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Gesendet: Freitag, 27. Januar 2006 02:30
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Was der digitale Lebensstil mit Harry Potter zu tun hat

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 27. Januar 2006

Hallo, liebe Leser,
Google verschärft Kampf gegen Spam
Interessante Internetseiten schneller merken
Auktionsangebote sind verbindlich
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Hallo, liebe Leser,

Sie merken schon, nachdem mich der "digital Lifestyle" einmal erwischt hat, lässt er mich nicht mehr los. Heute zum Beispiel grüße ich Sie aus dem Zug. Nein, nicht dass Sie jetzt denken, ich hätte womöglich eine drahtlose Internet-Verbindung hier im Abteil. Nein, dieses Editorial entsteht ganz brav am Laptop und wird zuhause dann überspielt. Nicht, dass mein Laptop nicht gern auch direkt, sofort und drahtlos online gehen würde. Der kann das. Nur die Bahn nicht. Aber wenn ich ehrlich bin, hat es für das heutige Glücksgefühl ja schon gereicht, dass mein Zug überhaupt gefahren ist. Die Verspätungs- und Gleisverlegungsdurchsagen hatten heute nämlich schon fast die Länge von Staumeldungen in der Urlaubssaison. Da war ich mit nur 25 Minuten Verspätung noch gut dabei und bin zu meinem Termin auch nur eine halbe Stunde zu spät gekommen.

Aber ich wollte Ihnen ja von meinem "digital Lifestyle" berichten. Der fing nämlich gestern schon an. Da hat es bei uns geschneit und Schnee ist ja bekanntlich ein guter Auslöser für digitale Entscheidungen. Ich entschloss mich nämlich, den Zug zu buchen, in dem ich gerade sitze. Das mache ich natürlich online über das Internet. Schnell hatte ich auch die entsprechende Suchanfrage auf den Seiten der Bahn ausgefüllt. Meine Kreditkarte und die Bahncard sind sowieso schon längst dort hinterlegt. Ein schneller Mausklick auf "Buchen" und schon ..."Kreditkartenfehler" sagt die Webseite. Na ja, kann ja mal passieren. Also noch ein Versuch. Kreditkartenfehler. Hmmm, was ist da los? Ein Klick auf "Weiter" präsentiert eine umständliche Dienstanweisung für Programmierer, sagt aber nicht, was wohl die Ursache für den Fehler sein könnte.

Also ein Anruf bei der Bahn. Eine kurze Suche in den Tiefen der Homepage präsentiert die Hotline für Bahncard-Besitzer – für nur 12 Cent die Minute. Dafür geht es aber auch sofort zur Sache: "Willkommen bei der ... blablabla. Wenn Sie ... dann drücken Sie ... und überhaupt ... blabla" Endlich. Punkt vier der Endlos-Erzählung, die in etwa dem Tempo einer brasilianischen Rennschnecke entsprach, war meiner. "Piep!" Die typische Dudelmusik einer Warteschleife. Aber dann endlich eine Stimme. "Guten Tag. Ich wollte gerade online buchen ..." "Da müssen Sie mit der Online-Hotline sprechen. Das ist die 01805-4444." "Für 12 Cent die Minute? Können Sie mich verbinden?" "Ja. Und leider kann ich Sie nicht durchstellen."

Aber nun hatte ich ja die neue Nummer. Und sofort tönte auch eine Stimme aus dem Hörer. "Die gewählte Nummer ist unvollständig." Na toll! Wieder die Bahn-Hotline. Wieder das Auswahlmenü. Diesmal war ich schneller, ich kannte ja die Ziffer für mein Problem. Dudelmusik umgibt mich. "Guten Tag." "Ich habe gerade angerufen und von Ihnen die 01805-4444 erhalten:" "Das ist falsch, das ist die 01805111. " "Ach so."

Ein neuer Anlauf. Die übliche Prozedur. Dudelmusik. Eine Stimme. "Guten Tag. Ich wollte gerade online buchen und das System antwortet mit 'Kreditkartenfehler'. Wie kann ich jetzt meine Karten bestellen?" "Kreditkartenfehler?" "Ja." "Hmmm." "Wirklich." "Das ist von der Bank." "Nein, das ist auf Ihrer Webseite." "Ja?" "Ja." "Das ist von der Bank." "Wie?" "Wir prüfen die Karte. Da hat die Bank nicht ausgezahlt." "Aber ich buche immer mit dieser Karte bei Ihnen." "Da müssen Sie mit Ihrer Bank sprechen." Ihre Stimme hatte den eisigen Unterton, mit dem man Zechpreller, Heiratsschwindler und ähnliches Gelichter anspricht.

Also ein Anruf bei der Kreditkartengesellschaft. Die ist billiger – nur 9 Cent die Minute. "Im Moment sind alle Leitungen belegt." Dudelmusik. Nach knapp 10 Minuten tut sich was am anderen Ende: Es knackt kurz, dann ist die Leitung tot. So nun aber nicht. Noch ein Versuch. Warten, Dudelmusik etc. Ich trage mein Problem vor. Beschwere mich über die gekappte Leitung. Beides tut der netten Dame leid. Beide Probleme hatten sie so noch nicht. Beide Probleme liegen nicht an mir. Die Karte ist auch nicht gesperrt. Nur haben die Kreditkarten im Moment ein Problem bei Online-Buchungen. Was für ein Problem, das wissen sie nicht, denn es liegt bei den zentralen Abrechnungsstellen. Nein, sie wisse auch nicht, wie ich jetzt buchen solle. Aber später, da würde es ganz bestimmt wieder funktionieren. Nur wann, das wisse man ebensowenig wie den Grund dafür, dass nur Online-Buchungen betroffen seien.

Ich rief dann noch mehrmals die Hotline der Kreditkartengesellschaft an. Die gehört einem großen Automobilhersteller und ist von ausnehmend schwäbischer Freundlichkeit. Nur daran, dass ich bei jedem Anruf immer erst beim zweiten Versuch durchkomme, weil ich beim ersten Anruf aus der Warteschleife geworfen werde, da können sie nichts machen. Und an der mittlerweile über 24 Stunden andauernden Störung der Kreditkartenleitung auch nicht.

Ich habe dann meine Fahrkarte morgens direkt am Bahnhof gekauft. Dazu musste ich zwar eine halbe Stunde früher raus, aber immerhin gab es dann die Fahrkarten. Ganz ohne Hotline. Auch nicht digital. Dafür mit Verspätung.

Ach ja, was das ganze mit Harry Potter zu tun hat? Na, der ist bisher der einzige, der mit einem einzigen Zauberstab beliebige Aktionen durchführen kann, ohne auch nur einen einzigen Leitungsfehler zu haben oder die Zauberstab-Hotline anrufen zu müssen. Und sein Zug fährt nicht nur pünktlich, sondern auch noch vom richtigen Gleis ab. Das nenn ich "digital Lifestyle".

Mit entdigitalisiertem Gruß

Torsten Kieslich

Google verschärft Kampf gegen Spam

Die Suchmaschine Google wird stärker gegen unseriöse Methoden bei der Optimierung von internationalen Webseiten vorgehen. Als erste Konsequenz entfernte die Suchmaschine eine namhafte deutsche Online-Fahrzeugbörse aus ihrem Index.

Die Suchroboter von Google & Co. durchforsten das WWW und indizieren Millionen von Webseiten. Komplexe Algorithmen sind Grundlage für die Bewertung der Seiten und ihre Position in den Suchergebnissen. Besonders begehrt sind Platzierungen unter den Top 10, denn die sichern die größte Aufmerksamkeit der Surfer.

Die Platzierung einer Seite kann durch entsprechende Optimierung positiv beeinflusst werden. Die Suchmaschinen selbst geben hierfür wichtige Tipps. Daneben gibt es auch illegale Methoden, die Suchroboter und Algorithmen austricksen und zu einer besseren Bewertung führen sollen. Im konkreten Fall hatte die Online-Plattform automobile.de versucht, durch massiven Einsatz von Keywords (Spam), Trichterseiten (Doorway-Pages) und Java-Script-Weiterleitungen Seiten zu optimieren.

Gegen diese Methoden will Google 2006 härter vorgehen und so manipulierte Seiten bestrafen – auch in Deutschland. Eine entsprechende Ankündigung von Matt Cutts, der als inoffizielles Sprachrohr von Google gilt, findet bei professionellen Optimierern große Beachtung. Denn: "Ausgelistete Websites sind über die Suchmaschine für mindestens einige Monate nicht mehr auffindbar – auch nicht, wenn der Firmenname oder der Domainname eingegeben wird. Vor allem bei Online-Shops kann der wirtschaftliche Schaden enorm sein", weist Christian Mauer von der SUMO GmbH, eines Spezialisten für Suchmaschinenoptimierung, auf die Folgen hin. Sein Rat: "Am besten, man versucht erst gar nicht, Suchmaschinen auszutricksen. Betreiber von Webseiten sollten sich daher lieber an einen zertifizierten Dienstleister wenden. Dann brauchen sie keine negativen Folgen einer Optimierung zu fürchten."

Interessante Internetseiten schneller merken

Wenn Sie sich eine Internetseite "merken" möchten, können Sie die Adresse in die Favoriten (Microsoft Internet Explorer) bzw. Lesezeichen (Mozilla Firefox) aufnehmen. Beides ist aber für eine Seite, die Sie sich nur mal eben merken möchten, zu aufwändig. Es geht aber auch einfacher.

Es gibt einen Trick, mit dem Sie sich jede beliebige Internetseite ganz einfach "merken" können. Dabei wird ein Symbol auf dem Windows-Desktop angelegt, das Sie dann nur noch per Doppelklick starten müssen. Und schon befinden Sie sich wieder auf der gewünschten Internetseite. Der Trick funktioniert sowohl mit dem Microsoft Internet Explorer 5.0, 5.5 und 6.0, den aktuellen Versionen des Mozilla Firefox als auch mit den verschiedenen Versionen des Netscape Navigator. Und so geht's:

  1. Starten Sie Ihren Browser (beispielsweise den Internet Explorer). Das Programmfenster des Browsers muss als Fenster ausgeführt werden, neben dem Programmfenster muss noch ein Teil des Windows-Desktops zu sehen sein.
  2. Geben Sie in der Adressleiste Ihres Browsers die gewünschte Internetadresse ein, beispielsweise http://www.computerwissen.de/.
  3. Wenn Sie die Internetadresse durch drücken der Eingabe-Taste bestätigen, wird die gewünschte Internetseite angezeigt. In der Adressleiste wird nach wie vor die Internetadresse angezeigt.
  4. Direkt vor der Internetadresse in der Adressleiste erscheint das Symbol des Browsers oder der gewählten Internetseite. Platzieren Sie den Mauszeiger direkt auf dem Symbol.
  5. Drücken Sie jetzt die linke Maustaste und halten diese gedrückt. Verschieben Sie den Mauszeiger bei gedrückter linker Maustaste aus dem Browser-Fenster heraus auf einen freien Bereich des Windows-Desktops.
  6. Nun lassen Sie die linke Maustaste los. Auf dem Windows-Desktop wird daraufhin ein Symbol – dies wird in diesem Fall als Verknüpfung bezeichnet – hinzugefügt. Das Symbol trägt den Namen der gewählten Internetseite.
  7. Künftig genügt ein Doppelklick mit der linken Maustaste auf das Symbol. Und schon lädt Windows die Internetseite in Ihrem Browser (hierzu muss natürlich eine Internetverbindung vorhanden sein).
  8. Wenn Sie das Symbol nicht mehr benötigen, klicken Sie es einfach mit der rechten Maustaste an. Daraufhin erscheint ein Kontextmenü, in dem Sie mit der linken Maustaste auf den Befehl "Löschen" klicken. Sobald Sie die Sicherheitsabfrage mit einem Klick auf "Ja" bestätigt haben, wird das Symbol entfernt.

Wichtig: Wenn Sie mit dem T-Online-Programm 4.0, 5.0 oder 6.0 oder mit dem Programm AOL 8.0/9.0 arbeiten, funktioniert der Trick leider nicht. Nutzen Sie hingegen T-Online oder AOL nur zur Einwahl ins Internet und arbeiten Sie dann mit dem Internet Explorer? Dann können Sie den obigen Trick selbstverständlich nutzen!

Fachbegriff: Windows Desktop

Bezeichnung für den Bildschirmhintergrund von Windows, solange noch keine Programme geladen sind. Auf dem Windows-Desktop lassen sich Programmverknüpfungen in Form kleiner Symbole ("Icons") anlegen. Ein Doppelklick auf ein solches Symbol startet dann das entsprechende Programm.

Fachbegriff: Browser

Browser sind Programme, mit denen Sie Internetseiten auf dem Bildschirm darstellen und durchs Internet surfen können. Die bekanntesten sind der Microsoft Internet Explorer, der Mozilla Firefox und der Netscape Navigator bzw. der Netscape Communicator.

Fachbegriff: Kontextmenü

Menü, das mit der rechten Maustaste aufgerufen wird und dann neben dem Mauszeiger aufklappt. Im Kontextmenü werden nur genau die Funktionen angezeigt, die im aktuellen Umfeld (= Kontext) ausgeführt werden können.

Dieser Tipp stammt aus der Redaktion von PC-Wissen für Senioren. Weitere Tipps finden Sie hier:

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Auktionsangebote sind verbindlich

Das Weihnachtsgeschenk hat nicht die richtige Farbe, die alte CD gefällt nicht mehr und auch der Golf des Papstes findet sicherlich noch Interessenten: Hier lohnt es sich, das Objekt im Internet zum Verkauf zu stellen. Vor allem Online-Auktionen wie die des Internetauktionshauses eBay werden immer beliebter. Was aber tun, wenn ein Artikel zwischenzeitlich beschädigt oder gestohlen wurde und der Vertrag nicht erfüllt werden kann? Der Rostocker Rechtsanwalt Johannes Richard warnt in der aktuellen Ausgabe der Handelszeitschrift ComputerPartner vor der vorzeitigen Beendigung einer Auktion: Denn hierdurch werde ein Vertragsabschluss nicht automatisch vermieden.

Juristisch gesehen ist das Einstellen eines Artikels bereits ein verbindliches Angebot, so Richard in ComputerPartner. Die Wirksamkeit wird auch durch das Zurückziehen des Artikels nicht berührt – was zur Folge hat, dass der Verkäufer dennoch an den Höchstbietenden verkaufen muss. Und dies oft zu einem geringen Preis, da über die Höhe des Verkaufspreises meistens erst in den letzten Sekunden der Auktion entschieden wird.

Der geeignetere Weg, den Vertrag zu beenden, besteht laut ComputerPartner darin, diesen gegenüber dem Käufer nach §19 BGB wegen Irrtums anzufechten. Wichtig ist dabei, dem Höchstbietenden den Eigenschaftsirrtum nach dem Ende der Auktion so schnell wie möglich mitzuteilen. Außerdem sollten die Gründe für die Anfechtung des Vertrags ausführlich und klar dargelegt werden. Grundsätzlich reicht eine Anfechtung per E-Mail. Wer jedoch sichergehen will, sollte seine Erklärung zudem schriftlich per Einschreiben mit Rückschein versenden, rät Rechtsanwalt Richard in

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