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Gesendet: Mittwoch, 4. Januar 2006 02:00
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Betreff: Wie das Bremer Sozialgericht einmal auf ganz dumme Gedanken kam

Der E-Mail-Dienst für PC-Profis, Ausgabe vom 4. Januar 2006

Wie das Bremer Sozialgericht einmal auf ganz dumme Gedanken kam
Aus der Gerüchteküche: Kommt der Google-Computer?
Microsoft will Patch gegen WMF-Exploit bringen / Das BSI informiert
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Wie das Bremer Sozialgericht einmal auf ganz dumme Gedanken kam

Von Dr. Giesbert Damaschke, München

Liebe Leser,

das Internet ist immer wieder für eine Überraschung gut. Da gibt es zum Beispiel Björn Harste aus Bremen. Harste betreibt wie so viele andere im Internet ein "Blog", den "Shopblogger".

Harste arbeitet nämlich in einem Supermarkt und da lag es für ihn nahe, die großen und kleinen Dinge seines Arbeitsalltags zu notieren. Und so publiziert er nun schon seit gut einem Jahr "Verrücktes und Bemerkenswertes aus dem Supermarkt".

Post vom Gericht

So weit, so normal. Doch die Post, die Harste am 30. Dezember bekam, war ganz und gar nicht normal.

Absender des Briefes war das Sozialgericht Bremen. In dem Brief wurde Harste zu seiner großen Verblüffung darüber informiert, dass seine Webseite "den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)" erfülle. Die nämlich läge vor, "wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt".

Und wie soll Harste es mit seinem kleinen Shopblogger geschafft haben, den Namen des Sozialgerichts Bremen zu missbrauchen und Namensrechte zu verletzen?

Ganz einfach, doziert der Brief, eine "Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen" sei nämlich dann gegeben , "wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung" entstehe.

Nun hat Harste aber noch nie in seinem Leben den Namen des Sozialgerichts mit einer absichtlichen "Zuordnungsverwirrung" missbraucht. Von was in aller Welt reden die Bremer Beamten da eigentlich?

Behördenlogik

Nur Geduld, es geht alles seinen bürokratischen Gang, auch in solchen Schreiben. Denn: "Eine solche Zuordnungsverletzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen 'Sozialgericht Bremen' eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint."

Das hat gesessen.

Doch, das meinen die Bremer Beamten wirklich ernst: Weil bei einer Google-Recherche aus Gründen, die allein Google kennt, eine Webseite von Harste unter den ersten zehn Treffern aufscheint und der Titel dieser Webseite zufällig "Sozialgericht Bremen" lautet, hat Harste den Namen des Sozialgerichts missbraucht, dem Image des Gerichts Schaden zugefügt und unschuldige Internetsurfer verwirrt.

Mitunter fragt man sich ja schon, wie es in deutschen Beamtenköpfen aussieht, denen dergleichen einfällt. Doch es geht noch weiter: "Es wird suggeriert", so die behördliche Logik, "dass es sich um eine offizielle Seite des Sozialgericht Bremen handelt".

Wohlgemerkt: Einziger Auslöser der angeblichen Suggestion ist die Google-Platzierung und der Titel der Webseite!

Es wird immer toller: "Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen."

Weil Webbrowser nun mal Webseiten von oben nach unten aufbauen, hat sich Björn Harste also der Namensanmaßung schuldig gemacht.

Und was folgt aus all dem? Klare Sache: "Hiermit fordere ich Sie auf, den Namen 'Sozialgericht Bremen' auf Ihrer Seite (im Archiv) zu beseitigen."

Und wenn Harste den Quatsch nicht mitmacht? Na, was wohl? "Anderenfalls muss ich gerichtliche Schritte einleiten."

Tja.

Auslöser für den Bremer Sturm im Wasserglas

Bislang ist allerdings immer noch nicht klar, worauf sich das Bremer Sozialgericht eigentlich bezieht. Mit ein wenig Recherche kriegt man es aber ganz einfach raus: Im Mai 2005 hatte Harste in einem winzigen, kaum zehnzeiligen und völlig unspektakulären Posting in seinem Blog auf einen Gerichtstermin hingewiesen.

Und da jedes Posting in einem Blog einen Titel braucht, hat er ihm den naheliegendsten Titel gegeben, der einem einfallen kann: "Sozialgericht Bremen".

Dieser Blogeintrag hat es nicht nur in den Google-Index geschafft,sondern tauchte – zumindest behaupten das die Bremer Beamten, mir ist es nicht gelungen, diese Behauptung zu verifizieren – unter den ersten zehn Treffern bei Google auf.

Es geht also mitnichten um eine "Homepage", es geht nicht um eine "Namensanmaßung", es geht ganz simpel um einen kleinen Textschnipsel in einem Blog, bei dem man schon sehr kurzschlüssig und denkfaul sein muss, um sich davon verwirren oder sich was auch immer suggerieren zu lassen.

Obendrein scheinen die Bremer Beamten die Google-Trefferliste für in Stein gemeißelt zu halten und nicht einmal zu ahnen, dass es sich dabei um äußerst dynamische Dinge handelt. Diese Listen und die Reihenfolge der Treffer kann sich innerhalb von Sekunden ändern.

Hoffen wir, dass wir in diesem Jahr von dergleichen Unfug verschont bleiben.

Ihr

Dr. Giesbert Damaschke

Aus der Gerüchteküche: Kommt der Google-Computer?

Für Unternehmen bietet der Primus unter den Suchmaschinen schon seit längerer Zeit spezielle Computerhardware an.

Die "Google Search Appliance" etwa. Das im Prinzip eine spezielle Festplatte mit einer auf die Indexzierung von Dokumenten optimierten Software. Dieses Appliance lässt sich in Großrechnernetzwerke integrieren und zur Volltext-Indexierung von bis 15 Millionen Dokumenten benutzen.

Eine Google Search Appliances ist eine speziell entwickelte Lösungen und nicht gerade billig: Rund 30.000 Euro muss man dafür hinlegen. Kein Wunder, dass es in der Presse dazu bislang kaum Meldungen gab.

Da haben die angeblichen Google-Pläne, die die Los Angeles Times jetzt meldet, schon ein ganz anderes Kaliber (wenn sie denn stimmen). Nach Informationen der Zeitung plane Google in Kooperation mit Wal-Mart den Vertrieb eines eigenen Billig-PCs mit einem von Google entwickeltem Betriebssystem. Angeblich wolle Google die Kooperation auf der Consumer Electronics Show in Las Vegas (5. bis 8. Januar) verkünden.

Ähnlich lautende Gerüchte gibt es immer wieder. Ob es einen realen Hintergrund gibt oder es sich dabei nur um Wunschdenken der Google-Fans handelt, bleibt abzuwarten.

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Microsoft will Patch gegen WMF-Exploit bringen / Das BSI informiert

Der nächste Dienstag, den 10. Januar 2006, ist der "Patchday" für den Monat Januar. Mit von der Partie wird ein Patch gegen die jüngst entdeckte WMF-Lücke sein. Laut Microsoft ist der Patch fertig und werde derzeit noch lokalisiert und intensiv getestet.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat umfangreiche, deutschsprachige Informationen zum WMF-Exploit bereit gestellt.

Inzwischen sollen im Netz bereits spezielle Tools kursieren, mit denen sich auch technisch unbegabte Betrüger einen passenden Trojaner, der die WMF-Lücke ausnutzt, zusammenklicken können.

BSI: Schwachstelle im Windows Grafikformat "Windows Metafile" (WMF)

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