Von: NEWSLETTER-BOUNCE@VNR.DE im Auftrag von Verlag fuer die Deutsche Wirtschaft AG [wochenendausgabe@vnr-ag.de]
Gesendet: Montag, 1. August 2005 10:59
An: stc45@web.de
Betreff: Wegen technischer Probleme leider erst heute: Ihr Magazin zum Wochenende



Ausgabe vom
30.07.2005

Magazin zum Wochenende in Kooperation mit



Exklusiv für Newsletter-Abonnenten der
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Chronik - Heute vor 586 Jahren: Erster Prager Fenstersturz
Die
Anhänger des tschechischen Reformators Jan Hus (1369/1370-1415) stürmten am 30. Juli 1419 das Rathaus in Prag. Dabei warfen die Hussiten (= Anhänger von Hus) im ersten Prager Fenstersturz die katholischen Stadträte aus dem Fenster (zweiter Fenstersturz 1618, dritter Prager Fenstersturz 1948). Ausgelöst wurde dieser Vorfall durch den Tod von Johannes Hus, der 1415 in Konstanz als Ketzer auf dem Scheiterhaufen gestorben war. In Böhmen hatten seine Lehren von der bedingungslosen Einhaltung der göttlichen Gebote viele Anhänger gefunden. 400 böhmische Adelige schickten daraufhin ein Protestschreiben nach Konstanz. Anfang des 15. Jahrhunderts war in ganz Mitteleuropa der Glaube an ein baldiges Ende der Welt weit verbreitet. Gründe: Pestepidemien und die Verweltlichung der Kirche. In Böhmen trug das geringe Ansehen von König Wenzel IV., der als Trunkenbold, Frauenheld und unfähiger Herrscher galt, zur Endzeitstimmung bei.

Mehr: "Der neue Reden-Berater"

   
  Hinweis: Leider hatten wir am Wochenende technische Probleme und konnten das Magazin zum Wochenende nicht wie gewohnt am Samstag verschicken. Wir möchten Ihnen die Ausgabe jedoch nicht vorenthalten, deshalb erhalten Sie das Magazin heute. Ich wünsche Ihnen, wenn auch mit Verspätung, viel Spaß beim Lesen.
   
  Hinweis: Haben Sie auf Ihrem Rechner mit dem Betriebssystem Windows XP den Service Pack 2 für Ihr Outlook Express installiert? Dann kann es passieren, dass die Bilder in diesem Newsletter nicht dargestellt werden. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie diese wieder sichtbar machen.
   
Themen in dieser
Ausgabe:
Extras:
Lieber Herr apitz,

"Eltern haften für ihre Kinder" - dieses Schild jagt nicht nur Eltern, sondern auch Großeltern manchmal einen Schrecken ein. Natürlich haftet man für seine Kinder nicht auf Grund eines Blechschildes, sondern aufgrund von Aufsichtspflichtverletzung.

Viele Großeltern stellen sich daher die berechtigte Frage, wer eigentlich beim Besuch der Enkel für die Streiche der lieben Kleinen oder Schlimmeres haften muss. Muss die Großmutter Schmerzensgeld zahlen, weil der 4-jährige Enkel auf den Radweg läuft und eine Radlerin wegen dem plötzlichen "Hindernis" stürzt? Ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn der 1 1/2-jährige aus Opas Garten ausbüxt und im Teich des Nachbarn ein unbeabsichtigtes Bad nimmt und fast ertrinkt? Wer haftet in diesen Fällen?

Was Großeltern über die Aufsichtspflicht wissen sollten, lesen Sie in unserem ersten Artikel!

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine schönen Woche!

Ihre


Sabine Olthof
Redaktion vnr.de

   
Haftung für Enkelkinder: Was Großeltern über die Aufsichtspflicht wissen sollten

 

 

 

"Das sicherste Mittel, Kinder zu verlieren, ist, sie immer behalten zu wollen."

Adolf Sommerauer (1909-95), deutscher evangelischer Theologe und Schriftsteller, 1963-78 Fernseh-Pfarrer (ZDF)

Mehr in: "Praxishandbuch leiten - führen - motivieren"

Kinder müssen beaufsichtigt werden
Dass Kinder beaufsichtigt werden müssen, ist unstrittig. Im deutschen Zivilrecht wird durch § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den Eltern die "elterliche Sorge" (die Pflicht und das Recht für das minderjährige Kind) auferlegt. Verursacht ein minderjähriges Kind einen Schaden, so muss nach deutschem Recht der Aufsichtspflichtige haften.

Stichwort: Aufsichtspflicht
Wer laut Gesetz zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder körperlichen Zustands beaufsichtigt werden muss, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtspflicht entstanden wäre (§ 832 BGB).

Aufsichtspflicht bei Großeltern
Das deutsche Recht kennt keine laut Gesetz begründete Aufsichtspflicht der Großeltern - diese liegt nur bei den Eltern. Allerdings legt Absatz 1 des § 832 BGB fest, dass Aufsichtspflichten auch durch Vertrag (ausreichend durch eine mündliche Vereinbarung "Passt du auf mein Kind auf?" - "Ja") übernommen werden können.

Bundesgerichtshof legt Bedingungen fest
Da der Gesetzgeber die Frage nicht konkret beantwortet, hat der Bundesgerichtshof schon 1968 für Klarheit gesorgt. In seiner Entscheidung legte er klar, dass eine vertragliche Übernahme der Aufsichtspflicht nur dann anzunehmen ist, "wenn es sich um eine weit reichende Obhut von längerer Dauer und weitgehender Einwirkungsmöglichkeit handele." (BGH AZ.: VI ZR 135/67)

Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass eine kurzfristige Aufsichtsübernahme (bis zu 3 Stunden) auch durch die Großeltern nur eine Hilfeleistung aus Gefälligkeit bedeutet, die keine haftungsrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Übernimmt man die Aufsicht für einen längeren Zeitraum (beispielsweise mehrtägiger Ferienaufenthalt bei den Großeltern), ist damit eine vertragliche Übernahme der Aufsichtspflicht auf jeden Fall gegeben.

Wichtiger Hinweis: Werden Kinder zu einer Geburtstagsfeier eingeladen, übernimmt man damit auch eine vertragliche Aufsichtspflicht für die Teilnehmer (Oberlandesgericht Cell, Az.: 9 U 36/86).

Das sagen die Gerichte:
4-jähriger darf allein im Park wandern
Geht eine Großmutter mit ihren beiden Enkelkindern durch einen öffentlichen Park, so muss sie die Kinder nicht ständig an der Hand halten. Läuft der 4-jährige Enkel wenige Meter voraus und kreuzt einen Radweg, so muss die Großmutter kein Schmerzensgeld wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zahlen, wenn eine Radlerin ausweicht, stürzt und sich verletzt (Landgericht Köln, AZ.: 8 O 354/03).

Auf 1 1/2-jährige besonders aufpassen
Ein Grundstückseigentümer, der hinter seinem (durch Bepflanzung "eingezäunten") Haus einen Teich angelegt hat, muss nicht damit rechnen, dass kleine Kinder sich dorthin "verlaufen". Er kann deshalb auf besondere Sicherungsmaßnahmen verzichten. Im vorliegenden Fall war ein 1 1/2-jähriger Junge unbemerkt von seiner Oma hinter das Haus auf der anderen Straßenseite gelaufen und im Teich fast ertrunken. Das Gericht erkannte eine Verletzung der Aufsichtspflicht (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 13 U 253/00).

Ab sofort verschaffen Sie sich Ihr gutes Recht im Alltag! "Mein Rechtsschutzbrief" hilft Ihnen weiter.

 
Tauschringe: Bezahlen Sie mal ohne Geld
 

 

"Wenn jeder dem anderen helfen wollte, so wäre allen geholfen."

Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916), österreichische Schriftstellerin

Mehr in: "Der Geldanlage-Berater"

 

Immer wieder haben Menschen im Laufe der Zeit versucht, Komplementärwährungen zu etablieren. Der Sinn und Zweck solcher Währungen wie z.B. dem "Chiemgauer" (www.chiemgauer.info) ist zum einem, die Wirtschaft vor Ort zu fördern. Daneben ziehen alle diese Experimente aber darauf ab, den heute üblichen Geldkreislauf und damit das Horten des Geldes durch Sparen und Anlegen zu verhindern. Die Idee dahinter: Geld ausgeben fördert die Wirtschaft!
 
Bezahlen Sie in Talenten
Auf dieselbe Idee zielen auch Tauschringe ab, in denen die Mitglieder sich gegenseitig mit ihren Fähigkeiten helfen. Mit diesen Tauschringen wird aber nicht nur das Horten von Geld unmöglich gemacht, sondern sie ermöglichen die gegenseitige Hilfestellung im täglichen Leben. Denn während der eine Tauschring Hilfe bei der Autoreparatur anbietet, hilft der andere beim Bügeln oder Tapezieren. Jeder bezahlt die Leistung der anderen mit seinen eigenen Talenten und gibt etwas dafür, dass er eine andere Leistung in Anspruch nehmen darf.
 
Aufbau eines "Hilfe-Netzwerkes"
Neben dem praktischen Nutzen, dem "sich-helfen" erfüllen die Tauschringe aber noch eine andere Funktion. Sie dienen nämlich in vielen Bereichen als soziale Netze. Denn man weiß, dass man immer auf die Hilfe von Gleichgesinnten zurückgreifen kann, die in einer Notlage da sind. In unserer heutigen Gesellschaft ist diese "gegenseitige Hilfe" kaum noch vertreten.
 
Viele der Tauschring-Organisatoren sehen in den Tauschringen selber auch die Möglichkeit, bei den Teilnehmern Selbsthilfepotenziale zu wecken, die auch öffentliche Einrichtungen entlasten: Denn wem im Tauschring-Netz geholfen wird, der ist nicht mehr auf staatliche Hilfe angewiesen.
 
Wie sieht das praktisch aus?
Alle Tauschringe funktionieren nach einem ähnlichen Muster, das von einer "Geben-und-Nehmen-Idee" getragen wird. Sie melden sich als Mitglied an, lassen sich registrieren und los geht's: Jeder bringt seine Fähigkeiten ein, hilft anderen und erhält dafür eine Gutschrift auf dem Tauschring-Konto. Das Guthaben kann er dann selbst aufbrauchen, indem er sich von anderen helfen lässt.
 
Ist das denn nicht Schwarzarbeit?
Diese Frage taucht in den Tauschringen immer wieder auf. Denn versteuert werden muss nicht nur verdientes Geld, sondern auch geldwerte Leistungen. Eine Steuerpflicht liegt wohl auf jeden Fall vor, wenn Sie professionell Ihre Dienste im Rahmen des Tauschrings anbieten. Wenn Sie allerdings nur gelegentlich im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" Unterstützung leisten, dürfte es mit dem Finanzamt kaum Probleme geben.
 
www.tauschring.de: Hier gibt es viele Hintergrundinformationen zum Thema Tauschringe.
www.tauschringe.org: Interessant sind hier vor allem die rechtlichen Hinweise zu den Tauschringen.
 
Einfach abgesichert leben. Wie? Mehr lesen Sie in "simplify Geld".

   
 

Anzeige

60 Prozent Kurspotenzial mit einem unbekannten österreichischen Wert jetzt möglich

Die beste Zeit an den großen Börsen in Europa und in den USA ist wieder vorbei. Trotzdem können Sie heute noch Ihr Depot für hohe Gewinne vorbereiten. Ab jetzt bietet Ihnen jede Börsenlage Wachstumschancen.

Klicken Sie hier und fordern Sie Ihr kostenloses Testexemplar des "Depot-Optimierers" an!

   
So reagieren Sie richtig, wenn Sie in ein Fettnäpfchen getreten sind

"Es ist keine Schande hinzufallen, aber es ist eine Schande, einfach liegen zu bleiben."

Theodor Heuss (1884-1963), deutscher Politiker (FDP) und Schriftsteller, 1949-59 Bundespräsident

Mehr in: "Stil & Etikette"  

 

 

 

 

"Wo ist denn die Festsau?" Mit diesem Satz betrat ein Diplomat fröhlich die Runde. Eingeladen hatte ein Vorstand zu seinem 60. Geburtstag. Was der Diplomat nicht bemerkt hatte: Die Gastgeberin stand direkt neben ihm. Prompt erkundigte sie sich: "Entschuldigung, wen suchen Sie bitte?"

Der Mann hatte Glück im Unglück. Die Gastgeberin hatte wirklich nicht verstanden, wen er suchte. Deshalb konnte er es mit einem "Habe nur den Ehrengast gesucht" halbwegs geradebiegen. Doch auf so viel Glück können Sie sich nicht immer verlassen. Eine allzu spontane Äußerung, vielleicht im Überschwang oder auch vor Wut, kann jedem passieren.

So reagieren Sie stilvoll und korrekt
Eine solche Bemerkung oder ein anderer Ausfall lassen sich nicht rückgängig machen. Auch wird sich nicht die Erde auftun und Sie verschlingen. Selbst wenn Sie sich das in so einer Situation noch so sehr wünschen. Es bleibt Ihnen nur die Flucht nach vorne! Und das heißt: sich erklären und sofort aufrichtig beim Gegenüber entschuldigen.

Ein Beispiel
Bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug zückt ein Mann sein Ticket. Vom Schaffner bekommt er zu hören: "Das gilt in diesem Zug nicht:" Dem Mann kann man sofort ansehen, wie ihm die Wut ins Gesicht schießt. "Ich habe am Schalter dreimal gefragt: Kann ich damit in diesem Zug fahren - und dreimal hat man mir gesagt, es geht." Doch der Schaffner beharrt auf seiner Meinung und verlangt eine Nachzahlung. Daraufhin entfährt dem Kontrollierten ein übles Schimpfwort.

Der Schaffner ruft daraufhin den Zugchef ins Abteil und die Diskussion geht hin und her. Bis der Mann erklärt: "Es tut mir leid. Das hätte ich nicht sagen dürfen. Schuld an der Misere sind ja auch nicht Sie. Aber mir passiert es jetzt zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten, dass man mir am Schalter etwas anderes sagt als im Zug. Und jedes Mal muss ich nachzahlen. Deshalb habe ich ja auch dreimal am Schalter nachgefragt. Das rechtfertigt meinen Ausfall nicht. Und deshalb kann ich nur eines sagen: Es tut mir leid!"

Natürlich. Das Schimpfwort hätte niemals fallen dürfen. Dennoch hat sich der Mann (zumindest anschließend) Respekt verdient: Er hat seinen Fehler erkannt - und hat sich in aller Form entschuldigt. Genauso sollten Sie auch reagieren - selbst wenn es sich um vermutlich kleinere Fettnäpfchen und Ausfälle handelt, als im Beispielfall.

Wenn Sie Opfer einer Beleidigung werden?
Darüber hinwegsehen mag der eleganteste Ausweg sein. Aber eine Beleidigung beschäftigt Sie doch. Am meisten Größe beweisen Sie, wenn Sie Ihrem Gegenüber verzeihen und ihm oder ihr eine Brücke bauen: "So etwas ist mir auch schon passiert" oder "Ich habe es nicht persönlich genommen".

Doch wenn er gar nicht anders geht ...
Es kann natürlich auch vorkommen, dass Ihre Toleranzgrenze überschritten wird. In diesen Fällen ist es vollkommen angemessen, wenn Sie Ihr Gegenüber in die Schranken weisen. Sagen Sie in diesem Fall auch: "Dieses Verhalten kann ich nicht tolerieren. Ich bedaure, aber wir sollten unser Gespräch/unsere Zusammenarbeit an dieser Stelle beenden."

Mit Stil zum Erfolg, mehr lesen Sie in: "Etikette heute".

  

Anzeige

Ziele erreichen, Pläne verwirklichen, Lebensträume realisieren!

Sie möchten Ihr eigener Chef sein, aber Ihnen fehlt noch die zündende Idee? Das hat nun ein Ende! In der Fachzeitschrift "Die Geschäftsidee" finden Sie garantiert eine vielversprechende Nische in der Geschäftswelt, die Ihren speziellen Fähigkeiten entspricht!

Überzeugen Sie sich selbst und fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Testausgabe an!

   
Testen Sie Ihr PC-Wissen!
 

Was ist ein Avatar? Was macht BIOS? Und was hat die Abkürzung "bps" zu bedeuten? Wenn diese Begriffe für Sie keine böhmischen Dörfer sind, sind Sie hier genau richtig. Stellen Sie Ihr PC-Wissen unter Beweis!

Und so geht's: Im Test werden Ihnen 10 Fragen gestellt und Sie haben jeweils 3 Antwortmöglichkeiten. Natürlich ist nur eine die richtige Antwort! Die Auswertung des Tests und weitere Erklärungen zu den Fragen bekommen Sie sofort, nachdem Sie alle Fragen beantwortet haben. Viel Erfolg!

Und los geht's: Testen Sie hier Ihr PC-Wissen!

   
 

Anzeige

30% mehr Umsatz bei Ihren Online-Verkäufen mit "Internet Auktionen professionell"

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und machen Sie mit unseren Erfahrungen und neuesten Erkenntnissen bis zu 30% mehr Umsatz bei Ihren Internet-Verkäufen.
Mit Hilfe von "Internet Auktionen professionell" erhalten Sie einen Informationsdienst, der hinter die Kulissen blickt und Ihnen die Tipps und Tricks der Profis verrät.

Sie verraten Ihnen den Weg aus den tückischen Rechtsfallen des Internets, wie Sie das Internet nutzen können, um den besten und preiswertesten Anbieter weltweit zu finden und welche Anzeigen die Anzahl Ihrer Verkäufe rasant steigen lässt.

Nutzen Sie "Internet Auktionen professionell" um mehr aus Ihrem PC zu machen. Machen Sie ihn zu einer "Geldmaschine". Steigen Sie ein in die große Community der erfolgreichen eBay-Verkäufer!

Testen Sie jetzt kostenlos und ohne Risiko für 30 Tage "Internet Auktionen professionell"!

   
Tipps und Termine: Mit den "Internauten" sicher durchs Netz

"Ausbildung heißt, das zu lernen, von dem du nicht einmal wusstest, dass du es nicht wusstest."

Ralph Waldo Emerson (1803-82), amerik. Philosoph u. Dichter

Mehr: "Schulleitung intern"

Kinder auf ihrem Weg durchs Internet sicher begleiten - das ist die Aufgabe von www.internauten.de. Dort sensibilisieren die "Internauten" Rio, Nina und Ben in unterhaltsamen Comic-Abenteuern für lauernde Gefahren im Netz. Das neu gestartete Portal ist Ergebnis der Initiative "Deutschland sicher im Netz" und wird gemeinsam von MSN Deutschland, dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) betrieben. In einem separaten Bereich stehen dem Besucher vielseitige Informationen und Materialien, auch für den Schulunterricht, zur Verfügung.

Mehr Tipps finden Sie hier: "Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien".

   
 

Anzeige

Jetzt halten Sie Reden wie ein Profi - 20 Minuten genügen:

Eine wirklich perfekte Rede ist einfacher, als Sie denken. In nur 3 Schritten und höchstens 20 Minuten Vorbereitungszeit haben Sie jetzt eine eindrucksvolle Rede parat. Denn jetzt arbeiten Ihnen professionelle REDENSCHREIBER zu.

Ob Sie bewegende Worte für eine Trauerfeier, Besinnliches zum Jubiläum oder Aufrüttelndes in der Firma benötigen. Testen Sie jetzt "Die besten Reden von A bis Z" - 14 Tage absolut kostenlos und ohne jegliches Risiko für Sie: Gratis-Test!

   
Denk-Rätsel
"Es mag nicht immer wichtig sein, was man täglich denkt. Aber ungeheuer wichtig ist, was man täglich nicht gedacht hat."

Elias Canetti (1905-94), österreichischer Schriftsteller spanisch-jüdischer Herkunft, 1972 Georg-Büchner-Preis, 1981 Nobelpreis für Literatur

Mehr: "AhaPlakate"

Man legt sie an, schreibt sich hinein.
Sie fristen ein oft geschmähtes Dasein.
Da ihre Länge nur Langweile spendet.
Doch wenn ein Schlaukopf gegen uns sie wendet,
dann sehen wir zu, dass wir ihn überlisten.

PS: Die Lösung finden Sie nächste Woche an dieser Stelle!

Lösung des Denkrätsels vom 23.07.2005:
Was für Rosen stecken nicht
im Busch, aber in Hosen?

Lösung:
Matrosen

Weitere Denkübungen finden Sie in: "simplify yourself".

   
Gewinnspiel der Woche: 1 iPod mini im Wert von 200,00 Euro

"Es schwinden jedes Kummers Falten,/ so lang des Liedes Zauber walten."

Friedrich von Schiller (1759-1805), deutscher Dichter

Mehr: "Gewinnen!"

Versuchen Sie Ihr Glück und vielleicht ergattern Sie den schicken apfelgrünen iPod mini im Wert von 200,00 Euro. Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift auf eine Postkarte und schicken Sie diese an die angegebene Adresse. Sie können auch eine E-Mail mit dem Stichwort: "LiptonAquaé" an gewinnspiel@lifemediahouse.de senden.

Einsendeschluss: 31.08.2005

Postkarte an:
Mediahouse GmbH
Stichwort: "LiptonAquaé"
Gasstraße 14
22761 Hamburg

Monat für Monat stellt Ihnen "Vera's Glücks-Ratgeber" viele phantastische Gewinnchancen vor. Nutzen Sie Ihre Chance und fordern Sie Ihre kostenlose Test-Ausgabe von "Vera's Glücks-Ratgeber" heute noch an. Zusätzlich bekommen Sie die wertvolle Broschüre "Die 7 Spezial-Tricks der Gewinnspiel-Könige" gratis dazu!

   
Lesen Sie in der nächsten Ausgabe
  • Sportverletzungen: Bewährte Hausmittel, wenn es Sie zwickt und zwackt
  • Öko-Fashion: So verändert der grüne Lifestyle jetzt auch die Modebranche

   
Impressum
Kontakt
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Fragen an die Redaktion: redaktion@vnr.de
Technische Probleme: webmaster@vnr.de
Produktinformationen: info@vnr.de

Haftungsausschuss und Vervielfältigung
Sämtliche Beiträge und Inhalte sind journalistisch recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen. Weiterhin ist die Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlags zeigen. Vervielfältigungen jeder Art, als auch die Aufnahme in andere Online-Dienste und Internet-Angebote oder die Vervielfältigung auf Datenträger, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Genehmigung der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erfolgen.

Sicherheitsgarantien
Wir wissen das Vertrauen, das unsere Leser/-innen in uns setzen, zu schätzen. Deshalb behandeln wir alle Daten, die Sie uns anvertrauen, mit äußerster Sorgfalt. Mehr dazu lesen Sie in unseren Sicherheitsgarantien, indem Sie den nachfolgenden Link anklicken: Sicherheitsgarantien.

Abbestellen
Falls Ihnen unser Angebot nicht zusagt und Sie sich von der Wochendausgabe Ihres VNR- Newsletters wieder abmelden möchten, klicken Sie einfach den nachfolgenden Link an und Sie werden automatisch abgemeldet: Abmeldung.

Impressum
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service der

Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Herausgeber: Dr. Harald Feldkamp (V.i.s.d.P)
Chief Content Managerin: Sabine Olthof
Redaktion: Eva Fiene
Theodor-Heuss-Str. 2-4
D-53177 Bonn
Tel.: 02 28 - 9 55 05 55
Fax: 02 28 - 35 97 10
E-Mail: redaktion@vnr.de

USt.-ID: DE 812639372 | Amtsgericht Bonn, HRB 8165 | Vorstand: Helmut Graf

© Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Alle Rechte vorbehalten.