Von: daily-consumer-request@computerwissen.de im Auftrag von Computerwissen Daily [newsletter@computerwissen.de]
Gesendet: Montag, 14. November 2005 02:31
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Wer verwaltet das Internet?

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 14. November 2005

Hallo, liebe Leser,
Kommunikationsgesellschaft
Fünf Praxis-Tipps für den Versand von E-Mail-Anhängen
USB-Flashspeicher mit 8GB Speicherkapazität
Über den Fachverlag für Computerwissen
"Computerwissen Daily" abbestellen

Hallo, liebe Leser,

das Internet ist eine erstaunliche Sache. Jeder, der kann und mag, kann dort Informationen präsentieren. Dazu braucht es nicht mehr als eine so genannte "Domain", also eine konkrete Adresse, unter der diese Informationen zu finden sind. Diese Adressen sind die Bezeichnungen, die Sie normalerweise unter der Schreibweise www.irgendwas.de (wahlweise auch mit anderen Endungen wie .org, .eu, .com, .biz ) kennen. Aber wer ist eigentlich für die Vergabe dieser Adressen zuständig? Wer ist, wie der Spiegel es formulierte, das "Straßenverkehrsamt des Internet"?

Das kommerziell genutzte Internet stammt in seinen Grundzügen aus den USA und so ist es wenig verwunderlich, dass wir auch die Oberhirten des Internet in den USA finden – die ICANN. So heißt lautet die Abkürzung für die "Internet Corporation for Assigned Names and Numbers", eine privatrechtliche Organisation, die im US-amerikanischen Marina del Rey zu finden ist.

Die ICANN entscheidet seit 1998 über die Grundlagen der Verwaltung von Namen und Adressen im Internet und beschließt die Standards von Technik und Verfahren. Interessant dabei ist der rechtliche Status der ICANN, denn die Organisation koordiniert zwar weltweit die technischen Aspekte des Internet, ist dazu jedoch eigentlich nur durch einen Vertrag mit dem US-amerikanischen Wirtschaftsministerium berechtigt. Man könnte also behaupten, dass sich die USA hier sozusagen faktisch zum "Herren des Internet" gemacht hat. Andere Regierungen haben bei der ICANN nichts zu sagen, denn sie haben lediglich einen Beraterstatus über den so genannten "Regierungsbeirat". Dieses "Governmental Advisory Committee"(GAC) hat wiederum einen eigenständigen Sitz bei der EU-Kommission in Brüssel.

Gegründet wurde die ICANN von einem Zusammenschluss verschiedener Interessenverbände aus Wirtschaft, Technik und Wissenschaft und ist die Nachfolge- oder besser Oberorganisation der IANA, der "Internet Assigned Numbers Authority". Diese Organisation regelt die Vergabe von IP-Adressen, Domains und IP-Protokollnummern. In seinen Ursprüngen bestand die IANA ursprünglich sogar nur aus einem Mann, dem 1998 verstorbenen kalifornischen Internet-Pionier Jon Bruce Postel.

Die ICANN vereinigt die Aufgaben der IANA und einiger anderer Gruppen gewissermaßen unter einem Dach und ist damit eine der mächtigsten Organisationen im Bereich der elektronischen Kommunikation. Sie koordiniert über die "Address Supporting Organization" und die "Country Code Names Supporting Organization" (ccNSO) die Internet-Domain-Namen, die IP-Adressen und die Protokoll-Parameter und Port-Adressen der Internet-Protokoll-Familie.

Das Direktorium der ICANN besteht aus weltweit 18 Mitgliedern unter einem wechselnden Vorsitzenden – aktuell dem Google-Vizepräsidenten Vinton G. Cerf. Deutsche Mitglieder der ICANN waren bis 2003 Helmut Schink (Siemens AG) und der Journalist Andy Müller-Maguhn, der vor allem in seiner Rolle als stellvertretender Vorsitzender des Chaos Computer Club eine gewisse Berühmtheit in der Computerwelt erlangte.

Derzeit gibt es heftige Diskussionen über die Rolle der ICANN, denn die USA wollen, so berichtet der Spiegel, wichtige Verwaltungsfunktionen in Zukunft auf dem Wege einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Davon wäre dann auch die ICANN betroffen. Die auf die USA konzentrierte Internet-Macht ist schon lange ein Grund für immer wieder auflodernde hitzige Diskussionen und viele Länder drängen auf eine Internationalisierung der Internet-Aufsicht.

Nun läuft der Vertrag der ICANN mit der US-Regierung im März 2006 aus und die Frage einer Ausschreibung für die wichtigsten Funktionen der Netzverwaltung steht im Raum. Offenbar darf auch der bestehende Vertrag aus juristischen Gründen nicht ohne weiteres einfach verlängert werden.

Mehr über die ICANN können Sie unter anderem in dieser PDF-Broschüre erfahren:

ICANN-Booklet

Mit internettem Gruß

Torsten Kieslich

Kommunikationsgesellschaft

Von Rechtsanwältin Ulrike Berghausen, Düsseldorf

Die moderne Technik bietet viele Möglichkeiten, miteinander zu kommunizieren, derzeit sind Telefon, Fax oder E-Mail die Favoriten.

Bezüglich E-Mails im geschäftlichen Bereich habe ich oft den Eindruck, dass sie nicht immer gelesen werden. Sicherer erscheint es, ein Schreiben zu faxen, schließlich hält der Empfänger dann doch einen Gegenstand in der Hand, der anschaulich mein Begehren deutlich macht und zu dem es ein Sende- und Empfangsprotokoll gibt.

Im Rechtsverkehr erfüllt aber ein Fax oder eine E-Mail grundsätzlich die gegebenenfalls bestehende Schriftformerfordernis.

Etwas anderes gilt, wenn Sie mit Ihrem Vertragspartner verbindlich eine andere Form (auch mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen) vereinbart haben, z.B. die Textform. Dann kann auch eine per E-Mail oder Fax übermittelte Erklärung wirksam sein.

Was also tun, wenn eine wichtige Willenserklärung abzugeben ist, z.B. ein Vertrag rechtsgültig gekündigt werden soll? Im Zweifel sollten Sie die Schriftform wählen, also eine Erklärung, die Sie eigenhändig unterschreiben, per Post übersenden oder durch einen Boten abgeben oder einwerfen lassen.

Ulrike Berghausen

Fünf Praxis-Tipps für den Versand von E-Mail-Anhängen

Sie möchten per E-Mail ein Bild, ein Dokument oder eine Tabelle versenden? Kein Problem, schließlich lassen sich bei allen E-Mail-Programmen mit wenigen Mausklicks Anhänge zur normalen E-Mail-Nachricht hinzufügen. Damit Ihr Anhang aber auch beim Empfänger richtig "ankommt", sollten Sie unbedingt die folgenden fünf Tipps beachten!

Tipp 1

Achten Sie beim Versand von Bildern darauf, dass die Bild-Dateien nicht zu groß sind. Bei einer handelsüblichen Digitalkamera ist ein Bild zwischen 500 KByte und 1,5 MByte groß. Wenn Sie einem Empfänger beispielsweise fünf Bilder dieser Größe per E-Mail senden, dauert die Übertragung je nach Verbindung bis zu zwei Stunden(!) Sofern der Empfänger die Bilder nur am PC betrachtet, verkleinern Sie eine Kopie der Bilder vor dem Versand und versenden Sie nun die "kleinen" Kopien.

Tipp 2

Versenden Sie keine Dateien, bei denen Sie nicht sicher sind, dass der Empfänger auch etwas damit anfangen kann. Haben Sie beispielsweise eine Wegbeschreibung in Word erstellt und senden diese an jemanden, der nicht über Word verfügt? Dann kann der Empfänger nichts mir Ihrer Datei anfangen und ist sicher enttäuscht.

Tipp 3

Nicht nur bei Bildern, sondern auch bei allen anderen Dateien, die Sie als Anhang versenden, sollten Sie auf die Dateigröße achten. Ist die Datei zu groß, können Sie diese zuvor mit einem Programm wie WinZip (http://www.winzip.de/) komprimieren. Stellen Sie sicher, dass der Empfänger auch etwas mit Ihrer komprimierten Datei anfangen kann. Denn schließlich muss dieser die Datei zuerst wieder in die Original-Form zurückwandeln, bevor er diese nutzen kann.

Tipp 4

Lässt es sich nicht vermeiden, dass Ihr E-Mail-Anhang sehr groß (1 MByte und größer) wird? Dann warnen Sie den Empfänger telefonisch vor, dass er eine sehr große E-Mail erhält. Denn der Empfang einer 1 MByte großen Datei per E-Mail dauert mit einem normalen Modem je nach Verbindung bis zu einer Viertelstunde(!) Eine lange Zeit, wenn Sie vor Ihrem PC sitzen und nicht wissen, was gerade passiert ...

Tipp 5

Sobald Sie eine Datei zu Ihrer E-Mail als Anhang hinzugefügt haben, "speichert" das E-Mail-Programm eine Kopie der Datei in der E-Mail. Es gibt jetzt keine Verbindung mehr zwischen der Original-Datei und der Datei in Ihrer E-Mail. Ändern Sie beispielsweise nachträglich jedoch noch vor dem Versand der E-Mail etwas an der Datei, gelten die Änderungen nicht für die Datei in Ihrer E-Mail. Hierzu müssen Sie die Datei aus der E-Mail löschen und wieder neu hinzufügen!

Dieser Tipp stammt aus der Redaktion von PC-Wissen für Senioren. Weitere Tipps finden Sie hier:

PC-Wissen für Senioren

Anzeige

Die besten Outlook-Tipps im Taschenformat

Komprimiertes Outlook-Wissen aus der VNR Praxis-Reihe. Hier finden Sie die Tipps und Tricks, die Sie in Outlook wirklich weiterbringen. Komprimiertes Experten-Wissen rund um E-Mails, Adressen, Aufgaben und Termine. Mit leicht verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Auch für T-Online-Nutzer.

http://www.computerwissen.de/ shop/ index.php ?pid=205051 &rid=5210

USB-Flashspeicher mit 8GB Speicherkapazität

Bisher waren die so genannten USB-Sticks ja nicht unbedingt für überragende Speicherkapazität bekannt. Aktuellen Meldungen zufolge kann sich das jetzt ändern, denn das Unternehmen Transcend kündigte an, Ende November einen USB-Speicherstick mit der Kapazität von 8 GB auf den Markt bringen zu wollen. Der Transcend 8GB Ultra-Speed JetFlash 2A wäre damit, so der Hersteller, der zurzeit größte USB-2.0- Speicherstick der Welt.

Der neue Speicherstick nutzt dabei den USB-2.0-Standard, um seine 8GB auch ansprechend schnell mit dem PC austauschen zu können. Angegeben sind eine Lesegeschwindigkeit von bis zu 21MB/s sowie eine Schreibgeschwindigkeit von bis zu 11MB/s.

Eine LED-Leuchte zeigt den jeweiligen Betriebszustand des 8GB JetFlash 2A an. Zu dem Speicherstick gehört ein Softwarepaket, das u.a. eine PC-Sperrfunktion bietet. Mit dieser Software soll der Speicherstick zum PC-Schlüssel werden – sobald man ihn abzieht, soll der PC vor fremdem Zugang geschützt sein. Vertrauliche private und geschäftliche Daten können in einer passwortgesicherten verborgenen Partition aufbewahrt werden. Über die Boot-Funktion kann der PC auch von dem USB-Stick gestartet werden. Der JetFlash 2A arbeitet als externes USB-2.0-Speichermedium unter Windows 98SE/2000/Me/XP, Mac OS (ab Version 9.0) sowie Linux (ab Kernel 2.4) und soll rund 670 Euro kosten.

Transcend

Über den Fachverlag für Computerwissen

Der Newsletter "Computerwissen Daily" ist ein kostenloser E-Mail-Service des Fachverlags für Computerwissen. Informationen zu unserem Verlagsprogramm sowie zu weiteren kostenlosen Services finden Sie auf unseren Internetseiten unter der folgenden Adresse:

http://www.computerwissen.de/

"Computerwissen Daily" abbestellen

Sollten Sie an "Computerwissen Daily" einmal nicht mehr interessiert sein, können Sie den Newsletter jederzeit abbestellen. Ein Formular für Ihre Abbestellung finden Sie auf unseren Internetseiten unter der folgenden Adresse:

http://www.computerwissen.de/newsletter/

Impressum

"Computerwissen Daily" wird herausgegeben von:

Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Fachverlag für Computerwissen
Theodor-Heuss-Strasse 2-4
53095 Bonn

Telefon: 02 28 / 9 55 01 90
Fax: 02 28 / 35 97 10

Internet: http://www.computerwissen.de/
E-Mail: info@computerwissen.de

Haftungsausschluss: Sämtliche Beiträge und Inhalte des Newsletters sind sorgfältig recherchiert. Dennoch ist eine Haftung ausgeschlossen.

Alle Rechte liegen beim Fachverlag für Computerwissen. Nachdruck und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nicht gestattet.

Copyright © 2005 Fachverlag für Computerwissen