitnehmer wurde seit 11 Jahren als
Autoverkäufer im Autohaus des Arbeitgebers beschäftigt. Auch
als das Rentenalter bereits erreicht war, arbeitete er weiter.
Erst nachdem die Zentrale des Autoherstellers den Arbeitgeber
aufgefordert hatte, das Verkaufsteam zu verjüngen, wollte
dieser den Arbeitnehmer in den Ruhestand
entlassen. Artikel
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Abwicklungsvertrag allein beendet das Arbeitsverhältnis noch
nicht In einem Abwicklungsvertrag werden alle
Rechtsfragen geregelt, die mit der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zusammenhängen. Der Abwicklungsvertrag
selbst ist aber noch keine Rechtsgrundlage für die Beendigung.
Diese folgt vielmehr aus einem Aufhebungsvertrag bzw. einer
Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsvertrags. Artikel
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ideale Zeitpunkt für Pressekonferenzen Eine
aktuelle Umfrage der PR-Agentur LEWIS unter 200 Journalisten
ging der Frage auf den Grund, wann eigentlich der ideale
Zeitpunkt für Pressekonferenzen sei. So unterschiedlich die
Gruppe der Befragten war, so einig waren sich die Journalisten
beim Thema "Pressekonferenzen". Artikel
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