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Gesendet: Montag, 24. April 2006 07:29
An: Computerwissen Daily Abonnenten
Betreff: Wissenschaft und Werke

Der E-Mail-Dienst rund um Ihren PC, Ausgabe vom 24. April 2006

Wissenschaft und Werke
"Color Foto" testet die ersten neuen Digitalkameras von der CeBIT
Besser sicher – so erzeugt Word eine automatische Sicherungskopie für Sie
Asien und Europa sind Spam-Bösewichte
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Hallo, liebe Leser,

wer heute Bücher schreibt oder wissenschaftliche Literatur zur Quellenforschung nutzen möchte, findet eine Reihe spannender „Helferlein“ im Internet. Beispielsweise gibt es inzwischen einen speziellen Google-Suchdienst für wissenschaftliche Literatur. Mit dem Service Google Scholar können Studenten und Wissenschaftler nach Literatur suchen. Die Suchmaschine durchkämmt dabei Quellen wie akademische Verlage, wissenschaftliche Artikel, Zusammenfassungen von Büchern sowie Diplomarbeiten und Dissertationen.

Google Scholar ordnet die Suchergebnisse wie bei der Websuche nach ihrer Relevanz. Berücksichtigt werden dabei Quelle, Autor und die Häufigkeit der Verwendung des Textes als Zitat. Derzeit befindet sich die deutsche Version noch im Beta-Stadium. Google hofft, durch Partnerschaften mit wissenschaftlichen Verlagen und Universitäten das Angebot an Literatur ausbauen zu können. Der englischsprachige Wissenschafts-Suchdienst läuft bereits seit Ende 2004. In den USA wird das Projekt von zahlreichen akademischen Einrichtungen und Verlagen wie dem Institute of Electrical and Electronical Engineers und dem Online Computer Library Center unterstützt.

Der eine oder andere Autor mag dann sogar auf einen Text stoßen, der seinen eigenen Inhalten recht deutlich gleicht und an ein Plagiat, also eine mehr oder minder geschickte Form des Ideenklaus, denken. Das Problem bei solchen Vorwürfen ist zumeist, das kaum nachzuweisen ist, wer denn nun als erster eine Idee gehabt hat – frei nach der aus der Werbung bekannten Frage „Wer hat's erfunden?“.  

Auch solche Dinge können spannenderweise inzwischen per Internet gelöst werden und man kann sogar davon ausgehen, dass das Internet und seine Möglichkeiten hier sogar zu einer veränderten Rechtsauffassung führen können. Die meisten schöpferischen Werke werden durch das Urheberrecht geschützt. In Deutschland ist dazu weder eine Anmeldung erforderlich noch muss man das Werk entsprechend kennzeichnen. Der Schutz beginnt automatisch mit dem Zeitpunkt der Erfindung. Alle weiteren Schutzrechte sind kompliziert in der Beantragung und meist auch teuer – das Urheberrecht wirkt sofort und kostenlos.

Das ist sehr praktisch, bis ein Streitfall eintritt. Sobald sich nämlich zwei Parteien darum streiten, wem das Urheberrecht an einem Werk tatsächlich zusteht, rückt eine Frage in den Vordergrund: Wer hat das Werk zuerst geschaffen?

Hier liegt das Problem: Sie können als Musiker, Autor, Designer oder Architekt meist nicht beweisen, wann Sie eine Idee hatten oder ein Werk bearbeitet haben. Im Fall der Fälle kann Ihnen das Urheberrecht nicht helfen, weil es eben ab dem Schöpfungszeitpunkt wirkt und Sie diesen nicht nachweisen können. Zeugenaussagen von Freunden und Kollegen sind nicht sehr beweiskräftig, besonders wenn der Zeitpunkt einige Jahre zurückliegt. Schöpferische Menschen arbeiten derzeit immer mit dem Risiko des Verlustes der Autorenrechte an den eigenen Werken.

Tatsächlich könnte es einem dreisten und gut vorbereiteten Mensch gelingen, dem wahren Autor die Nutzung seiner eigenen Werke zu verbieten und selbst kommerziellen Nutzen daraus zu ziehen. Der Schwachpunkt ist und bleibt der juristisch belastbare Nachweis des Schöpfungszeitpunktes.

Erst kürzlich rückte die Frage des Urheberrechts mit einem recht bekannten Fall in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Dem Schriftsteller Dan Brown wurde vorgeworfen, sich für seinen Roman „Sakrileg“ intensiv bei Büchern anderer Autoren bedient zu haben und Handlungsstränge und Ideen freimütig kopiert zu haben. Im Plagiatsprozess um den Roman entschied das Gericht zugunsten des Angeklagten. Die Beweisführung wies jedoch Schwachstellen auf, die in der Urteilsbegründung anschaulich aufgezeigt wurden. Das Gericht machte deutlich, dass es keineswegs ausschließt, dass Brown Ideen und Handlungsstränge aus dem Werk der Kläger übernommen hat – schlussendlich konnte man es ihm jedoch nicht beweisen. So bezweifelte das Gericht zwar, dass Brown gemäß seiner Aussage erst am Ende der Manuskriptarbeit das Buch der Kläger hinzugezogen hatte. Eine Prüfung der Textentwicklung hätte diesen Umstand klären können, jedoch waren kaum Vorarbeiten des fertigen Manuskripts vorhanden.

Trotz der fehlenden Beweise Browns entschied das Gericht im Zweifel für den Angeklagten. Es scheint normal, dass während der Entwicklung eines Werkes vorhergehende Zwischenstufen überschrieben werden können.

Doch würde das Gericht in 10 Jahren noch einmal so entscheiden? Heute ist es technisch möglich, täglich oder zumindest wöchentlich Arbeitsstände dauerhaft zu sichern und deren Schöpfungszeitpunkt notariell zu beglaubigen. Dieser Nachweis, der noch vor wenigen Jahren aufwändig und nur für wenige bezahlbar gewesen wäre, ist heute über das Internet so einfach und schnell wie das Abrufen von E-Mail. Die Kosten liegen bei einigen Anbietern unter fünf Euro monatlich.

Für einen Bestseller-Autor wie Dan Brown aber auch für jeden anderen Schriftsteller mit ernsthaften Absichten ist diese Schutzvorkehrung möglich und finanziell zumutbar. Ob das Fehlen der Arbeitsstufen unter diesen Umständen erneut als nachvollziehbares Versehen gewertet werden würde, darf bezweifelt werden. Plausibel schiene eher, dass belastendes Material zurückgehalten wird. Für den Ausgang des Verfahrens dürfte dieser Fakt eine wesentliche Rolle spielen.

Während heute akzeptiert wird, dass der Urheberschutz erst durch die Veröffentlichung einsetzt, könnte zukünftig der Urhebernachweis bereits während der Manuskriptarbeit vorausgesetzt werden. Würde also der gesamte Prozess um 10 Jahre in die Zukunft verlagert, hätte Dan Brown entweder einfach und eindrucksvoll seine Unschuld beweisen können - oder aber den Prozess verloren.

Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens der Bericht von heise online über dieses Verfahren. Beide Parteien haben dabei keine all zu gute Figur gemacht aber letztlich natürlich doch gewonnen – immerhin sorgte das Verfahren für eine enorme Publicity und bescherte vor allem den Klägern die eine oder andere Neuauflage ihres Buches. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Mit urheberrechtlichem Gruß

Torsten Kieslich

"Color Foto" testet die ersten neuen Digitalkameras von der CeBIT

Zehn kompakte Modelle zwischen fünf und acht Megapixeln auf dem Prüfstand

Kleine kompakte Digitalkameras liegen im Trend. "Color Foto", ein Magazin für digitale und analoge Fotografie, hat in seiner aktuellen Ausgabe zehn neue Modelle von der CeBIT auf den Prüfstand gestellt, die eine Auflösung von fünf bis acht Megapixeln bieten. Das Fazit: Schon ab 200 Euro erhält der Anwender gut ausgestattete Geräte, die durch einfache Bedienung und hochwertige Verarbeitung glänzen. Allerdings neigen die meisten Kameras schon bei einer Filmempfindlichkeit von ISO 100 zu sichtbarem Bildrauschen. Bildrauschen kann die Detailauflösung reduzieren und mit farbigen Artefakten den Bildeindruck stören.

Sieger im "Color Foto"-Test ist die Sony Cybershot DSC-W30 für rund 220 Euro. Das Sechs-Megapixel-Modell deckt mit seinem 3-fach-Zoomobjektiv eine Brennweite von 38 bis 114 Millimetern ab und ist mit einer Auslösverzögerung von lediglich 0,4 Sekunden bestens für Schnappschüsse geeignet. Bildschärfe, -kontrast und -sättigung lassen sich in drei Stufen einstellen, so dass das Bildergebnis nach den persönlichen Vorlieben des Nutzers angepasst werden kann. Kritik gibt es jedoch für den Monitor der Cybershot, der mit zwei Zoll Durchmesser und einer Auflösung von lediglich 85.000 Pixeln einer der kleinsten im Testfeld ist.

Die beste Bildqualität im "Color Foto"-Praxisvergleich bietet die Fuji Finepix V10 (etwa 310 Euro). Das 3,4-fach-Zoom der Fujinon-Optik weist eine Brennweite von 38 bis 130 Millimetern auf uns ist laut "Color Foto" sehr schnell. Die ISO-Einstellung der Fünf-Megapixel-Kamera reicht bis 1600, wobei im Vergleich zu den anderen Testkandidaten das niedrigste Bildrauschen bei ISO 400 erzielt wird. Der drei Zoll große Monitor mit stattlichen 230.000 Pixeln bietet eine praktische Live-Bildansicht, die auf Wunsch neben dem aktuellen Foto auch die drei zuvor gemachten Aufnahmen zeigt. Dagegen ist die Menüführung der Fuji etwas gewöhnungsbedürftig und die Anordnung der Funktionstasten unter dem Monitor sorgen für
leichte Einschränkungen im alltäglichen Bedienkomfort.

Besser sicher – so erzeugt Word eine automatische Sicherungskopie für Sie

Ein Tipp aus dem PC-Anwender-Handbuch

Wer lange Zeit mit Word arbeitet und noch nie einen Word-Crash hatte, der hat wirklich was verpasst – vor allem die erregende Spannung, wie viel von dem bearbeiteten Dokument denn durch die Dokumentenherstellung gerettet wird, oder aber verloren ist.

Bevor sich einer Ihrer Word-Texte ins Datennirvana verabschiedet, sollten Sie Word so einstellen, dass es beim Speichern automatisch eine Sicherungskopie Ihrer aktuell bearbeiteten Datei erzeugt. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

  • Klicken Sie in Word auf das Menü "Extras" und wählen den Befehl "Optionen".
  • Holen Sie dort das Register "Speichern" in den Vordergrund.
  • Setzen Sie bei "Sicherungskopie immer erstellen" ein Häkchen.
  • Schließen Sie die Optionenauswahl mit "OK".


Ab sofort wird im selben Bearbeitungsverzeichnis wie Ihr aktuelles Word-Dokument in einer Sicherungskopie Ihr vorletzter Bearbeitungsstand erhalten. Der Name der Datei ist "Sicherungskopie von [Dateiname]".

Dieser Tipp stammt aus der Redaktion des PC-Anwender-Handbuchs.



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Asien und Europa sind Spam-Bösewichte

Nordamerika bekommt Problem durch harte Gesetze in den Griff

Der vierteljährlich veröffentlichte Spam-Report von Sophos berichtet von einem erneuten Anwachsen der Spamflut zwischen den Monaten Januar und März. Spitzenreiter der zwölf aktivsten Nationen beim Versand unerwünschter Massen-E-Mails sind weiterhin die USA mit einem Anteil von 23,1 Prozent, gefolgt von China (21,9 Prozent) und Südkorea (9,8 Prozent). Während in Nordamerika durch die verschärfte Gesetzeslage ein eindeutiger Abwärtstrend zu bemerken ist, steuern China und Europa immer mehr zum allgemeinen Negativtrend bei.

"In Europa wird die Gefahr immer noch unterschätzt und in Asien ist die derzeitige Gesetzgebung in den unterschiedlichen Ländern noch Kraut und Rüben", so Sophos-Experte Christoph Hardy. "Man sieht allerdings, dass wenn sich Länder wie im Fall von Kanada und den USA zusammenschließen und gemeinsam Gesetze beschließen, sich dies relativ rasch positiv auf die Spam-Situation auswirkt". Für Anwender und Unternehmen in Europa gelte es angesichts der in vielen Ländern fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür umso mehr, sich eigenständig vor den Spam- und Phishing-Gefahren zu schützen, meint Hardy.

Während die im ersten Quartal 2006 in den USA überführten Spammer-Banden noch auf ihr Urteil nach dem neuen CAN-SPAM-Gesetz warten, das hohe Haft- und Geldstrafen vorsieht, entwickeln sich China und Südkorea immer mehr zum Problem. Laut Sophos würden gerade in China viele Computer noch mit älteren Versionen von Microsoft Windows ausgestattet sein, die leichter zum Versenden von Spam missbraucht werden können. Südkorea hingegen besitzt ein sehr fortschrittliches Netz mit schnellen Verbindungen, das sich in Kombination mit der fehlenden gesetzlichen Handhabung für das Betreiben so genannter Bot-Netzwerke hervorragend eignet.

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