Von: daily-consumer-request@computerwissen.de im Auftrag von Computerwissen Daily [newsletter@computerwissen.de]
Gesendet: Freitag, 3. März 2006 02:30
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Wenn die Schuhe gedruckt werden

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 3. März 2006

Hallo, liebe Leser,
DVB-T-Tuner für mobilen TV-Empfang
Windows XP-Tipp: Flexibler Start – erstaunliche Eigenschaften des Start-Buttons
Juristische Fallstricke bei Second-Hand-Software
Über den Fachverlag für Computerwissen
"Computerwissen Daily" abbestellen

Hallo, liebe Leser,

wir sind mit unseren einfachen Druckern schon richtig hinter'm Mond – können diese Dinger, so gut sie auch sein mögen, nur zweidimensionale Bilder zu Papier bringen.

Das ist für die echten High-Tech-Jünger aber schon längst Schnee von gestern. Heute druckt man bereits in 3D! Ganz neu ist diese Technik schon nicht mehr. So gab es bereits vor einiger Zeit erste Kunstoff-Spritzguss-Drucker, die in der Lage waren, dreidimensionale Gegenstände zu "drucken". Richtig spannend wird diese Technik aber erst, seit es die so genannten Laser-Sinter-Drucker gibt.

Diese Geräte erhitzen Kunststoffpulver mit einem genau ausgerichteten Laserstrahl und bauen so Schicht für Schicht die filigransten Gebilde aus Kunststoff auf. Im Automobilbau werden so beispielsweise Entwicklungskosten und -zeit gespart, denn Kunststoffteile werden nun direkt aus den CAD-Daten hergestellt. Gut, jetzt können Sie sagen, dass das ja auch nur für die Industrie interessant ist und Sie kaum berührt. Das mag zwar heute noch zum größten Teil so sein, doch inzwischen gibt es tatsächlich schon Lampen, Taschen, Sonnenbrillen und Hörgeräte, die mit diesen Geräten gefertigt werden. Diese "Laser-Sinter" können dabei sogar Strukturen wiedergeben, die auf anderem Wege kaum noch oder nur mit einem enormen Aufwand herzustellen wären.

Über die bisher tollste Anwendung für Laser-Sinter-Drucker habe ich aber bei heise.de gelesen. Dort wird nämlich berichtet, dass man nun auch begonnen hat, mit dieser Technik maßgeschneiderte Schuhe herzustellen. Gut, Schuhe aus Kunststoff sind da sicherlich noch etwas gewöhnungsbedürftig, aber die Vorstellung, einen vom Computer vermessenen, absolut präzise und gut passenden Schuh frisch gedruckt zu bekommen, ist schon spannend.

Gerade bei Schuhen hat ja fast jeder so sein Problem – mal ist der Spann zu hoch, der Fuß zu breit oder die Polster sitzen schlicht an der falschen Stelle. Menschen mit Problemfüßen könnten mit einer solchen Technologie erstmals Schuhe erhalten, die sowohl modisch als auch kostengünstig sind und dennoch ein schmerz- und druckstellenfreies Laufen ermöglichen.

Natürlich ist auch hier zuerst die "Prominenz" am Zug. Der Meldung zufolge sollen zunächst ab April englische Fußballer solche computergenerierten Schuhe erhalten. Aber es soll bald auch schon das erste Ladengeschäft in London geben, in dem man dann Schuhe neuester Fasson auf den Fuß gedruckt bekommt.

Um die maßgeschneiderten Schuhe anfertigen zu können, werden die Füße mit einem speziellen Laser vermessen. Aus diesen Daten wird dann am Rechner ein digitales Modell des Fußes erzeugt. Weitere Messungen untersuchen dann noch Faktoren wie Abrollverhalten, Kraftverteilung und ähnliches. Danach werden diese Daten an den Drucker geschickt, der dann aus Kunststoffpulver Schicht für Schicht den Schuh aufbaut. Mit selbstgedrucktem Gruß

Torsten Kieslich

DVB-T-Tuner für mobilen TV-Empfang

Wer viel auf Reisen ist, muss in Sachen TV nicht in die Röhre gucken. Denn Notebook-Besitzer können sich mit einem so genannten mobilen DVB-T-Tuner auch unterwegs digitales Antennen-Fernsehen auf den Bildschirm holen. Das Computermagazin PC-Welt hat elf aktuelle mobile DVB-T-Empfänger getestet. Mit dem Ergebnis: Die meisten Modelle bieten eine gute bis sehr gute Empfangsqualität, die allerdings je nach Standort und Antennenposition deutlich schwankt. Zudem wird das TV-Signal stark durch äußere Einflüsse wie Bäume, Häuser oder Metallteile in der Umgebung beeinträchtigt.

Digitale TV-Empfänger für unterwegs gibt es in Form von USB-Sticks oder PC-Cards. USB-Sticks bieten den Vorteil, dass sie klein und leicht sind und sich auch für den stationären Betrieb am heimischen Computer eignen. PC-Cards hingegen benötigen einen entsprechenden Karteneinschub, den nur die wenigsten Rechner standardmäßig besitzen.

Ein grundlegendes Problem von DVB-T besteht darin, dass der digitale terrestrische Fernsehempfang bislang nur in sieben Ballungszentren und vermutlich erst 2010 flächendeckend in Deutschland verfügbar ist. PC-Welt-Tipp: Wer häufig in einem Gebiet ohne DVB-T unterwegs ist, sollte zu einem Tuner greifen, der neben digitalen auch analogen Empfang unterstützt.

Den besten TV-Empfang im PC-Welt-Test bietet der "Terratec Cinergy XS" für rund 100 Euro. Mit diesem USB-Tuner können Anwender sowohl digitale terrestrische Signale als auch analoges Fernsehen empfangen. Ebenfalls mit einem starken Empfänger ausgestattet ist der "Yakumo Quickstick DVB-T", der mit einem Preis von rund 65 Euro das preiswerteste Gerät im Testfeld ist. Auf Platz drei folgt der "DNT Eurostick" für etwa 80 Euro, der ebenfalls durch gute Empfangseigenschaften sowie seine komfortable Bedienung besticht.

Windows XP-Tipp: Flexibler Start – erstaunliche Eigenschaften des Start-Buttons

Windows XP ist die erste Windows-Version, bei der Sie die "Eigenschaften" des Start-Buttons direkt über das Kontextmenü auf der rechten Maustaste erreichen können. Vielleicht ist das der Grund, warum diese Steuerungsmöglichkeit eher wenig bekannt ist, denn es lassen sich dort einige sehr nützliche und praktische Anpassungen vornehmen:

  1. Wenn Sie mit der rechten Maustaste die Eigenschaften des Start-Buttons öffnen, blendet Windows zunächst die Auswahl zwischen dem Windows XP- und dem klassischen Startmenüstil ein. Insbesondere Umsteiger fahren vielfach zumindest für eine gewisse Zeit der Eingewöhnung mit dem klassischen Startmenü besser.
  2. Wählen Sie die Schaltfläche "Anpassen" zum XP-Startmenü, lässt sich dort unter anderem die Symbolgröße einstellen und Sie können unter vorgegebenen und installierten Symbolen wählen, was angezeigt werden soll.
  3. Sehr umfangreich ist das Register "Erweitert". Dort finden Sie im Abschnitt "Startmenüelemente" viele Anpassungsmöglichkeiten, darunter auch die Auswahl, ob "Eigene Bilder", "Eigene Dateien" und "Eigene Musik" angezeigt werden sollen. Auch die "Systemverwaltung" können Sie im Start-Menü unter "Alle Programme" anzeigen lassen.
  4. Wenn Sie nicht wünschen, dass die Liste Ihrer zuletzt bearbeiteten Dokumente aufgelistet wird – hier finden Sie das Schaltkästchen, um diese Einstellung zu ändern.
  5. Haben Sie das "klassische Startmenü" gewählt, sind die Anpassungsmöglichkeiten wesentlich geringer. Aber auch hier lohnt es, "Erweiterte Startmenüoptionen" einmal auf Verbesserungen für die tägliche Arbeit mit dem Start-Menü abzuklopfen.

Dieser Tipp stammt aus der Redaktion des PC-Anwender-Handbuchs. Weitere Tipps finden Sie hier:

PC-Anwender-Handbuch

Anzeige

PC-Hardware-Profi Jahres-CD 2004

Mit der PC-Hardware-Profi Jahres-CD 2004 bekommen Sie ausgewählte Troubleshooting-Anleitungen, geheime Optimierungs-Tricks und wichtige Aufrüst-Strategien für Ihr System in Form von sofort einsetzbaren Schritt-für-Schritt-Anleitungen, praktischen Checklisten, übersichtlichen Fehlersuchbäumen sowie effektiven Zeit- und Kostenspar-Tipps.

http://www.computerwissen-shop.de/ index.php ?pid=205057 &rid=5308

Juristische Fallstricke bei Second-Hand-Software

Das aktuelle Urteil zur Weitergabe von Software-Lizenzen per Download hat in der Branche für viel Wirbel gesorgt. Doch auch wer gebrauchte Software auf einem Datenträger erwirbt, ist nicht vor juristischen Fallstricken sicher, schreibt das IT-Profimagazin iX und rät bei Mietsoftware und Mehrfachnutzung zu besonderer Vorsicht.

Der Weiterverkauf gebrauchter Software ist prinzipiell zulässig. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Handel mit gebrauchter Software sich derzeit zu einem regelrechten Boomgeschäft entwickelt – zum Missfallen einiger Softwareanbieter. Mit Klauseln, die eine Weitergabe der Software an Dritte verbieten oder an die Zustimmung des Herstellers binden, versuchen sie den Handel mit gebrauchten Lizenzen zu verhindern. Aber nicht jedes vertragliche Verbot des Weiterverkaufs in den Lizenzbedingungen ist mit Unterschrift automatisch wirksam. Denn Regelungen, die die Rechte des Käufers übermäßig einschränken, können zum Beispiel gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und sind damit für ihn nicht bindend.

Auch bei OEM-Software ist der Weiterverkauf unbedenklich. So stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Kopplung von Hardware und Betriebssystem unwirksam ist, wenn das Betriebssystem auf der ersten Handelsstufe den Bedingungen des Herstellers entsprechend verkauft wurde. OEM-Software darf somit regelmäßig unabhängig von der zugehörigen Hardware weiterverkauft werden. Allerdings ist beim Kauf gebrauchter Software immer sicher zu stellen, dass der Verkäufer keine Kopien der Software zurückbehält.

Bei einem rechtmäßigen Erwerb der Gebrauchtsoftware kann es dennoch passieren, dass der Hersteller sich weigert, einen Wartungsvertrag mit ihm abzuschließen und notwendige Updates zu liefern.

Daher ist es empfehlenswert, bei Kauf und Verkauf von Gebrauchtsoftware die rechtliche Situation im Einzelfall genau zu prüfen und im Zweifel die Zustimmung des Herstellers einzuholen. Inzwischen legen immer mehr Hersteller auch ihre reservierte Haltung gegenüber dem Gebrauchthandel mit ihren Programmen ab. Denn die Käufer gebrauchter Software sind oftmals die zukünftigen Käufer neuerer Softwareversionen.

Über den Fachverlag für Computerwissen

Der Newsletter "Computerwissen Daily" ist ein kostenloser E-Mail-Service des Fachverlags für Computerwissen. Informationen zu unserem Verlagsprogramm sowie zu weiteren kostenlosen Services finden Sie auf unseren Internetseiten unter der folgenden Adresse:

http://www.computerwissen.de/

"Computerwissen Daily" abbestellen

Sollten Sie an "Computerwissen Daily" einmal nicht mehr interessiert sein, können Sie den Newsletter jederzeit abbestellen. Ein Formular für Ihre Abbestellung finden Sie auf unseren Internetseiten unter der folgenden Adresse:

http://www.computerwissen.de/newsletter/

Impressum

"Computerwissen Daily" wird herausgegeben von:

Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Fachverlag für Computerwissen
Theodor-Heuss-Strasse 2-4
53095 Bonn

Telefon: 02 28 / 9 55 01 90
Fax: 02 28 / 35 97 10

Internet: http://www.computerwissen.de/
E-Mail: info@computerwissen.de

Haftungsausschluss: Sämtliche Beiträge und Inhalte des Newsletters sind sorgfältig recherchiert. Dennoch ist eine Haftung ausgeschlossen.

Alle Rechte liegen beim Fachverlag für Computerwissen. Nachdruck und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nicht gestattet.

Copyright © 2006 Fachverlag für Computerwissen