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Gesendet: Montag, 12. September 2005 16:01
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Wenn Politik zur Geste wird

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 12. September 2005

Hallo, liebe Leser,
Die Zahlung Ihrer eBay-Gebühren ist demnächst fällig
Kleingedruckte Unbekannte – die AGB
Neuigkeiten von Apple
Über den Fachverlag für Computerwissen
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Hallo, liebe Leser,

nun ist schon wieder eine Woche um und sie wird nun langsam greifbar – die Bundestagswahl. Natürlich spielt sich die Entscheidungsfindung heutzutage nicht mehr nur in Zeitungen und im Fernsehen ab, sondern auch im Internet. Da gibt es zum einen die Webseiten der Parteien, die uns mehr oder minder gut Auskunft darüber geben, welche Ziele die jeweilige Gruppierung verfolgt. Zum anderen sind da Webseiten der führenden Medien, angefangen beim Spiegel oder der Zeit bis hin zur Tagesschau oder lokalen Tageszeitungen. Hier sollen wir Hintergründe über die Kandidaten und ihre Aktivitäten erfahren.

Soweit also nichts Neues – jedenfalls auf den ersten Blick nicht. Haben Sie sich beispielsweise schon einmal gefragt, wie unsere Kandidaten in der Gebärdensprache der Gehörlosen bezeichnet werden? Eine ganz spannende Frage, denn wie kann man Merkel, Schröder, Westerwelle oder Lafontaine mit einer Geste ein unverwechselbares Gesicht geben? Wenn Sie wissen wollen, wer sich hinter dem Schwanker, Schnabelnase oder Miesmund verbirgt, dann empfehle ich Ihnen einen Besuch auf der folgenden Webseite:

Was vom Kanzler hängen bleibt

Aber auch sonst findet der Wahlkampf im Internet statt. So berichtet beispielsweise das Hoax-Info der TU Berlin unter dem Titel "Kirchhof, rück die Liste raus!" vom Wahlkampf per E-Petition. In dem geschilderten Fall hat "Alexander Sempf, aktives SPD-Mitglied in Berlin-Westend, ( ...) eine E-Petition gestartet, die sich angeblich an Paul Kirchhof wendet, der als Finanzexperte dem so genannten Kompetenz-Team der CDU/CSU angehört. Er soll dazu aufgefordert werden eine so genannte "Kirchhof-Liste" mit zu streichenden Subventionen zu veröffentlichen. Inhaltlich sei hier weder auf die eine noch auf die andere politische Seite eingegangen – es sollte nur klar sein, aus welcher Ecke diese E-Petition (rueck-die-liste-raus.de) kommt. Diese Information fehlt nämlich auf der Petitions-Website (auch im Impressum). Merke: Es ist Wahlkampf – und der findet auch im Web statt."

Aber auch der Spam-Versand richtet sich nach der großen Politik. So stieg die Zahl des Polit-Spams nach dem TV-Duell zwischen Kandidatin und Kanzler um 540 % an. Laut einer Untersuchung von Lycos gab es hier – im Gegensatz zum richtigen Leben – auch schon einen eindeutigen Sieger: Die SPD hatte mit 47 % Spamanteil die Nase vorn. Die folgenden Plätze dieser eher unrühmlichen Hitliste teilten sich laut Lycos die CDU mit 29 % und die FDP mit 16 %, während die "Die Linke.PDS" und "Die Grünen" mit 5 % bzw. 2 % die letzten beiden Plätze belegen.

Offensichtlich setzen die großen Parteien wenige Tage vor der Wahl verstärkt auf das Medium E-Mail, um potenzielle Wähler auch auf diesem Wege zu mobilisieren. Allzu oft werden solche E-Mails jedoch unaufgefordert verschickt, so dass man dieses Phänomen eindeutig als Polit-Spam bezeichnen muss. So werden die E-Mail-Empfänger zum Beispiel häufig dazu aufgefordert, sich im Sinne des werbenden Kandidaten an Online-Wahlumfragen bekannter Internet-Angebote zu beteiligen – um diese Prognosen und damit auch die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Aber es gibt auch noch unterhaltsame, spannende und informative Seiten, die sich mit der Bundestagswahl beschäftigen.

Quiz zur Bundestagswahl

Anlässlich der Wahl können interessierte Internetnutzer hier an einem Wahl-Quiz teilnehmen und sogar etwas gewinnen. Als Hauptpreis winkt die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung des 16. Deutschen Bundestages auf der Besuchertribüne.

Als webgestützte Entscheidungshilfe für den Wähler präsentiert sich der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung. Sie können Ihre Meinung mit den Standpunkten der Parteien zu 30 Thesen der aktuellen Politik vergleichen und in einer Auswertung begutachten.

Wahl-O-Mat

Noch etwas in eigener Sache: Um unser Angebot für Sie zu verbessern, möchten wir Ihnen zukünftig auch ab und an Tipps rund um rechtliche Fragen bieten. Das können wir natürlich nicht selbst und haben uns daher fachkundige Hilfe geholt. Die Rechtsanwältin Ulrike Berghausen aus Düsseldorf wird Ihnen ab dieser Ausgabe den ein oder anderen Tipp präsentieren. In dieser Ausgabe beginnen wir mit Wissenswertem um das unvermeidliche Kleingedruckte beim Online-Kauf, den so genannten AGB.

Mit wahlkämpfendem Gruß

Torsten Kieslich

Die Zahlung Ihrer eBay-Gebühren ist demnächst fällig

Derzeit ist mal wieder eine der typischen Viren-Rechnungen unterwegs. Als vermeintlicher Absender tritt diesmal eBay auf. Unter dem Betreff "Die Zahlung Ihrer eBay-Gebuehren ist demnaechst faellig" kursiert eine E-Mail, die im Anhang eine Rechnung des Auktionshauses enthalten soll. Die Rechnung führt – wie üblich – zwei Dateiendungen auf, um den ausführbaren Virenträger zu tarnen und heißt "Ebay-Rechnung.pdf.exe".

Der Inhalt der E-Mail ist wie üblich in einem katastrophalen Deutsch abgefasst und soll den Leser mit einer fälligen Rechnung, die eine Sperrung der eBay-Aktivitäten zur Folge haben kann, unter Druck setzen:

"Hallo sehr geehrter Ebay Nutzer,

wir moechten Sie freundlich daran erinnern, dass Ihre eBay-Gebuehren in Hoehe von 90,33 do 600,88 EUR gemaess unserer letzten Rechnung in den naechsten 5 – 7 Tagen zum Ende dieses Rechnungszyklus faellig werden."

Spätestens an der Unkenntnis der angeblichen eBay-Mitarbeiter, wie sich denn ihr Arbeitgeber nun schreibt, können Sie feststellen, dass es sich nicht um eine ernstzunehmende Rechnung handelt – eBay arbeitet nur mit automatischem Zahlungsverkehr. Eine Fälligkeit von Gebühren kann also in dieser Form überhaupt nicht eintreten.

Sie sollten diese E-Mail sofort ungelesen löschen.

Kleingedruckte Unbekannte – die AGB

Von Rechtsanwältin Ulrike Berghausen, Düsseldorf

Ob beim PC-Schnäppchen vom Discounter oder dem Zubehör zum Superpreis aus dem Internet – alle kennen sie, kaum einer liest sie: die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingen. Sie gelten heutzutage bei praktisch allen Geschäftsschlüssen (Ausnahme: Brötchenkauf oder ähnliches). An AGB kommt man nicht mehr vorbei – selbst der Toilettenbesuch im Bahnhof ist von AGB "umzingelt".

AGB werden einseitig vom Verwender, also beispielsweise dem Verkäufer, gestellt und ergänzen gesetzliche Regelungen oder ändern diese, soweit es zulässig ist, wirksam ab. Manchmal regeln sie auch etwas, was im Gesetz nicht vorgesehen ist. Mir ist aufgefallen, dass ich oft die AGB erst einmal selbst "stellen", ihrer wie einer Beute habhaft werden habhaft werden muss. Eine Erfahrung, die wahrscheinlich fast jeder als Kunde schon einmal gemacht hat: Wenn die AGB auf Papier gedruckt sind, dann oft zwar fett, aber in sehr kleiner Schriftgröße und nur einzeilig abgedruckt. Das Schriftbild flackert mir vor Augen. Andere sind in ausreichender Größe und anderthalbzeilig gedruckt, dafür aber in hellgrau. Sieht sehr edel aus (und spart vermutlich Druckerfarbe ...), die Schrift ist aber so blass, dass ich auch dies nur mit Mühe lesen kann. Im Internet ist es nicht unbedingt besser: Bei manchen Anbietern muss ich regelrecht wie ein Detektiv recherchieren. Ich finde AGB vielleicht unter "Service" oder "was Kunden wissen wollen". Habe ich sie gefunden, dann sehe ich sie oft nur in einem kleinen Fenster. Ich muss den Text endlos lange "herunterrollen". Seltsam ist dabei, dass ich dabei oft nie eine Einzelregelung in ihrer Gesamtheit lesen kann. Ausdrucken kann ich sie oft auch nicht, manchmal nicht einmal kopieren und z.B. in ein Textverarbeitungsprogramm kopieren. Mich verlässt dann schnell die Lust, weiterzulesen. Meist verlässt mich dann noch mehr, nämlich der Wunsch, das Angebotene erwerben. Das sind alles Gedanken, die mit Juristerei nicht viel zu tun zu haben scheinen, oder haben sie vielleicht doch?

Nun, das Gesetz schreibt vor, dass AGB in verständlicher und lesbarer Form zu präsentieren sind. Werden Regelungen im Text an Stellen vorgestellt, an denen man sie vom Thema her nicht erwartet (Stichwort: Verstecken, unterschieben) dann gelten sie unter Umständen als überraschend und können unwirksam sein. Sie verstoßen dann gegen das sog. Transparenzgebot.

Die meisten Verwender von AGB haben gelernt, als ihnen Gerichte ihre AGB sozusagen um die Ohren schlugen, ihnen attestierten, dass sie unwirksam sind, z.B. wegen des vorstehend erwähnten Verstoßes gegen das Transparenzgebots. Objektiv mögen ihre nunmehrigen Formulierungen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, aber was bedeutet denn "objektiv"?

Mein Tipp: Durchlesen! So schwer es fällt! Oder aber lieber darauf verzichten, den Vertrag abzuschließen. Was vielleicht nicht immer die schlechteste Lösung ist, denn was ist das möglicherweise für ein Geschäftspartner, der Ihnen wichtige Vertragsbestandteile – und das sind AGB – so schwer zugänglich zu machen scheint.

Ulrike Berghausen

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Grafiken, Bilder und Fotos in Word

Das Positionieren von Grafiken in Word raubt Ihnen immer noch den letzten Nerv. So weigert sich Word z.B. die Grafik exakt auszurichten oder den Text richtig um die Grafik herum fließen zu lassen. Diese und viele andere Pannen beheben Sie ab sofort mit den exklusiven Tipps und Assistenten aus der neuen Praxis-Studie Grafiken, Bilder und Fotos in Word – geeignet für Word 97, 2000, 2002 und 2003.

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Neuigkeiten von Apple

Apple ist ja doch immer wieder für eine Überraschung gut – in der Nacht auf Donnerstag stellte das Unternehmen in San Francisco den Nachfolger des erfolgreichen mp3-Players iPod mini vor: den iPod nano.

Mehr Musik – Der neue iPod nano und das Motoroala ROKR

Der iPod nano ist mit Speicherkapazitäten von zwei und vier Gigabyte erhältlich und fasst somit 500 respektive 1000 Lieder. Dabei ist das neueste Mitglied der Apple-Familie mit seinen 42 Gramm kaum größer als eine Visitenkarte und dünner als ein Bleistift. Natürlich kann der iPod nano, wie auch seine Vorgänger, als mobiler Datenspeicher genutzt werden. Der iPod nano ist mit einem Farbdisplay und dem von Apple patentierten Navigationsknopf "Click wheel" ausgestattet. Die Akkulaufzeit wird mit 14 Stunden angegeben. Der iPod nano setzt einen Mac mit USB 2.0-Anschluß und Mac OS X v10.3.4 (oder neuer) sowie iTunes 4.9 (oder neuer) oder einen Windows PC mit USB 2.0-Anschluß und Windows 2000, XP Home oder Professional (SP2) und iTunes 4.9 (oder neuer) voraus. Der Anschaffungspreis liegt im deutschsprachigen Raum bei 209 bzw. 259 Euro.

Und der neue iPod war nicht die einzige Überraschung. In Kooperation mit Motorola wurde nun das lange erwartete erste iTunes-kompatible Handy präsentiert. Auf dem Mobiltelefon "Motorola ROKR" findet sich Platz für 100 Musikstücke, zwei eingebaute Lautsprecher sollen für Stereo-Klang sorgen. Hochgeladen werden die Lieder per USB vom PC aus. In Deutschland soll das Handy ab Ende September für 389 Euro verfügbar sein.

Mehr Power für Einsteiger – Die neuen iBooks und Mac Minis

Was gibt es sonst noch neues von Apple zu berichten? Der Computerhersteller hat seine iBooks und Mac Minis frisch überarbeitet. Die "Macwelt", Europas größtes Magazin für Mac und Publishing, hat in ihrer aktuellen Ausgabe (10/2005) die neuen Einsteiger-Rechner auf den Prüfstand gestellt. Auffälligste Neuerung: Die iBooks und Mac Minis besitzen nun doppelt soviel Arbeitsspeicher und sind mit 512 Megabyte RAM fit für das Betriebssystem "Mac-OS X 10.4 Tiger". Darüber hinaus sind mit Ausnahme des preiswertesten Mac Minis für rund 520 Euro alle Geräte mit der drahtlosen Netzwerktechnologie Airport Extreme und dem digitalen Kurzstreckenfunk Bluetooth bestückt.

Laut "Macwelt" hat Apple die Taktrate der iBooks beim 12-Zoll-Modell von 1,2 auf 1,33 und bei dem 14-Zoll-Modell von1,33 auf 1,42 Gigahertz erhöht. In der Praxis rechnen die neuen iBooks daher etwas schneller als ihre Vorgänger-Modelle.

Bei dem Mac Mini wurden an der Prozessorleistung keine Änderungen vorgenommen. Ebenso wenig an dem Grafikchip. Die neue iBook-Generation arbeitet hingegen mit einem ATI Radeon 9550 Grafikchip, der insbesondere die mit "Mac-OS X 10.4" eingeführten Technologien "Core Image" und "Core Video" zur Echtzeit-Manipulation von Fotos und Videos unterstützt.

Sowohl das 14-Zoll-iBook (rund 1.320 Euro) als auch die teuerste Mac-Mini-Konfiguration für etwa 720 Euro sind ab sofort mit einem DVD- Brenner ausgerüstet, der bei Apple Superdrive heißt.

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